Private Insolvenz vorzeitig beenden

3. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Teufel1973
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Insolvenz vorzeitig beenden

Ich habe eine Private Insolvenz seit 3 Jahren. Ich würde sie gerne vorzeitig beenden.
Geht das??? Ich habe jetzt gelesen das es geht und man mindestens 30% der summe zahlen muss?!?! Wer weiss was darüber ob das so stimmt.??? Ich denke darüber nach dann muss ich mehr Arbeiten. :augenroll:

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
DAS würde mich auch sehr interessieren, wo dies geschrieben ist!
Ich habe jetzt über 50% bezahlt! Dann sollte meine Inso doch lange erledigt sein!!!
Also, wenn das stimmt bitte ich um entsprechende Info's.!!!! DANKE!!!!

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ihr habt wohl einen an der Klatsche. Entweder ihr zahlt die Schulden komplett oder bleibt die Jahre im Insolvenzverfahren um dann eine Restschuldbefreiung zu bekommen.

Wäre froh das es so ein Insolvenzsystem gibt früher bliebt man 30 Jahre an der Angel.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Den Begriff "Privatinsolvenzverfahren" kennt die InsO nicht. Hier wird im Hinblick auf das eigentliche Insolvenzverfahren nur unterschieden zwischen Regelinsolvenzverfahren und Verbraucher- bzw. sonstige Kleinverfahren. Um welche Art Verfahren es sich handelt, kann man am Aktenzeichen des Insolvenzgericht erkennen, nämlich IN für Regelinsolvenzverfahren und IK für Verbraucher- und sonstige Kleinverfahren.

Wenn man einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt hat, dann schließt sich an das Insolvenzverfahren, egal ob IK oder IN, dann noch, wenn es vor Ablauf von 6 Jahren seit Eröffnung aufgehoben wird, die Restschuldbefreiungsphase bzw. Wohlverhaltensphase an, die dann bis zum Ablauf von 6 Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauert.

Wenn man überhaupt eine Antwort auf eine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit geben will, müsste man wissen, in welcher Art Verfahren man sich befindet. Denn es gibt verschiedene oder ggf. auch keine Möglichkeiten je nach Art des Verfahrens.

Allerdings gibt es für keines der Verfahren im Gesetz die generelle Möglichkeit, dass das Verfahren automatisch oder auf Antrag des Schuldners eingestellt wird, wenn eine Insolvenzquote von xx %, also unter 100 %, erreicht wird.

1x Hilfreiche Antwort

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