Pfändungsfreikonto wie komme ich an das Restgeld?

14. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
AdiDas97
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungsfreikonto wie komme ich an das Restgeld?

Guten Abend,

Mal wieder eine nervige Insolvenz Pfändungskonto Frage , sorry :p

Ich verstehe das immernoch nicht ganz unzwar folgendes: Mein Insolvenzverwalter hat mit meiner Arbeit alles besprochen, sodass es direkt vom Lohn abgezogen wird, und ich quasi den Endbetrag nach Insolvenzabzug überwiesen bekomme. Nun habe ich ja eim Pfändungsschutzkonto, dass heisst ich komme monatlich IMMER nur an 1,500€. Jetzt habe ich letzten Monat viel mehr bekommen durch Nach und Sonderzahlungen. Habe auf meinem Konto aktuell 1,600€ Meinen Freibetrag habe ich aufgebraucht. Gibt es denn keine möglichkeit an das Geld zu kommen? Kennt sich da einer aus? Der pfändbare betrag geht wiegesagt immer direkt vom lohn ab. Ich brauche dringend etwas..




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40641 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von AdiDas97):
Nun habe ich ja eim Pfändungsschutzkonto, dass heisst ich komme monatlich IMMER nur an 1,500€.
Nun ja. Die 1.500,- solltest du für deine Verbindlichkeiten wie Miete, LU. nutzen.

Was mit dem Geld passiert, dass oberhalb der 1.500,- eingeht, steht in den Infos zum P-Konto.
Oder suche unter Auskehrungskonto
Oder frage deine Bank, wie lange du nach Geldeingang noch an den Betrag rankommst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(658 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von AdiDas97):
Gibt es denn keine möglichkeit an das Geld zu kommen?


Wie wäre es denn mit abheben?

Zitat (von AdiDas97):
Nun habe ich ja eim Pfändungsschutzkonto, dass heisst ich komme monatlich IMMER nur an 1,500€.


Wer sagt das?

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#3
 Von 
AdiDas97
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Wer sagt das?


Das Pfändungsschutzkonto und die Bank. Hast du ahnung von dem Thema oder wolltest du einfach nur deinen senf dazu geben?^^

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#4
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(658 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von AdiDas97):
wolltest du einfach nur deinen senf dazu geben?^^


Na Sie sind ja freundlich!

Zitat (von AdiDas97):
Das Pfändungsschutzkonto


Ein P-Konto ist ohne aktive Pfändung ein ganz normales Konto ohne Einschränkungen.

Zitat (von AdiDas97):
dass heisst ich komme monatlich IMMER nur an 1,500€.


Nur wenn das Konto gepfändet ist. Eine Pfändung bei einem laufenden Insolvenzverfahren ist aber nach
§ 89 InsO nicht zulässig.

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#5
 Von 
AdiDas97
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Na Sie sind ja freundlich!

Normalerweise ja, aber ihre Antwort war alles andere als schlüssig für mich und dachte mir sir wollen mich trollen.


Ein P-Konto ist ohne aktive Pfändung ein ganz normales Konto ohne Einschränkungen.


Ja ich bin gerade in der insolvenz und die insolvenzmasse bzw der Betrag geht direkt von meinem Lohn ab, alles geregelt. Nun liegen seit fast zwei monaten 1,6k auf meinem Konto die ich also niemals benutzen kann da ich Gehaltstechnisch immer mehr als 1,500 kriege trotzdem. Haben sie denn irgendwo eine Quelle ihrer Aussage? Denn wenn das wirklich stimmt werde ich ja verarscht. Und ich hatte schon gefragt ob ich mein Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln kann. Wäre nicht möglich in einer laufenden insolvenz aber es kann doch sowieso keiner pfänden.

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#6
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 40x hilfreich)

Sofern sich noch Altpfändungen auf dem Konto befinden, verschwinden die nicht einfach mit Insolvenzeröffnung. Zudem gilt der Insolvenzbeschlag. Das Konto jetzt einfach umzuwandeln, wäre die schlechteste Idee, dann kommt man an gar kein Geld mehr.

Sofern bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird und nur die unpfändbaren Teile des Lohns auf dem Konto eingehen, benötigt man eine Quellfreigabe, um die Doppelpfändung (Arbeitgeber & Konto) zu verhindern.
Den Antrag dafür stellt man bei seinem Amtsgericht.

Wie so ein Antrag aussehen könnte, sieht man z.B für das Amtsgericht Köln hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formulare/zt_Formulare-Inso/Antrag-905.pdf

Netterweise steht sogar dabei, welche Unterlagen das Gericht für die Prüfung benötigt.

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#7
 Von 
AdiDas97
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Netterweise steht sogar dabei, welche Unterlagen das Gericht für die Prüfung benötigt.


Danke, das war sehr hilfreich! Das dauert nur bestimmt ewig

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#8
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(658 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von AdiDas97):
Ja ich bin gerade in der insolvenz und die insolvenzmasse bzw der Betrag geht direkt von meinem Lohn ab, alles geregelt.


Ist das der Bank denn bekannt? Sprechen Sie doch mal ihren Insolvenzverwalter darauf an.

Eventuell eine Erhöhung des Freibetrags laut Pfändungstabelle beim Vollstreckungsgericht beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AdiDas97
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Ist das der Bank denn bekannt? Sprechen Sie doch mal ihren Insolvenzverwalter darauf an.

Eventuell eine Erhöhung des Freibetrags laut Pfändungstabelle beim Vollstreckungsgericht beantragen


Ich glaube ehrlich gesagt nicht, ich hatte mit der Bank mal gesprochen wegen dem P-Konto. Dann hiess es dann muss sich der InsoVerw drum kümmern und uns Nachweisen schicken. Email ist schon raus gegangen vorhin.

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#10
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 40x hilfreich)

Du brauchst die Quellfreigabe. Ansonsten darf die Bank da gar nichts freigeben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AdiDas97
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Du brauchst die Quellfreigabe. Ansonsten darf die Bank da gar nichts freigeben.


Ja, ich habe den Antrag gestern noch eingeworfen. Ein bisschen doof, Dass wieder Feiertag ist morgen.. Wie gut sind da so allgemein die chancen? Was meinste oder wirds doch gepfändet, ich hoffe nicht

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#12
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1152 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von AdiDas97):
Was meinste oder wirds doch gepfändet, ich hoffe nicht


In Kurzform: Nur der Insolvenzverwalter darf während der Insolvenz "pfänden". Wenn der das Geld freigibt ist alles in Ordnung. Würde die Bank das Geld an andere auskehren würden der Insolvenzverwalter das Geld sofort wieder zurück holen.

Und wenn der InsoVerwalter das Geld zu deiner Verfügung freigegeben hat, dann ist das jetzt auch so.

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#13
 Von 
AdiDas97
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
In Kurzform: Nur der Insolvenzverwalter darf während der Insolvenz "pfänden". Wenn der das Geld freigibt ist alles in Ordnung. Würde die Bank das Geld an andere auskehren würden der Insolvenzverwalter das Geld sofort wieder zurück holen.

Und wenn der InsoVerwalter das Geld zu deiner Verfügung freigegeben hat, dann ist das jetzt auch so.


Hallo, danke.
Das heisst in kurzform: da vom Lohn schon vom Insolvenzverw. Gepfändet wurde und er einverstanden war das das restliche Geld auf mein Konto kommt, müsste der Antrag eigentlich genehmigt werden vom Amtsgericht, da es mein Geld ist, richtig verstanden ? Mir ist das zu kompliziert alles haha sorry wenn ich so doof Frage

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