Priv.Inso.Verwalter hält Geld zurück

5. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.02.2017 21:58:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 13x hilfreich)
Priv.Inso.Verwalter hält Geld zurück

Ich wünsche guten Abend
und habe da eine Frage wo ich auf die Antwort mehr als gespannt bin:

Ich befinde mich im ersten Jahr der Privatinsolvenz und mein Insolvenzverwalter hat sich von meinem Konto Geld (vor 3 Monaten) abgebucht. Dieses Geld war seitens der Bank eingefroren aber durch ein Gericht freigegeben (weil es ALG 2 war -> unpfändbar). Soweit so gut.

Das eigentliche ist, dass ich meinen Inso.verwalter nach 3 Monaten um Auszahlung des mir zustehendes Geld gebeten habe, er sich aber mit der Auszahlung Zeit lassen möchte. Er sagt, wir haben dass Geld seit 3 Monaten nicht benötigt, also bräuchten wir das jetzt auch nicht sofort aber bis zum Ende der Priv.Inso werden wirs haben.

Darf der Inso.Verw. das Geld so lange einbehalten bzw zurückhalten oder kann ich da was machen?


Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Tag,

ich würde den Treuhänder nochmals höflich aber bestimmt dazu auffordern, das Geld unverzüglich an Sie auszukehren. Durch Gerichtsbeschluss wurde festgestellt, dass diese Beträge nicht pfändbar sind. Somit unterliegt die Kohle auch nicht dem Insolvenzbeschlag nach § 35 InsO .

Demzufolge ist der Treuhänder ungerechtfertigt bereichert und hat das Geld an Sie herauszugeben. Einen Rechtsgrund für die Zurückbehaltung hat er mE nicht.

Im Interesse einer unbelasteten Beziehung zum Treuhänder würde ich ihn daher wie gesagt noch einmal höflich auffordern. Bringt das nichts, kann immer noch Beschwerde beim Insolvenzgericht erhoben werden.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.02.2017 21:58:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo InsoFlo und danke für deine Antwort :)

Habe dem Inso.verwalter schon öfters angeschrieben und angerufen, jedoch
das was ich oben geschrieben habe, war seine letzte Antwort darauf.
Finde ich sehr schade.

Also ich würde jetzt noch einmal ein Schreiben formulieren in folgender Art:

quote:

Sehr geehrter Herr ....,

ich fordere Sie hiermit höflich auf, die Summe .... die Ihnen bereits seit 4 Monaten
vorliegt, an mich auszukehren.

Mit freundlichen Grüßen



Ist das so in Ordnung oder würdest du das anders formulieren?


MfG :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen,

ich würde es so formulieren:

quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrter Herr ...,

wie Ihnen bekannt ist, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts ... festgestellt, dass die auf meinem Konto befindlichen und durch Sie vereinnahmten Gelder nicht der Pfändbarkeit unterliegen. In Folge dessen sind sie nicht massebefangen und an mich herauszugeben.

Ich darf Sie daher nochmals nachdrücklich um Auskehr des Betrages auf meine Kontoverbindung ersuchen. Andernfalls muss ich mir - auch wenn ich keinesfalls daran interessiert bin - die Einleitung rechtlicher Schritte vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen <hr size=1 noshade>


Voraussetzung ist natürlich, dass der Treuhänder diesen Gerichtsbeschluss tatsächlich hat oder zumindest kennt. Ansonsten den Beschluss in Kopie mitschicken und den obigen Text leicht abändern ("mit beigefügtem Beschluss des Amtsgerichts ... wurde festgestellt, dass ...")

Viel Erfolg
InsoFlo

-----------------
"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
aber durch ein Gericht freigegeben


War dies tatsächlich ein Beschluss zur Freigabe des konkret auf dem Konto vorhandenen Geldes? Oder wude evlt. im Rahmen eine Pfändungsschutzkontos allgemein die Grenze bestimmt, über die verfügt werden kann.

Im 2. Fall, hätte evlt. eine sofortige Verfügung über das Geld stattfinden müssen. Wenn man es dann auf dem Konto über die Monatsfrist hinaus hat liegen lassen, dann kann es nämlich schon sein, dass das Guthaben auf einmal pfändbar wird.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.02.2017 21:58:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo InsoFlo und Eidechse,
ja das Geld gehört mir und das weiss der Treuhänder auch.
Habe auch irgendwie das Gefühl dass er mich auf einer Art
schikanieren tut. Aber ist halt nur ein Gefühl.

Das Geld wurde auf meinem Konto durch Pfändung eingefroren
und da es seinerzeit ALG 2 Leistungen waren, durch ein Gericht
wieder freigegeben...dies alles weiss der Treuhänder auch.

Dann werd ich das Schreiben dass InsoFlo mir zitiert hat
übernehmen und an ihm schicken. Wird denk ich mal fruchten
und er wird sich dann bestimmt erst recht "angepinkelt" fühlen.
Aber irgendwo müssen ja auch Grenzen gesetzt werden.

Dankeschön an euch beiden,
mfG

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Frank Beck
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bin Fachanwalt für Insolvenzrecht und wäre bereit Sie in dieser Angelegenheit zu vertreten. Sie können mich über die Option der Direktanfrage kontaktieren. Eine Abrechnung bei niedrigem Einkommen wäre auch über die Beratungshilfe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Frank Beck

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