Laut §300 InsO ist es möglich einen vorzeitigen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, wenn es "im Insolvenzverfahren keine Forderungen angemeldet wurde". Kann mir jemand dieses Gesetz erläutern? Normalerweise ist es so, dass man Antrag auf Insolvenz stellt, weil zumindest ein Gläubiger auf seine Forderung nicht verzichtet hat und bei Antragstellung Gläubiger angemeldet sind. Was verstehe ich hier falsch?
Private Insolvenz vorzeitig beenden - Frage zum Gesetz
11. November 2024
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Frage vom 11. November 2024 | 23:37
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Insolvenz vorzeitig beenden - Frage zum Gesetz
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#1
Antwort vom 12. November 2024 | 00:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41026x hilfreich)
ZitatWas verstehe ich hier falsch? :
Nichts.
Das eine ist das normale, das andere nicht.
#2
Antwort vom 12. November 2024 | 07:54
Von
Status: Lehrling (1721 Beiträge, 337x hilfreich)
Sehr einfach: Im Insolvenzverfahren gibt der Schuldner alle Forderungen und Gläubiger an. Diese werden angeschrieben und müssen dann ihre Forderungen zur Insovenztabelle anmelden. Aus unterschiedlichsten Gründen melden Gläubiger diese aber nicht an, z.B. zu hoher Aufwand, zu geringe erwartbare Verteilungsquote, usw.
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