Private Insolvenz und Erlassvertrag.

1. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Private Insolvenz und Erlassvertrag.

hallo,

meine mutter ist das letzte jahr verstorben.
mir wurde ihr haus schon 2003 überschrieben.
mein bruder hat letztes jahr einen erlassvertrag unterschrieben um auf seinen pflichtteil zu verzichten.

jetzt sitzt er im gefängnis und es sieht so aus als müsse er in die private insolvenz gehen.

könnte ich da jetzt noch probleme bekommen, wenn er in die private ionsolvenz geht?
ich habe echt angst das haus meiner mutter zu verlieren.

vielen dank.
nicole

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo Nicole,

also ich sehe überhaupt keinen Grund warum du Angst haben müsstest.Dir wurde das Haus überschrieben und dein Bruder hat den Erlassvertrag unterschrieben.
Damit hat er damit nichts mehr am Hut.Bin zwar kein Experte was erlassanträge angeht aber ich bin mir ziemlich sicher das dir garnix passiert.Was sollst du denn auch für die Fehler deines Bruders einstehen?!

-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#2
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,

danke für deine schnelle antwort.
ichhoffe, es so sehr.

ich habe beim letzten "raus aus den schulden" gehört das man seinen besitz nicht verschenken darf bevor man in die private insolvenz tritt.
und ihm gehörte ja ein pflichtteil auf das er verzichtet hat.

jetzt habe ich angst das ich mit den banken (seinen hypotheken) ärger bekomme weil sie dies noch einfordern wollen.
ich meine momentan sitzt er ja und kann noch nicht in die private insolvenz treten aber er wird es wohl machen müssen.

wenn die das pflichtteil einfordern kann ich verkaufen und ich will das lebenswerk meiner mama unbedingt erhalten.

vielen dank nochmal.
liebe grüße
nicole

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

"Ein Erbverzicht kann nach dem Tod des Verzichtenden von dessen Erben nicht mehr aufgehoben werden. Urteil des BGH vom 24.06.1998 IV ZR 159/97 ZEV 1998"

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#4
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,

*börokradendeutsch* hilfe, verstehe ich nicht!!! :-(

mein bruder ist ja der verzichtende, der ist nicht tod, nur im knast und muss eine private insolvenz anmelden.

sorry fürs nerven.

liebe grüße
nicole

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#5
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

ok.
Das war vieleicht unpassend.
Dann was anderes...

" Erlass stellt im Privatrecht einen Erlöschensgrund für ein Schuldverhältnis dar. Der Erlass bedarf eines Erlassvertrages. Die gleiche Wirkung wie ein Erlass hat ein negatives Schuldanerkenntnis, also ein Anerkenntnis dahingehend, dass kein Schuldverhältnis bestehe."

Also ich sehe darin einen ganz klaren Fall.Du Warst Schuldner und dein Bruder Gläubiger.Wenn also ein Gläubiger einen Erlassvertrag unterschreibt verliert er damit das Recht später diese Schulden wieder einzufordern.

Ich glaube auch kaum das das als Schenkung zu sehen ist.Zudem denke ich das dein Bruder als er den Erlassvertrag unterschrieben hat, wusste das er bald in Insolvenz gehen wird.

Ich bleibe dabei......Dir kann mal überhaupt nix passieren!

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#6
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Sorry....Natürlich NICHT wusste das er bald in Insolvenz gehen wird!

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#7
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,

danke.
ja er wußte nicht das er bald in insovenz geht.
dieser ist ja nur weil er im gefängnis ist.

vielen dank für die infos.

liebe grüße
nicole

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Na dann ist doch alles in Butter;-)

Bitte gern geschehen:-)

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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