Hallo ihr da drausen, mich würde es Intressieren, wie mann das mit einer Privaten Insolvenz so macht, da ich nicht selbständig genug bin, und ich solche Dinge noch nie gemacht habe, brauche ich absuluten korrekten Rat!!!
Ich war auch schon mal bei einer Schuldnerberatung aber die hatt mich nicht wirklich weiter gebracht!!!!
die meinten nur ich soll sparen und dann bezahlen, zur Zeit bekomme ich noch diese ALG 2, und traue mich auch gar nicht mehr richtig Arbeiten zu gehen würde es aber gerne wieder ohne das ich gleich eine Lohnpfändung bekomme meine Schulden belaufen sich schon etwas höher und meine damaliger Leichtsinn war das ich an so viele Schuldner abtragen muß!!!
Ist es richtig wenn ich so eine Private Insolvenz habe das alle Schulden in einen Topf kommen und ich nur an eine Stelle abtragen Kann ?????
Wie lange dauert so eine Entscheidung ca.???
Wird das auch vom Betrag abhänig gemacht wie hoch die Schulden sein müssen ?
Und welcher Anwalt muß ich aufsuchen?
ich würde mich über Antwporten freuen bis dahin Lore170
Private Insolvenz - kommen alle Schulden in einen Topf?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Die pr.Insolvenz dauert 6 Jahre. Soweit ich informiert bin, erhälst du einen gewissen Betrag zum Leben und der Rest, den du "einnimmst" wird an die Gläubiger gezahlt.
Nach diesen 6 Jahren bist du dann Schuldenfrei.
Vielleicht solltest du mal ein bisschen googeln. Vielleicht findest du dann etwas genaueres
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"*Smile for a better Day...:)*
*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"
als alg II empfänger sollten sie sich einen beratunghilfeschein holen, ihre gläubiger mit aktenzeichen zusammensuchen und zu einem anwalt gehen.
der versucht das aussergerichtliche schuldenbereiniungsverfahren - was verpflichtend ist - duchzuführen. dies scheitert in der regel, sodann wird er mit ihnen den gerichtlichen antrag (immerhin rund 50 seiten) ausfüllen und bescheinigen, dass der aussergerichtliche versuch gescheitert ist.
sodann geht es zu gericht welches entscheidet ob es selbst noch einen klärungsversuch unternimmt, davon wird in vielen fällen abgesehen und sogleich das gerichtliche verfahren eröffnet. sie führen dann für 6 jahre alle pfändbaren beträge sowie 50% zB von erbschaften ab und ihr insolvenzverwalter tilgt quotiert damit die forderungen. beträge die nach 6 jahren noch offen sind werden erlassen und sie sind schuldenfrei.
die schulden dürfen aber nicht aus vorsätzlich begangegen unerlaubten handlungen kommen (z.B. Betrug) - sonst gibts keine restschuldbefreiung.
ob sich das lohnt ist auch ein rechenexempel, haben sie eine gute chance in den nächsten 6 jahren ihr schulden auch so bezahlen lassen sie finger davon! ansonsten ist es sicherlich eine gute sache um einen neuanfang zu bekommen!
zur guten frage was es für ein anwalt sein soll. letztlich ist das egal - ihr fall scheint sehr einfach gelagert, so dass keine komplikationen zu erwarten sind. rufen sie einfach in einer kanzlei in ihrer nähe, fragen sie ob derartige verfahren von dort aus durchgeführt werden, weisen sie darauf hin, dass sie einen beratungshilfeschein haben (vorher besorgen - gibts beim amstgericht).
-- Editiert von luDa am 18.03.2005 18:22:51
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Gut, luDa, genau so geht es. Und bis zur tatsächlichen Eröffnung der Insolvenz können leicht schon mal zwei Jahre ins Land ziehen... man ist da schon sehr von der Reaktionszeit der Gläubiger abhängig.
nö, wir brauchen (je nach dem wie gut der mandant mitarbeitet) 2-4 monate.
man schreibt einfach in das anschreiben mit herein, sollte bis zum 15.04.2005 keine antwort vorliegen gehen wir davon aus, dass der vorstehend geschilderte plan von ihnen abgelehnt wird.
schon hat man alle antworten sehr rasch beisammen - im übrigen ist im antragformular anzugeben wie viele gläubiger sich nicht gemeldet hat haben und das ist kein hindernis für die insolvenz.
wie lange das gericht dann braucht steht zwar auch einem anderen blatt aber zwei jahre ist völlig überzogen.
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