Privat Insolvenz, Vorbereitung

4. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
gingko123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Insolvenz, Vorbereitung

Hallo liebe Gemeinschaft,

ich habe folgende Fragen:

-wie lange dauert es i.R nach der Antragstellung beim Amtsgericht über Eröffnung einer Insolvenz und Übernahme einer Insolvenzverwaltung?

- kann der Insolvenzverwalter mich und drei Kinder (davon eins mit schwerer geistiger Behinderung) aus meiner Wohnung (Eigentum in 4 MHS, das Haus ist auch mein Eigentum) rausschmeissen oder darf ich zur Miete da wohnen bleiben?

- ich habe 2 Häuser, ein Haus hat gerade einen radikale Dachsanierung notwendig, dafür muss ein Mieter im 1.Og die Wohnung räumen, 2.Og ist schon geräumt und unbewohnt. Der Mieter wird aber freiwillig nicht ausziehen. In diesem Haus im EG wohne ich. Und anderes Haus ist vermietet an mein Ex und er bezahlt die Miete nicht an die GbR,wo ich Anteile habe. GbR hat Konto,wo ich kein Zugriff habe (!) als Eigentümerin. GbR ist vor 2 Jahren gekündigt, Mietvertrag auch, er zieht nicht aus.....Kann Insolvenzverwalter die Raeumungsklage einreichen, um Objekt zu verwerten?

Wie gross ist Pfändungsfreigrenze bei drei Kindern? Kindergeld und Pflegegeld darf ich dazu noch behalten?


Danke für Eure Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37155 Beiträge, 6240x hilfreich)

Zitat (von gingko123):
wie lange dauert es i.R
Unterschiedlich. IdR-Angabe nützt einem selbst nichts.
Zitat (von gingko123):
kann der Insolvenzverwalter
Nein.
Zitat (von gingko123):
Der Mieter wird aber freiwillig nicht ausziehen.
Hat mit Mietrecht zu tun.
Zitat (von gingko123):
Kann Insolvenzverwalter die Raeumungsklage einreichen
Kommt drauf an.
Zitat (von gingko123):
Wie gross ist Pfändungsfreigrenze bei drei Kindern?
Bitte hier lesen:
https://www.finanztip.de/pfaendungstabelle/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gingko123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kommt drauf an


Das ist Gewerbemietvertrag. Kein Kautionskonto wurde hinterlegt....an sich schon der Grund für die Kündigung und Räumung......Ich hoffe sehr, dass IV die Räumung erwirken kann, dann kann man Objekt leer besser verkaufen und alle Schulden los werden....

0x Hilfreiche Antwort

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