Pfändungs-Freibetrag auf P-Konto

1. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)
Pfändungs-Freibetrag auf P-Konto

Hallo zusammen,

ich bin aktuell mit anwaltlicher Begleitung beim Versuche einer außergerichtlichen Klärung meiner Schulden. Natürlich kann es sein, dass die Gläubiger (es sind 5 Banken), sich nicht auf irgendetwas einlassen und in die Pfändung gehen, weshalb dann natürlich eine Privatinsolvenz anstehen würde.

Nun zur wichtigen Frage ... laut Recherche ergibt sich ja ein gesetzlich festgelegter Mindest-Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto von 1179,99€ (aktuell). Es gibt eine zugehörige Pfändungstabelle in der steht, dass wenn ich zb 2150€ verdiene, davon nur 680€ gepfändet werden dürfen (ohne Unterhalt oder ähnliches). Es geht wohl nach dem Prinzip, wer arbeitet und Geld verdient, darf auch mehr Geld behalten. Im hier genannten Fall wäre ja ein Freibetrag von 2150€ Gehalt - 680€ Pfändungsbetrag laut Tabelle = 1470€ korrekt.

Sehe ich das richtig? So steht es jedenfalls in sämtlichen auffindbaren Tabellen.

Nun frage ich mich allerdings ... wie regelt die Bank das? Kann ich das in irgendeiner Art und Weise beeinflussen, sollte es zur Pfändung kommen?

Ich habe natürlich auch parallel eine Anfrage an die Bank geschickt, aber vielleicht weiß hier ja Jemand, wie eventuell verfahren werden kann/muss.

Vielen Dank vorab.

VG MK

-- Editiert von MK2K6 am 01.03.2021 02:50

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8 Antworten
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#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Man kann beim Vollstreckungsgericht bzw. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, beim Insolvenzgericht, beantragen, dass der pfändungsfreie Betrag des Kontos auf den pfändungsfreien Betrag nach §850c ZPO angehoben wird.
Von sich aus macht die Bank da richtigerweise nichts.

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#2
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Man kann beim Vollstreckungsgericht bzw. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, beim Insolvenzgericht, beantragen, dass der pfändungsfreie Betrag des Kontos auf den pfändungsfreien Betrag nach §850c ZPO angehoben wird.
Von sich aus macht die Bank da richtigerweise nichts.


Hallo und Danke für die Antwort.

Gilt dies denn auch für die Gehaltsabhängige Freigrenze oder nur falls ich Unterhaltsleistungen habe? Da es mir, wie hier o.g. darum geht, dass ich über 2100€ verdiene und mein Selbstbehalt somit über der Mindestgrenze liegt.

Ich werde nicht ganz schlau daraus, warum bei einer Lohnpfändung ein höherer Selbstbehalt ist, der dann aber doch auf dem Konto gesperrt wird / werden kann und evt. auch verpfändet. Dann macht die Tabelle für mich wenig Sinn.

Außer natürlich man kann bei Gericht auch den Betrag auf dem Konto bezogen aufs Gehalt anpassen lassen. Und genau das ergibt sich irgendwie bislang überhaupt nicht.

VG MK

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von MK2K6):
Gilt dies denn auch für die Gehaltsabhängige Freigrenze oder nur falls ich Unterhaltsleistungen habe

Eher genau andersrum. Bei einer Pfändung aufgrund Unterhaltsleistungen kann "tiefer" vollstreckt werden. Auch deutlich unter Ihren Freibetrag.

Zitat (von MK2K6):
Außer natürlich man kann bei Gericht auch den Betrag auf dem Konto bezogen aufs Gehalt anpassen lassen.

Sie können einfach mal nach dem Stichwort "unzulässige Doppelpfändung" googeln.
Ich denke da werden alle Fragen beantwortet.

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#4
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von MK2K6):
Gilt dies denn auch für die Gehaltsabhängige Freigrenze oder nur falls ich Unterhaltsleistungen habe

Eher genau andersrum. Bei einer Pfändung aufgrund Unterhaltsleistungen kann "tiefer" vollstreckt werden. Auch deutlich unter Ihren Freibetrag.

Zitat (von MK2K6):
Außer natürlich man kann bei Gericht auch den Betrag auf dem Konto bezogen aufs Gehalt anpassen lassen.

Sie können einfach mal nach dem Stichwort "unzulässige Doppelpfändung" googeln.
Ich denke da werden alle Fragen beantwortet.


Was ich meinte ist nicht, dass ich unterhaltsverpflichtet bin und auf Grund dessen gepfändet wird, sondern dass man ja seinen Selbstbehalt wegen zu leistender Unterhaltszahlungen anpassen kann.

Mir ging es auch nicht um unzulässige Doppelpfändungen. Das weiß ich, dass ein Schuldbetrag nicht mehrfach gepfändet werden darf.

Aber angenommen ich habe 2 Gläubiger. A pfändet den Lohn, B pfändet das Konto. Dann greift ja trotzdem, was ich oben geschrieben habe.

Mir geht es tatsächlich darum, beides auf eine Ebene zu bringen, für den Fall, dass es passiert. Dass ich also auf dem Konto auf den Gleichen Betrag zugreifen kann, der bspw. vom Arbeitgeber nach Pfändung ausgezahlt wird.

Danke aber für die bisherigen Antworten!

VG

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von MK2K6):
Aber angenommen ich habe 2 Gläubiger. A pfändet den Lohn, B pfändet das Konto. Dann greift ja trotzdem, was ich oben geschrieben habe.

Dann haben wir (meiner Rechtsauffassung nach) keine Doppelpfändung und B bekommt ganz normal das zu pfändende Geld.

Zitat (von MK2K6):
Mir geht es tatsächlich darum, beides auf eine Ebene zu bringen, für den Fall, dass es passiert. Dass ich also auf dem Konto auf den Gleichen Betrag zugreifen kann, der bspw. vom Arbeitgeber nach Pfändung ausgezahlt wird.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

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#6
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von MK2K6):
Aber angenommen ich habe 2 Gläubiger. A pfändet den Lohn, B pfändet das Konto. Dann greift ja trotzdem, was ich oben geschrieben habe.

Dann haben wir (meiner Rechtsauffassung nach) keine Doppelpfändung und B bekommt ganz normal das zu pfändende Geld.

Zitat (von MK2K6):
Mir geht es tatsächlich darum, beides auf eine Ebene zu bringen, für den Fall, dass es passiert. Dass ich also auf dem Konto auf den Gleichen Betrag zugreifen kann, der bspw. vom Arbeitgeber nach Pfändung ausgezahlt wird.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.


Was mich halt nur wundert … Angenommen ich verdiene 2150€ Netto. Laut Pfändungstabelle ist der maximal pfändbare Betrag hierbei 679€. Wenn dies nun vom Lohn gepfändet wird, dann darf doch nicht noch mehr vom Konto gepfändet werden, da es sonst mehr als der maximal pfändbare Betrag ist oder sehe ich das so verkehrt? Also ich bin ja kein Jurist, aber das wäre für mich irgendwie logisch … maximal pfändbar steht ja als Begriff für sich … und wenn auf dem Konto erneut gepfändet wird, dann wird dieser Betrag ja eindeutig überschritten und auch das müsste übers Gericht dann anfechtbar sein?

Ich habe noch keine Pfändung und vielleicht bekomme ich auch keine, wenn die außergerichtliche Einigung klappt … aber ich wäre halt gern gut vorbereitet, weswegen ich hier so "blöd" frage :)

Danke!

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#7
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Ich verstehe, dass dir das komisch vorkommt. Ich persönliche würde es auch begrüßen, wenn es eine andere Regelung geben würde.
Es ist nunmal so, dass es diese verschiedenen Freibeträge gibt.
Der einzige Fall, wo man die Beträge m.M.n. gleichsetzen kann ist der Fall einer unzulässigen Doppelpfändung.
Der Freibetrag des P-Kontos genügt um die Lebenserhaltung des Schuldners sicherzustellen.
Wenn ein Gläubiger lieber das Konto pfänden will anstatt des Arbeitseinkommens ist das sein gutes Recht.
Die aktuellen Gesetze lassen nichts anderes zu.

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#8
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Ich verstehe, dass dir das komisch vorkommt. Ich persönliche würde es auch begrüßen, wenn es eine andere Regelung geben würde.
Es ist nunmal so, dass es diese verschiedenen Freibeträge gibt.
Der einzige Fall, wo man die Beträge m.M.n. gleichsetzen kann ist der Fall einer unzulässigen Doppelpfändung.
Der Freibetrag des P-Kontos genügt um die Lebenserhaltung des Schuldners sicherzustellen.
Wenn ein Gläubiger lieber das Konto pfänden will anstatt des Arbeitseinkommens ist das sein gutes Recht.
Die aktuellen Gesetze lassen nichts anderes zu.


Okay. Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde dann wohl schauen müssen, was tatsächlich passiert. Im Endeffekt hoffe ich, dass man sich außergerichtlich einigen kann, weil mein Angebot gar nicht schlecht ist, sogar über dem maximal pfändbaren Betrag für eine längere Zeit … Deswegen hab ich Hoffnungen, dass das klappen kann.

Und wenn nicht, dann muss ich halt die Konsequenzen tragen und da durch … Ist ja immer so im Leben, wer Dinge tut muss irgendwann halt auch Konsequenzen ziehen und tragen … :)

Danke!

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