Private Insolvenz - wer übernimmt die Kosten für Zahnarzt?

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)
Private Insolvenz - wer übernimmt die Kosten für Zahnarzt?

Hallo!!!

Ich habe da ein Problem bei dem mir bis jetzt niemand weiter helfen konnte. Ich habe seit diesem Jahr private Insolvenz.Naja das ist das eine und damit komme ich ja auch klar.Aber nun zu meinem eigentlichen Problem.Ich bin schon sehr oft in meinem Leben operiert worden und mußte viele Medikamente nehmen.Das ist alles schädlich für meine Entwicklung gewesen.Ich habe bei keinem Zahn mehr Wurzeln und Nerven.Nun ist es so das mir seit ca. drei Monaten ein Zahn nach dem nächsten abbricht und ich nicht mehr weiter weiß.Wenn ich zum Arzt gehe sagt mir dieser was alles gemacht werden muß und was für Kosten auf mich zu kommen.Durch die Insolvenz ist es mir aber leider nicht möglich diese Kosten zu tragen. Weiß jemand wie ich mich verhalten kann. Mein Treuhänder sagt ich kann da jetzt gar nichts machen und muß warten bis die 6 Jahre vorbei sind.soll ich bald ohne Zähne rumlaufen.Ratenzahlung wird bestimmt kein Arzt akzeptieren da ich zum Leben nicht sehr viel Geld habe.Ich verdiene Brutto 1056 Euro.Das sind Netto 798 Euro. Mehr habe ich nicht zur verfügung.Nach Abzug von Miete , Strom und Versicherungen und Fahrkarte für Bus um zur Arbeit zu kommen bleiben mir noch ca.250 Euro zum Leben. Davon kann ich einem Arzt höchstens 50 Euro im Monat geben. Ich bin total verzweifelt.Habe leider auch niemanden in der Familie der mir weiter helfen kann.Weder mit einem Rat noch mit Finanziellen Mitteln.
Danke schon mal für Antworten.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 77x hilfreich)

Sie sollten diesen Beitrag auch im Bereich Sozialrecht und staatliche Leistungen posten. Eventuell bekommen Sie dort auch noch hilfreiche Antworten.

Als Laie würde ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem zuständigen Sozialamt bzw. ArGe in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße und viel Erfolg,

barchetta

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#2
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke.Die Idee hatte ich auch schon.Würde sogar eine Unterstützung bekommen.Aber für den Treuhänder wäre dies ein zusätzliches Einkommen das an meine Gläubiger abgetragen werden müßte.Ich bin aber schon froh erfahren zu haben wo ich mein Problem noch reinsetzen kann.

Schönen Tag noch

BIFI-1970

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#3
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 77x hilfreich)

Erkundigen Sie sich mal bei einer anderen kompetenten Stelle (Sozialamt etc.) ob die Aussage Ihres Treuhänders so richtig ist. Mir kommt das jedenfalls merkwürdig vor. Schließlich handelt es sich nicht um Einkünfte sondern um eine Unterstützung, die zweckgebunden ist und ganz bestimmt nicht dazu vorgesehen ist, an irgendwelche Gläubiger abgeführt zu werden.

Viele Grüße,

barchetta

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#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!

Geh mal zu MAC Zahn,dort gibt es prothesen
kostenlos,da die KK alles zahlt!!!!!

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sie beantragen die leistung beim sozialamt und stellen einen antrag nach § 850 f I b ZPO , dass ihnen der betrag wegen besonderen persönlichen bedarfs zur verfügung bleiben muss.

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#6
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 176x hilfreich)

Ich glaube ich habe hier die ``Rettung`` für Sie solange Sie gesetzlich versichert sind:

http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Zahnersatz-Haertefallregelung.html

http://www.drhamann.de/Zahnarztpraxis-Rostock/Zahnarzt-Rostock-Faq.htm#1

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