Person A hat seit 1 Jahr eine Privat Insolvenz, die Forderung um die es geht, stammt vom 17.06.2016 (eine Anwaltsrechnung, Gebühr für Beratung). Vor der Eröffnung der Privatinsolvenz, wurden alle gläubiger angeschrieben, darunter auch die Anwaltskanzlei, allerdings antwortete die Kanzlei nicht, und stelle auch keine Rechnung trotz 2 flacher schriftlicher Aufforderung. Heute am 04.01.2018 erhielt Person A die Rechnung die vom 03.01.2018 stammt aber die Beratung vom 17.06.2016 berechnet, nun hat Person a das Problem das die Insolvenz schon eröffnet wurde.
Was kann Person A nun machen?
Ist die Rechnung der Kanzlei überhaupt noch wirksam ?
-- Editiert von Moderator am 04.01.2018 21:22
-- Thema wurde verschoben am 04.01.2018 21:22
Privat Insolvenz und Forderung die, nicht gestellt wurde
4. Januar 2018
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Frage vom 4. Januar 2018 | 19:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Insolvenz und Forderung die, nicht gestellt wurde
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#1
Antwort vom 4. Januar 2018 | 20:41
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Das gehört eigentlich ins Unterforum Insolvenzrecht. Aber ein Moderator wird es mit Sicherheit verschieben.
Eine Forderung bzw. die Rechnung wird ja nicht unwirksam durch die Insolvenzeröffnung. Es stellt sich nur die Frage, ob Sie die Forderung auch bezahlen müssen. Dem ist nicht so.
Teilen Sie dem RA mit, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Leiten Sie die Rechnung an den IV weiter und dann dürfte es eigentlich erledigt sein.
#2
Antwort vom 4. Januar 2018 | 20:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
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