Pfändung der Mietkaution, Pfändungsfreibetrag

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Magic1970
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung der Mietkaution, Pfändungsfreibetrag

Ich finde, die Gesätze sind nicht richtig!
1. Nach Kündigung der jetzigen Wohnung brauche ich doch eine weitere, da muss ich doch wieder Kaution zahlen. Wovon? Und die wird wieder gepfändet? Das ist doch Geld aus Pfändungsfreiem Einkommen. Wie kann es sein das es Pfändungsfrei ist und andersrum wieder Pfändbar???
1. Wenn es um Pfändungsfreies Einkommen geht verstehe ich nicht warum sind aus diesem Betrag keine einsparungen erlaubt? Niemand kann mich doch dazu zwingen den Pfändungsfreien Betrag monatlich zu verfressen. Da muss auch möglich sein von diesem Geld sich was auf seite legen oder ein gutes Fahrrad oder was anderes zu kaufen. Solange es nachgewiesen werden kann das es aus dem Pfändungsfreibetrag eingespart ist. Ich finde das der Pfändungsfreie Betrag immer vom Pfändung geschutzt beiben muss.
Wie können wir das verhindern das Pfändungsfreibetrag auch nicht gepfändt werden kann?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von Magic1970):
Wie können wir das verhindern das Pfändungsfreibetrag auch nicht gepfändt werden kann?
Der Pfändungsfreibetrag heißt Pfändungsfreibetrag, weil dieser Betrag nicht gepfändet werden kann. Also ist doch alles in Butter.

Wenn Sie die Kaution auf Ihr Konto bezahlt bekommen , haben sie auf dem Konto mehr als den Pfändungsfreibetrag . Sie haben Schulden zu zahlen und die Gläubiger haben ein Recht darauf , das , was mehr als der Pfändungsfreibetrag auf ihrem Konto ist , zur Schuldentilgung zu erhalten . Doch eigentlich ganz verständlich . Dass Sie Kaution zahlen wollen oder ein Handy kaufen oder sonst irgendwas , dass ist Ihr eigenes Problem . Die einzige Möglichkeit , dass die Kaution, die ihren Pfändungsfreibetrag übersteigt, nicht gepfändet wird, ist dass der Vermieter Ihnen das Geld bar auf die Kralle gibt. Tut er das nicht, dann war es das wohl. Es gibt Möglichkeiten, Kaution zu stellen, ohne dass Geld den Besitzer wechselt. Sie können sich nach sogenannten Kautionsbürgschaften erkundigen. Ich kenne allerdings die Voraussetzungen dafür nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Vor Pfändungen kann man sich doch recht einfach schützen indem man seine Schulden bezahlt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Magic1970):
Ich finde, die Gesätze sind nicht richtig!
Ich finde, die GESETZE sind schon richtig.
Und wer das mit dem Pfändungsfreibetrag überlegt hat, hat auch richtig gedacht.
Zitat (von Magic1970):
Wie können wir das verhindern das Pfändungsfreibetrag auch nicht gepfändt werden kann?
Da mach ich nicht mit. :augenroll:

Aber erzähl mal: Was liegt überhaupt an?
Wann brauchst du eine neue Kaution?
Wann bekommst du die alte Kaution zurück?
Wie hoch ist dein Pfändungsfreibetrag?
Wie hoch ist die alte Kaution, die du erwartest?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Wer nichts oder nur wenig hat, rennt halt bei einem Wohnungswechsel immer wieder in das gleiche Problem, sofern er nicht das Geld unterm Kopfkissen hat: er zieht aus, muß für die neue Wohnung die Kaution bezahlen...und der Ex-Vermieter kann sich ggf bis zu 6 Monaten Zeit lassen, um die Kaution zurück zu erstatten. Teile davon ggf sogar noch länger, wenn's um die Nebenkosten geht. Und ob man die ganze Kaution zurück bekommt, muß sich ja auch erst einmal herausstellen.

Daher ist sowas wie diese Services mit Sicherheit am einfachsten. Sie haben übrigens kein Recht darauf, die Kaution in 3 Raten zu zahlen. Auch wenn der Vermieter Ihnen erzählt oder in den Vertrag geschrieben hat, dass die Kaution in einem Stück zum Anfang des Mietverhältnisses zu zahlen ist, können Sie auf die drei Raten drängen. Dieses Recht darf im Mietvertrag auch nicht ausgeschlossen werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sie haben übrigens kein Recht darauf, die Kaution in 3 Raten zu zahlen.


Freudscher Vertipper ;)

Steht übrigens in § 551 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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