Private Insolvenz vorzeitig beenden - Frage zum Gesetz

11. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
voules
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Insolvenz vorzeitig beenden - Frage zum Gesetz

Laut §300 InsO ist es möglich einen vorzeitigen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, wenn es "im Insolvenzverfahren keine Forderungen angemeldet wurde". Kann mir jemand dieses Gesetz erläutern? Normalerweise ist es so, dass man Antrag auf Insolvenz stellt, weil zumindest ein Gläubiger auf seine Forderung nicht verzichtet hat und bei Antragstellung Gläubiger angemeldet sind. Was verstehe ich hier falsch?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von voules):
Was verstehe ich hier falsch?

Nichts.

Das eine ist das normale, das andere nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1721 Beiträge, 337x hilfreich)

Sehr einfach: Im Insolvenzverfahren gibt der Schuldner alle Forderungen und Gläubiger an. Diese werden angeschrieben und müssen dann ihre Forderungen zur Insovenztabelle anmelden. Aus unterschiedlichsten Gründen melden Gläubiger diese aber nicht an, z.B. zu hoher Aufwand, zu geringe erwartbare Verteilungsquote, usw.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.458 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen