Privat Insolvenz Gerichtskosten

1. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hubertka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Privat Insolvenz Gerichtskosten

Hallo, ich habe Restschuldbefreiung.

Nun sind ja noch die Gerichtskosten zu bezahlen, die mir gestundet wurden.
Da ich bis dato von Harz4 lebe, habe ich noch keine Rechnung erhalten, nun werde ich aber in kürze wieder Arbeiten.

Muss ich dem Gericht die Arbeitsaufnahme mitteilen?

Da ich 2 Kinder habe, ist kein pfändbares Einkommen vorhanden, muss ich überhaupt Gerichtskosten zahlen, bzw. Raten bezahlen?

Mit Bitte um Infos.


Gruß




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Die Stundung nach § 4a InsO geht ja erstmal nur bis zur Erteilung der RSB. Nach Erteilung der RSB würde dann das Gericht auf den Schuldner zukommen und die Kosten fordern. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts bzw. der Gerichtskasse kann das mal länger oder küzer dauern.

Der Schuldner hat aber die Möglichkeit einen weiteren Stundungsantrag nach § 4b InsO zu stellen.

Der Schuldner ist im Übrigen verpflichtet, unabhängig davon ob Stundung nach § 4a InsO oder § 4b InsO eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen oder persönlchen Verhältnisse unverzüglich dem Gericht mitzuteilen. Die Aufnahme einer Arbeit muss daher dem Gericht sofort mitgeteilt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hubertka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, meine Frage wäre noch, wenn ich kein Pfändbares Einkommen habe, muss ich dann überhaupt die 4 Jahre die Gerichtskosten abstottern oder nicht?

Gruß

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Die Pfändungsgrenzen aus §§ 850 ff. ZPO haben nichts damit zu tun, ob im Rahmen von Verfahrenskostenstundung oder Prozesskostenhilfe Zahlungen zu leisten sind.

Bei Verfahrenskostenstundung oder PKH werden vom Nettoeinkommen bestimmte Freibeträge in Abzug gebracht, um zu prüfen, ob dann noch einzusetzendes Einkommen vorhanden ist.

1x Hilfreiche Antwort

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