Hallo
Bin gerade in die Wohlverhaltensphase gekommen.
Habe heute Post von der Volksbank bekommen.
"Ordentliche Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung"
… hiermit kündigen wir die gesamte, mit Ihnen bestehende Geschäftsverbindung gemäß Nr. 19 Abs 1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 04.02.2019.
Was kann ich jetzt machen und zur welcher Bank kann ich überhaupt wechseln ??? Wer hat gute Erfahrung mit einer Bank gemacht der auch Insolvenz und negative Schufa hat.
Danke & Lg Mel
Privatinsolvenz - Bank kündigt mir die gesamten Geschäftsverbindung und jetzt ?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Das ist dein einziges Konto nehme ich an? Und du hast sonst keine Schulden dort bzw. die sind nicht als Gläubiger mit in der Insolvenz?
Dann kannst du der Kündigung widersprechen mit Verweis auf das EU-Basiskonto. Dir steht nämlich ein normales auf Guthaben-Basis geführtes Konto zu. Bei Weigerung, die Kündigung zurück zu nehmen, würde ich mich an den entsprechenden Ombudsmann der VR-Banken wenden.
Bis Februar hast du allerdings auch noch Zeit zu warten, ob die Bank einsieht, dass sie das nicht darf. Ansonsten kannst du im Januar irgendwann auch zu einer anderen Bank gehen und mit demselben Argument (dir steht ein Konto zu) dort ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen.
Hallo
Seit dem ich ein PI Konto habe, hat die Bank die Kontoführungsgebühr von 9,90 € mtl. auf 12,90 € mtl. erhöht. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt das es nicht rechtens ist. Das hatte ich der Bank geschrieben und einen Tag Später kam die Kündigung. Die Bank ist der Hauptgläubiger.
LG
-- Editiert von Melanie287 am 28.11.2018 16:31
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatSeit dem ich ein PI Konto habe, hat die Bank die Kontoführungsgebühr von 9,90 € mtl. auf 12,90 € mtl. erhöht. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt das es nicht rechtens ist. :
Nö, der BHG hat geurteilt, das keine besonderen Gebühren für ein P-Konto verlangt werden dürfen.
Eine allgemeine Erhöhung der Kontoführungsgebühr hat er nicht untersagt.
Zitat:ZitatSeit dem ich ein PI Konto habe, hat die Bank die Kontoführungsgebühr von 9,90 € mtl. auf 12,90 € mtl. erhöht. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt das es nicht rechtens ist. :
Nö, der BHG hat geurteilt, das keine besonderen Gebühren für ein P-Konto verlangt werden dürfen.
Eine allgemeine Erhöhung der Kontoführungsgebühr hat er nicht untersagt.
Hallo
Das hatte die Bank damals geschrieben:
Wir haben erfahren das die R+V Versicherung als erstrangiger Gläubiger die Zwangsversteigerung in ihrem Grundsbesitz betreibt. Die Bearbeitung Ihres Engagements vorgesehne Kontomodell Vr-Standard umgestellt.
Dieses kostet sie monatlich 12,90 €.
gruss
Die Volks- und Raiffeisenbanken sind so. Ich habe jahrelang meine Konten bei der Raiffeisenbank gehabt und richtig Geld gehabt, da wurde gekatzbuckelt bis zum Abwinken. Dann Scheidung, mein Mann hat gut getrickst und schon hatte ich das Haus verloren, 25000 € Schulden am Hals und einen Schufa Eintrag. Und schwupps wurde der Dispo, den ich niemals in den 20 Jahren davor in Anspruch genommen hatte, auf der Stelle auf Null gesetzt. Das wurde als besonderes Entgegenkommen verkauft aufgrund der langen Geschäftsbeziehung, denn eigentlich wollte man ja kündigen.
Die n26 Bank ist eine reine online Bank, aber dort können Sie es mal versuchen. Kontoführungsgebühren 0 €. Konto auf Guthabenbasis.
Zitat:Eine allgemeine Erhöhung der Kontoführungsgebühr hat er nicht untersagt.
Jein. Der BGH hat deutlich gesagt, dass ein P-Konto nicht mehr kosten darf als ein normales Girokonto bzw. ein vergleichbares Konto. Sprich: Die Erhöhung wäre erlaubt, wenn zeitgleich auch das normale Konto auch mehr kosten würde... Ansonsten nicht... :-)
Zitat:Die Bank ist der Hauptgläubiger.
In dem Fall würde ich wie gesagt keine weitere Konfrontation suchen, sondern lieber zu einer anderen Bank wechseln, wo man noch unbekannt ist. Kündigungsschreiben und das Zauberwort "Basiskonto" mitnehmen, denn sollte die Bank das blöde finden mit deiner Situation und einem reinen Guthabenkonto, würde man dieses Zauberwort höflich anführen.
-- Editiert von mepeisen am 29.11.2018 14:49
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten