Pfändungsgrenzen bei gemeinsamer Wohnung?

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
KleinRaya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändungsgrenzen bei gemeinsamer Wohnung?

Hallo alle zusammen,

im Herbst möchte ich mit meinem Lebensgefährten zusammenziehen.

Wir wären dann beide in einer Privatinsolvenz, wenn meine denn endlich mal in Gange käme :-/ ...

Wie läuft das denn mit den Pfändungsfreigrenzen? Hat jeder seine eigene?

Beziehungsweise, wenn alles zusammengerechnet wird ... wie wird denn geregelt wessen Gläubiger bedient werden, im Falle einer Pfändung?

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zusammengerechnet werden die Arbeitseinkommen oder an deren Stelle tretende Bezüge nicht. Bei jedem der Insolvenzschuldner findet eine Bestimmung des pfändbaren Betrages nach seinem Arbeitseinkommen gem. §§ 850 ff. ZPO statt.

So lange Sie mit Ihrem Lebensgefährten nicht verheiratet sind, werden Sie bei der Ermittlung der Pfandbeträge jedoch nicht als Unterhaltspflicht anerkannt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KleinRaya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke :-)

1x Hilfreiche Antwort

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