Private Insolvenz. Verwalter kommt in die Wohnung. Was darf ich behalten?

30. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tini202020
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Insolvenz. Verwalter kommt in die Wohnung. Was darf ich behalten?

Hey hallo ich habe etwas Angst und zwar, ist es folgendes.
Ich habe private Insolvenz beantragt und auch schon einen gerichtlichen Brief bekommen dass ein Verfahren eröffnet ist.

Der Verwalter für die Insolvenz, ein Rechtsnwalt kommt in der Woche nach den Osterferien zu mir persönlich in meine Wohung und ich habe Angst dass ich mein Hab und Gut abgeben muss.

Habe mal gelesen im Internet dass technische Geräte einem weggenomen werden, und man nur wichtige Haushaltgeräte behalten darf.

Deswegen mal diese Sachen hier genannt, was ich habe::

Ich habe zum Beispiel einen Fernseher Acer CB241H mit 60 cm Diagonale, wäre schade wenn der weg wäre, weil ich das als einziges noch habe damit ich etwas abschalten kann und auf anderere Gedanken komme. Ausserdem spielt meine Tochter mit der Spielekonsole manchmal darauf. Darf man Flachbild fernseher besitzen?

Ein Lautspechersystem mit einem Satwoofer und einer langen dünnen Lautsprecherbar liegt auch noch vor dem Fernseher auf dem Boden und ist von Panasonic. Kann mich nicht genau erinnern aber ich glaube von Mediamarkt für 180 Euro oder so ähnlich.

Einen Computer habe ich auch noch und zwar einen Dell Notebook den ich mir Anfang 2016 bei ebay für 160 Eur gekauft habe, vorne steht E6410 drauf auf der Tastatur.

Meine Tochter hat eine "Playstation" (glaube ich!!!) und Gerät ist auch schon einige Jahre alt aber hat viel gekostet damals.

Selbst habe ich ein iPhone und ich bin sicher es ist die Version 6. Und auch einen Handyvertrag mit Laufzeit immer 1 Jahr.

Zu Weihnachten 2017 habe ich von der Family einen Apple TV geschenkt bekommen und schaue darauf viel YouTube.

Dann gibt es noch Standartgeräte wie Waschmaschine Trockner EHerd Mikrowelle Wasserkocher Staubsauger und so weiter das Zeug halt alles. Da bin ich aber auch nicht sicher wegen Staubsauger zum Beispiel der war sauteuer und ist von Dyson und kostete über 300 Euro. Vielleicht wegnehmen lassen und durch anderen ersetzen? Hab da schon Angst...

Wäre schön wenn ich etwas behalten könnte von alle dem. Wäre schade wenn der Verwalter einiges mitnimmt.

Hab und Gut habe ich nicht, kein Haus, wohne in Miete, und auch keine teueren Schmuckkästen oder sowas in der Art.

Auto ist ein VW Golf 6 Team aus 2010 und 137000 km etwa. Auto darf man ebenfalls nicht besitzen habe ich im Internet gelesen???

Nun nach dem langen Text meine Frage die Bauchschmerzen verursacht:
Auf was genau muss ich mich einstellen? Was wird er wohl von alledem mitnehmen? :-(
Will nicht heulend dasitzen wenn der wieder weg ist und mich psychisch auf Verluste einstellen können wollen.
Ich danke euch herzlich.

Danke und Grüße Bettina




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41090x hilfreich)

Es wird gepfändet was verwertbar ist.

Wenn man also einen Diesel hat der laut "Schwacke-Liste" noch 5.000 EUR wert wäre, wird derzeit ein InsoV die Finger davon lassen. Denn Diesel gehen derzeit schlechter weg wie alter Fisch.

Im Gegensatz dazu könnte der GV eine alten Golf von 1999 der laut "Schwacke-Liste" noch 500 EUR wert wäre, pfänden. Wenn z.B der Papst der Vorbesitzer gewesen wäre und das Teil bei der Verwertung 10.000 EUR bringen könnte.


Dann gibt es noch den Austauch, also Flachbildfernseher gegen Röhrengerät.



Zitat (von Tini202020):
Acer CB241H mit 60 cm Diagonale

Gibts neu für um die 120 EUR. Uninteressant.



Zitat (von Tini202020):
Darf man Flachbild fernseher besitzen?

Ja, darf man.



Zitat (von Tini202020):
Ein Lautspechersystem mit einem Satwoofer ... von Panasonic. Kann mich nicht genau erinnern aber ich glaube von Mediamarkt für 180 Euro oder so ähnlich.

Könnte interessant sein, je nach Alter und Zustand.



Zitat (von Tini202020):
Dell Notebook ... Anfang 2016 ... E6410

Uninteressant.



Zitat (von Tini202020):
... eine "Playstation" (glaube ich!!!)

Uninteressant.
Es sein denn es wäre eine seltene Sammeredition.



Zitat (von Tini202020):
Selbst habe ich ein iPhone und ich bin sicher es ist die Version 6. Und auch einen Handyvertrag mit Laufzeit immer 1 Jahr.

Könnte interessant sein, je nach Alter und Zustand.



Zitat (von Tini202020):
Weihnachten 2017 ... Apple TV

Könnte interessant sein, je nach Zustand.



Zitat (von Tini202020):
Dann gibt es noch Standartgeräte wie Waschmaschine Trockner EHerd Mikrowelle Wasserkocher Staubsauger und so weiter das Zeug halt alles.

Mittel die zur Haushaltsführung notwendig sind, sind unpfändbar.



Zitat (von Tini202020):
Auto ist ein VW Golf 6 Team aus 2010 und 137000 km etwa

Wenn den nicht mal ein A-Promi gefahren hat ... uninteressant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2660 Beiträge, 782x hilfreich)

Bauchst du das Auto für die Arbeit? Wenn nicht könnte es weg sein.
Ansonsten funktioniert die Entschuldung mittels RSB nicht nach dem Motto: wasch mich aber mach mich nicht nass.

Welche von den oben genannten Sachen sind ggf noch finanziert? Wird der Handyvertrag regelmäßig bedient?

Ansonsten braucht ein relativ neuer Fernseher kein A-TV zum Youtube schauen, die neuen Geräte sind alle internetfähig.

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#3
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Warum machen sich alle solch einen Stress damit?
Vielleicht leigt es auch am Insolvenzverwalter, keine Ahnung. Bei mir kam der, setzte sich an den Küchentisch und stellt mir eben die Fragen, die in den Bögen stehen, mehr nicht. Der hat sich nicht groß umgesehen, keine weiteren Zimmer betreten. Es wird auch nicht nach solchen Geräten gefragt. Wissen möchte er lediglich, ob ein Auto vorhanden ist (und wie alt) und ob man Sparbücher oder ähnliches verwerterbare Vermögen (Aktien oder sonstwas) hat. Zumindest war das bei mir so. Und ich habe auch gedacht, der guckt in jedes Zimmer, war aber nicht so...

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#4
 Von 
Tini202020
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Bauchst du das Auto für die Arbeit?

Nein. nur um meine Tochter zur Schule zu fahren und sonstiges zB einkaufen usw.
Arbeit habe ich aktuel nicht und habe das sogenante Harz 4.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
RSB

Was ist das? :-)


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Welche von den oben genannten Sachen sind ggf noch finanziert? Wird der Handyvertrag regelmäßig bedient?

Das Handy ist mit dem Vertrag zusammen, und ich nutze den Vertrag ganz normal und regelmässig. Manchmal sind Abbuchungen nicht bezahlbar und gehen wieder zurück aber ich zahle dann am ersten des Monats wenn Geld vom Amt kommt die Überweisung direkt an den Handybetreiber und dann ist wieder alles OK. hatte auch 1x eine sperre drauf für gespräche aber die wurde wieder frei geschaltet.

Finanziert ist noch vom Mediamarkt das Panasonic Lautspecher Set, die Waschmaschine und der Staubsauger alles bei Mediamarkt gekauft und teilweise mit dieser Nullprozent finanzierung gemacht glaube ich? Es Sind noch Beträge und Monatsraten offen die ich aber nicht mehr bezahlen kann. Habe auch schon Inkassobriefe hier rumliegen wegen der nicht gezahlten Raten.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ansonsten braucht ein relativ neuer Fernseher kein A-TV zum Youtube schauen

Der Apple TV ist ja ein Weihnahtsgeschenk gewesen und stammt dann so quasi nicht aus meiner eignen Tasche sondern wurde mir geschenkt. Kann der Verwalter diesen dann trotzdem mitnehmen?


Mein Golf ist ein Benziner mit 105 PS. Könnte also auch in Gefahr sein? Diesel wollen ja viele nicht mehr. Aber meiner ist Benzin.

Werd mich da wohl auf Verluste einstelen müssen
Ich sehe es schon kommen
leider leider

trotzdem Danke
Betti

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3100x hilfreich)

Zitat (von Tini202020):
Finanziert ist noch vom Mediamarkt das Panasonic Lautspecher Set, die Waschmaschine und der Staubsauger alles bei Mediamarkt gekauft und teilweise mit dieser Nullprozent finanzierung gemacht glaube ich


Ich wäre dafür, dass finanzierte Gegenstände, deren Raten nicht gezahlt werden, umgehend eingezogen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass sich dann ganz fix der eine oder andere Heller wieder einfindet, um den Kram zurück zu bekommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Tini202020
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich wäre dafür, dass finanzierte Gegenstände, deren Raten nicht gezahlt werden, umgehend eingezogen werden


Naja. Das verstehe ich schon einigermaßen.
Aber was mache ich ohne Waschmaschine?
Wird dann schwierig.
Und gepfändete Gegenstände wieder zurückzuholen mit meinem bisschen Geld was ich zur Verfügung habe wird sau schwierig werden. Habe ohnehin Schwierigkeiten mit dem Geld was ich habe klarzukommen.

-- Editiert von Tini202020 am 31.03.2018 13:28

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41090x hilfreich)

Zitat (von Tini202020):
Aber was mache ich ohne Waschmaschine?

Nennt sich Handwäsche.
Aber mit Kind ist eine normale WaMa unpfändbar. Handwäsche wäre nur für Singels zumutbar.



Zitat (von Tini202020):
Mein Golf ist ein Benziner mit 105 PS. Könnte also auch in Gefahr sein?

Nicht wachen, nicht aufräumen und nicht saugen das Auto.
Dann noch schauen was alles an Wartungs- und Reparaturrückstau da ist.
Wenn der optisch unattraktiv ist und noch Reparaturen offen sind, wird der InsoV den wieder recht schnell von der Liste streichen.



Zitat (von Tini202020):
Werd mich da wohl auf Verluste einstelen müssen

Naja, kommt darauf an. Die Neigung von Insolvenzverwaltern "Kleinkram" zu pfänden ist derzeit wegen der Auslastung / Überlastung eher gering.



Zitat (von Tini202020):
stammt dann so quasi nicht aus meiner eignen Tasche sondern wurde mir geschenkt. Kann der Verwalter diesen dann trotzdem mitnehmen?

Entscheidend ist nicht wie das Vermögen erlangt wird, entscheidend ist alleine ob es sich in Deinem Eigentum befindet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 156x hilfreich)

Das meiste besitzt keinerlei Restwert.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41090x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Das meiste besitzt keinerlei Restwert.

Der Restwert ist nicht relevant.

Aber das Ergebnise wird das gleiche sein: die Sachen sind für den InsoV uninteressant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Tini202020
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Neigung von Insolvenzverwaltern "Kleinkram" zu pfänden ist derzeit wegen der Auslastung / Überlastung eher gering.

Hängt das auch mit der Schuldhöhe zusammen? Oder werden immer alle Pfändbaren sachen gleich behandelt egal wie viel Schulden man hat? Bei mir sind es etwa 13700 Euro. Da macht ja Kleinkram nichts aus im vergleich zur gesamthöhe, oder?? Ich kann mir vorstellen dass ein gebrauchtes iPhone 6 den gesamtbetrag auch nicht nennswert beeinflusst oder verringert.

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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2660 Beiträge, 782x hilfreich)

Alle Sachen, welche du finanziert hast und die noch nicht komplett abgezahlt sind können von den Händlern abgeholt werden, denn diese sind ja Eigentümer. Und da du nun offenbar die Raten nicht mehr zahlen kannst könnten die Rückforderungen der Sachen bald kommen.

Auto, ATV,... können vom Insoverwalter verwertet werden.
Es soll schon IV's gegeben haben welche 1€ Prepaidguthaben eingezogen haben. Wie gesagt, die RSB gibt es nicht geschenkt.



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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3100x hilfreich)

Zitat (von Tini202020):
Da macht ja Kleinkram nichts aus im vergleich zur gesamthöhe, oder?? Ich kann mir vorstellen dass ein gebrauchtes iPhone 6 den gesamtbetrag auch nicht nennswert beeinflusst oder verringert.


Aber alles senkt die Schuld wenigstens ein bisschen. Es geht ja nicht darum, dass erst gepfändet wird, wenn in Aussicht steht, daß mit dem Eingezogenen die gesamte(?) Schuld beglichen werden kann, sondern eher nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist".

Die Grenze ist nur da, wo die Verwertung mehr Kosten verursacht als am Ende dabei herauskommt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41090x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Alle Sachen, welche du finanziert hast und die noch nicht komplett abgezahlt sind können von den Händlern abgeholt werden, denn diese sind ja Eigentümer.

Wie kommt man den auf das? Das sit schlicht und ergreifend falsch.

Wenn überhaupt, dann gäbe es das Konstrukt des Eigentumsvorbehalts. Der muss aber explizit vertragiche vereinbart werden.
Und dann ist auch nichts mit "einfach mal abholen", das gibt nämlich auch der Eigentumsvorbehalt nicht her.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2660 Beiträge, 782x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Alle Sachen, welche du finanziert hast und die noch nicht komplett abgezahlt sind können von den Händlern abgeholt werden, denn diese sind ja Eigentümer.

Wie kommt man den auf das? Das sit schlicht und ergreifend falsch.

Wenn überhaupt, dann gäbe es das Konstrukt des Eigentumsvorbehalts. Der muss aber explizit vertragiche vereinbart werden.
Und dann ist auch nichts mit "einfach mal abholen", das gibt nämlich auch der Eigentumsvorbehalt nicht her.


Selbstverständlich war das vereinfacht ausgedrückt. Eigentumsvorbehalt steht aber faktisch in allen Verträgen.

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#15
 Von 
A7komplett
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage: Bitte, ich brauche Hilfe als Neuling zur Anmeldung.
Wo mache ich den allerersten Schritt, damit der Start zur Privatinsolvenz los geht?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41090x hilfreich)

Bitte nicht an alte Beiträge nahängen
Eigenes Problem = eigener Beitrag


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