Hallo ich befinde mich seit 2018 in einem laufenden Privatinsolvenzverfahren,
die Beendigung ist also nicht mehr allzu weit entfernt
Nun ist es ja menschlich das sich in dieser langen Zeit private Dinge ändern können.
Meine Lebensgefährtin und ich erwarten im nächsten Jahr ein gemeinsames Kind, da man sich deswegen auch Gedanken über eine mögliche Hochzeit macht, habe ich auch hierzu eine Frage.
Macht es überhaupt Sinn im Laufenden Verfahren zu heiraten ?
Und in wie Weit könnte nach einer Hochzeit der Ehepartner für die Schulden belangt werden ?
Oder anders gefragt , was gibt es zu beachten ?
Wäre meine Partnerin auch ohne Hochzeit aufgrund des Kindes auf Unterhalt angewiesen
, zusätzlich zum Kind ?
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen
Vielen Dank und Grüße
Privatinsolvenz, Schwangerschaft, Heirat
1. Juli 2022
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Frage vom 1. Juli 2022 | 12:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz, Schwangerschaft, Heirat
#1
Antwort vom 1. Juli 2022 | 16:48
Von
Status: Student (2690 Beiträge, 785x hilfreich)
Zitat :Meine Lebensgefährtin und ich erwarten im nächsten Jahr ein gemeinsames Kind
Glückwunsch
Zitat :Macht es überhaupt Sinn im Laufenden Verfahren zu heiraten ?
Ja dadurch hast du automatisch ersteinmal eine unterhaltspflichtige Person, zumindest so lange bis der IV einen entsprechenden Antrag stellt und das Gericht entscheidet.
Zitat :Und in wie Weit könnte nach einer Hochzeit der Ehepartner für die Schulden belangt werden ?
Nein könnte sie nicht.
Zitat :Wäre meine Partnerin auch ohne Hochzeit aufgrund des Kindes auf Unterhalt angewiesen
, zusätzlich zum Kind ?
Ob du wie das funktioniert weiß ich nicht. Dazu müssen sich andere äußern.
#2
Antwort vom 4. Juli 2022 | 11:27
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Macht es überhaupt Sinn im Laufenden Verfahren zu heiraten ?
Die Heirat hat auf das laufende Verfahren keinen Einfluss.
Zitat :Und in wie Weit könnte nach einer Hochzeit der Ehepartner für die Schulden belangt werden ?
Gar nicht.
Zitat :Wäre meine Partnerin auch ohne Hochzeit aufgrund des Kindes auf Unterhalt angewiesen
, zusätzlich zum Kind ?
Ob Deine Partnerin auf Unterhalt angewiesen ist, können wir mangels Angaben nicht beurteilen. Wenn die Frage so gemeint war, ob Deine Partnerin auch ohne Heirat einen Unterhaltsanspruch gegen Dich hat, dann kann man die Frage mit Ja beantworten.
Deiner Partnerin hat ab 6 Wochen vor der Geburt einen Unterhaltsanspruch gegen Dich (§ 1615l BGB), den Du zusätzlich zum Kindesunterhalt leisten musst.
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