Privat Insolvenz Gehalt + Konto limmit

28. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sommer22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Insolvenz Gehalt + Konto limmit

Hallo,
ich habe eine Frage. Ich fange dem nächst einen neuen Job an wo ich etwas mehr verdiene. Wenn ich auf die Pfändungstabelle schaue würde mir z.B
2200€ bleiben mein Konto ist ein P- Konto da ist mein geringerer 1500€ also geringer. Das heißt am Ende des Monats kann ich 700€ nicht ausgeben. Wie kann es seien das vom Gehalt mehr bleibt was ich aber nutzen kann weniger ist? Und was passiert mit den angesparten Guthaben. Bei mir ist keine Kontopfändung mehr auf dem Konto.

Danke




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Es könnte hilfreich sein, das ganze mal für Dritte verständlich zu schliddern...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sommer22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

OK ich versuche es.
Ich verdiene 2200€ Neto nach Abzug der Gehaltspfändung. Die werden mir auf mein P-Konto überwiesen.
Mein Freibetrag auf dem Konto liegt bei 1500€ also weniger als das was am Gehalt rein kommt. Somit Spare ich unfreiwillig 700€ jeden Monat an.
Die Konto Freigrenze ist geringer als die Gehaltspfändung das verstehe ich nicht. Was passiert mit dem angesparten Geld?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von Sommer22):
Ich verdiene 2200€ Neto nach Abzug der Gehaltspfändung.

Gibt es nur die Gehaltspfändung vom Insolvenzverwalter?
Warum ist das Netto nach der Pfändung noch so hoch?



Zitat (von Sommer22):
Mein Freibetrag auf dem Konto liegt bei 1500€

Auch höher als normal. Was ist hier der Grund?



Zitat (von Sommer22):
Was passiert mit dem angesparten Geld?

Normalerweise geht das an die Gläubiger.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sommer22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gibt es nur die Gehaltspfändung vom Insolvenzverwalter?
Warum ist das Netto nach der Pfändung noch so hoch?

Es gibt nur eine Gehaltspfändung keine Kontopfändung.
Zitat (von Harry van Sell):
Auch höher als normal. Was ist hier der Grund?

Ich habe noch Unterhaltspflichtige Personen.

Weil ja keine Kontopfändung vom Insolvenzverwalter da ist verstehe ich das mit dem sparen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Das P-Konto hat da seine eigenen Freibeträge.
Wenn keine Pfändungen mehr drauf sind, dann kann man das P-Konto auch aufheben lassen.
Oder man beantragt bei Gericht einen höheren Freibetrag auf das P-Konto.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 34x hilfreich)

Bei einer Doppelpfändung (beim Arbeitgeber und auf dem Konto), kannst du entweder den Insolvenzverwalter/Treuhänder (je nachdem in welchem Abschnitt des Verfahrens du dich befindest) bitten, den Insolvenzbeschlag des Kontos aufzuheben, oder du stellst eine "Antrag auf Freigabe der Quelle" bei deinem Insolvenzgericht. Somit wären alle Gelder, die von Quelle X (hier der Arbeitgeber) eingehen, freizugeben. Damit wird die Doppelpfändung vermieden.

Den P-Konto-Schutz aufheben zu lassen, ist übrigens keine gute Idee. Durch den Insolvenzbeschlag kommst du dann an gar kein Geld mehr.


-- Editiert von fb522466-71 am 28.03.2022 21:01

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#7
 Von 
Sommer22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich auch das P-Konto auch aufheben während des Verfahrens

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#8
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Sommer22):
Kann ich auch das P-Konto auch aufheben während des Verfahrens


Wenn du an dein Geld kommen willst, geht das nur wenn a) keine Pfändung auf dem Konto liegt und b) der Treuhänder den Insolvenzbeschlag bei der Bank aufheben lässt.

-- Editiert von fb522466-71 am 28.03.2022 23:54

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#9
 Von 
Sommer22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit dem Gericht gesprochen. Es ist wohl ganz einfach. Ich soll einen Antrag auf Freigabe stellen. Dann wird das Limit nach den neuen Gehalt angepasst. Unabhängig von den eigentlichen Freigrenze. Somit kann ich voll mein Gehalt nutzen.

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