Privatinsolvenz, Rechte des Gläubigers?

3. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)
Privatinsolvenz, Rechte des Gläubigers?

Hallo,

folgendes Szenario:

Ein privater Schuldner ist unbekannt verzogen und meldet sich auch telefonisch nicht mehr. Nun wurde diese Person durch einen Bekannten des Gläubigers getroffen und sie unterhielten sich.

Dadurch erfährt der Gläubiger durch Dritte, dass der Schuldner mittlerweile in Privatinsolvenz getreten ist.

Frage: Hätte der Treuhänder nicht den Gläubiger über diesen Umstand informieren müssen? Welche Rechte hat der Gläubiger?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja, der Treuhänder hätte den Gläubiger informieren müssen. Informieren kann der Treuhänder aber nur die Gläubiger, von denen er weiß.
Gut möglich, dass der Schuldner dich nicht angegeben hat.
Rechte des Gläubigers: Zuerst mal mit dem Treuhänder in Verbindung setzen. Wenn das Insolvenzverfahren noch läuft: Forderung anmelden. Wenn das Verfahren nicht mehr läuft: A-Karte gezogen.
Ist Treuhänder nicht bekannt. Versuchen herauszufinden, bei welchem Gericht das Verfahren eröffnet wurde. Nach Schuldner(möglichst nur Nachname) unter www.insolvenzbekanntmachungen.de detailsuche, Angabe des Insolvenzgerichts suchen. Da steht der Treuhänder mit Kontaktdaten drin.
Ist die Forderung angemeldet und der Schuldner hat Dich verschwiegen, ist das ein Versagungsgrund.

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#2
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, hat mir super geholfen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

Ein Versagungsgrund besteht allerdings nur, solange das insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, sprich noch kein Schlußtermin war. Wenn der schon war, kannst du die Forderung leider abschreiben (oder hoffen, dass irgendein anderer Gläubiger ihm die Restschuldbefreiung in der WVP versagt, bzw. einen Versagungsgrund in der Wohlverhaltensperiode findet).....also beeilen. Ob du im Gläubigerverzeichnis aufgenommen wurdest, kann dir der Treuhänder sagen. Falls du nicht aufgenommen wurdest, Forderung anmelden u. dann beim Schlußtermin einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Ist aber nur eine kurze Einschätzung, da man mehr Details wissen müßte.

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