Pfändungsgrenze bei Insolvenz ??? Was bleibt mir ???

20. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Heikooo
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)
Pfändungsgrenze bei Insolvenz ??? Was bleibt mir ???

Ich war und bin Mitgesellschafter einer GbR.Die GbR führt mein Partner schon seit einem Jahr allein.Die GbR soll auf ihn umgeschrieben werden, so dass ich raus bin.Da spielt eine Bank, bei der ein Darlehn läuft nicht mit, obwohl alle Raten bis jetzt immer gezahlt wurden wollen die nicht.
Um nun aus der Sache raus zu kommen, würde mir ja nur eine Insolvenz bleiben!!!
In diesem Falle hatte ich ca. 50 000 € Schulden.

Nun die Frage, was würde mir bleiben, wenn ich 1500 € netto verdienen würde.Ich bin verheiratet und meine Frau verdient nichts.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo Heikooo,

was Dir von Deinem Nettoverdienst verbleibt bestimmt sich nach der Pfändungstabelle zu § 850 c ZPO . Nach derzeitigem Stand ist bei einer Unterhaltsverpflichtung und einem Nettoverdienst von 1.500,00 € ein Betrag von 72,05 € pfändbar.

Ich verstehe derzeit nur nicht so ganz, warum Du ein Insolvenzverfahren einleiten willst. Dein Partner und Du sind Gesellschafter einer GbR. Die GbR soll von Deinem Partner alleine fortgeführt werden. Rein Gesellschaftsrechtlich ist eine solche Übertragung möglich, auch ohne dass eine Bank zustimmen müsste. Eine andere Frage ist nur, ob die Bank Dich aus der Haftung für das Darlehen entlässt (ich vermute mal, es wird eher darum gehen). So lange die GbR bzw. wenn eine Übertragung auf Deinen Partner allein stattgefunden hat Dein Partner die Darlehensraten zurück zahlt, wird die Bank auch nicht auf Dich zukommen und von Dir Zahlung fordern.

Ich denke ihr solltet euch mal fachkundigen Rat bei einem versierten Rechtsanwalt und wegen der Übertragung der GbR Anteile vermutlich auch Steuerberater holen. Man könnte nämlich hinsichtlich der Auseinandersetzung der GbR durchaus vereinbaren, dass Dein Partner sämtliche Gesellschaftsanteile übernimmt und die GbR als Einzelfirma weiterführt und Dir gegenüber zur Tragung der Darlehensraten verpflichtet ist. Ein Insolvenzverfahen wäre dann jetzt nicht notwendig.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

auf wen läuft das Darlehen?

Sonst holt sich die Bank, was sie nicht von dir kriegt, von deinem Partner und/oder der GbR.

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#3
 Von 
Josimi1010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich muss wahrscheinlich in den kommenden zwei Monaten Privatinsolvenz beantragen. Da ich es derzeit nicht für notwendig erachte, aber stark davon ausgehe, das ich in den kommenden zwei Monaten diesen Schritt einleiten muss, würde ich Sie vorerst bitten mir zwei Fragen zu beantworten, damit ich evtl Vorsorgemassnahmen treffen kann. Meine Fragen lauten:

1. Kann man mein Konto in den USA Pfänden(mein letztes Ersparnis)?
2. Kann man das Gehalt und Auto meiner Frau Pfänden, wenn ich die Schulden nicht abbezahlen kann?

Ich hatte eine Einzelfirma auf meinen Namen laufen. Da die Firma schlecht lief, konnte ich meine Schulden nicht begleichen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir behilflich sein könnten. Vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei einer Insolvenz ist sämtliches Vermögen des Schuldners betroffen, auch wenn es sich im Ausland befindet. Sprich du musst gegenüber dem Insolvenzverwalter dein Konto in den USA angeben und dieser wird es zur Insolvenzmasse ziehen.

Das Einkommen deiner Frau ist von deiner Insolvenz nicht betroffen. Wenn deine Frau auch Eigentümerin des PKW ist, dann wird er ihr auch nicht weggenommen. Anders kann es sich verhalten, wenn du Eigentümer bist und deine Frau nutzt ihn nur.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Eine andere Frage ist nur, ob die Bank Dich aus der Haftung für das Darlehen entlässt (ich vermute mal, es wird eher darum gehen).
Vermute ich auch. Schaut euch mal die AGBs/Bedingungen des Darlehens an. Da wird bestimmt zur Haftung was drin stehen bzw. was ist, wenn ein Gesellschafter austreten möchte.

Für den Spagat zwischen Privatinsolvenz und Fortführung GbR durch einen anderen Gesellschafter würde ich ohnehin dringend mal ein paar Euro in die Hand nehmen und einen Rechtsanwalt fragen. Vor allem wollt ihr durch deinen Austritt ja offenbar die GbR schützen - ich vermute stark, dass da das ein oder andere zu beachten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

@ah_xy:

Guck mal die Daten der Beiträge an ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Danke, immer wieder der selbe Mist.

1x Hilfreiche Antwort

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