Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich möchte mich als Fahrradkurier sebstständig machen, d.h. ich möchte
keine eigene Firma aufmachen, sonder quasi als Subunternehmer einer
Firma arbeiten, die Aufträge per Funkgerät an mich weiterleitet.
Ich führe dann als Fahrradkurier den Auftrag von A nach B aus und
erhalte dafür den Kilometer-Preis.
Ich befinde mich noch NICHT in einer Privatinsolvenz, möchte diese aber
anstreben, da mein Konto bereits gepfändet wird.
Eine Pfändungsfreigrenze habe ich bereits berantragt und mir bleiben daher
knapp 990,-Euro. Momentan arbeite ich auf Lohnsteuerkarte und meine
u.a. Krankenversicherung wird vom Brutto-Lohn abgezogen.
Wenn ich nun als selbstständiger Fahrradkurier arbeite, dann muss ich mich
ja selber krankenversichern. Sagen wir mal ich verdiene als Fahrradkurier
geschätzte 1400,- Euro, dann muss ich aber noch meine Krankenvericherung
bezahlen.
Muss ich nun meine Krankenversicherung von den 1400,- Euro bezahlen und
wenn etwas übrig bleibt, dann wird mir das bis knapp 990,- Euro weggepfändet
oder
muss ich von den knapp 990,-Euro die mir ja vermutlich sowieso bleiben,
davon meine Krankenversicherung bezahlen?
Ich möchte auch keine Bürokosten oder Fahrradersatzteile geltend machen
um meine Pfändungsfreigrenze zu erhöhen, wenn es aber trotzdem möglich
ist, dann würde ich natürlich davon Gebrauch nehmen, aber mir geht es
eigentlich nur um die Krankenversicherung.
Denn es ist ein großer Unterschied, ob ich von 1400,-Euro oder knapp
990,-Euro ca. 200,- bis 300,- für die Krankenversicherung abziehen muss.
Also wir die Pfändungsfreigrenze in meinem Falle erhöht, und zwar um den
Betrag der Krankenversicherung?
MfG
sammy123
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Pfändungsfreigrenze selbständig als Subunternehmer
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
quote:
ich möchte
keine eigene Firma aufmachen, sonder quasi als Subunternehmer einer
Firma arbeiten
Hilfe ich hab schon nen Sack voll Schulden und mach jetzt wieder was wovon ich keine Ahnung habe. """ Solltest du schreiben
Subunternehmer ist kein Beruf, das ist die Bezeichnung für eine Firma die Aufträge für eine andere Firma mach. Also sehr wohl ein Gewerbebetrieb.
quote:Würde ich aber, alle Betriebsausgaben reduzieren deinen Gewinn.
Ich möchte auch keine Bürokosten oder Fahrradersatzteile geltend machen
Übrigen - lass es - ein Fahrradkurier verdient kaum so viel. Also Anfänger und "Nicht" Freund deines Vermittlers bekommst du die Reste. Deine Versicherungskosten musst du auch tragen wenn du nichts verdienst.
Such dir nen reelen Angestellten Job, selbst wenn der mutmasslich schlechter Bezahlt ist. Und falls doch wende dich an die IHK die bringt die alles bei was du wissen muss (Steuern, MWST uvm)
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Tolle Antwort!
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Kann mir jemand helfen, der etwas Ahnung hat, denn das
mit der Pfändungsfreigrenze und der Krankenversicherung hat
der da oben (nein nicht Gott, nicht so weit oben), der über diesen Text
wohl vergessen in seine Antwort zu schreiben.
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Bei Selbständigen geltendie Pfändungsfreigrenzen für Lohn nicht. Jedwedes Vergütung, die du als Selbständiger erhältst ist zunächst einmal voll pfändbar ohne Abzug von irgendwas.
In der Insolvenz gibt es mehrere Möglichkeiten das zu regeln.
Letzten Endes hat zunächst einmal der Insolvenzverwalter das Wort. Krankenversicherungskosten sind Betriebsausgaben, normalerweise wird das vom Insolvenzverwalter bei Bemessung des notwendigen Unterhalts auch berücksichtigt.
Trotz des schroffen Tons würde ich mustermanns Ratschläge nicht so in den Wind schlagen.
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quote:
Krankenversicherungskosten sind Betriebsausgaben
Davon wüsste ich aber, das ist falsch, nennt sich auch deswegen Privat-versichert, oder man wird freiwilliges Mitglied der gesetzlichen.! Aber nie die Firma
Jedoch wird man das beim pfänden mit bemessen.
Du solltest für Investitionen Rücklagen bilden, so ein Rad hält ja nicht lange. Besprich das mit dem Invelvenzverwalter. Notfalls ein Rad mieten.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Hallo,
bin auch insolvent,und selbstständig.
Ich gebe mal ein Beispiel.Weil mein Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht reicht,beziehe ich aufstockendes HartzIV. In meinem Fall verdiene ich mit meinem gewerbe nur 95,- Euro im Monat.Das heißt ich bekomme volles HartzIV Geld plus Geld für die Wohnung und Heizung .Dazu zahlt das Amt auch die Krankenkasse und Rentenversicherung.
Einstiegsgeld pro Monat zusätzlich zu allem gibt es auch noch für 1 Jahr ( ca.200,- Euro monatlich) Dann beantragt man noch einen Zuschuß zur Eingliederung Selbstständiger in Höhe von 5000,- Euro. In jedem Fall,trotz der Gelder vom Amt,bleibt man als Selbstständiger innerhalb des Selbstbehaltes.An die Fördergelder und Hartz IV darf der Insolvenzverwalter nicht ran.
MFG
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