Hallo liebe Forum- Benutzer,
kürzlich behauptete einer meiner Seminar Teilnehmer , dass die Auswahl bzw Genehmigung der privaten Insovenz im Ermessen des Richters läge und nicht nicht jeder Bürger dieses Staates diese beantragen könne. Inwieweit entspricht dieses der Wahrheit?
Vielen Dank im Voraus
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"carpe diem"
Private Insolvenz - liegt die Genehmigung im Ermessen des Richters?
28. Oktober 2004
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Frage vom 28. Oktober 2004 | 12:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Insolvenz - liegt die Genehmigung im Ermessen des Richters?
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2004 | 13:51
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Hi,
grds. kann jeder beim vorliegen der ges. Voraussetzungen ein Privatinsolvenzverfahren beantragen.
U. U. kann das Gericht die Eröffnung des Verfahrens ablehnen, wenn es zu der Überzeugung kommt, dass die ges. Voraussetzungen nicht vorliegen.
Im Ermessen des Gerichts liegt das jedoch nicht.
Gruß
Rpfl.
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