Hallo,
Nehmen wir folgende Konstellation an:
Frau X hat Schulden aus einer gescheiterten GmbH und kein eigenes Einkommen. Sie trägt sich mit dem Gedanken, der Privatinsolvenz
zuzuwenden.
Sie besitzt mit ihrem Mann 2 Mietshäuser, welche sich durch die Mieten tragen. Ein Haus ist 3,5 Jahre in Besitzt, das andere Haus 1 Jahr. Beide Häuser wurden zu 100% finanziert. Ein "Gewinn" entsteht vor Rücklagen und Steuern von etwa 400 Euro pro Monat.
Für ein Haus besteht auch noch ein Kredit zur Sanierung, welcher regelmäßig getilgt wird.
Eingetragen ins Grundbuch sind sowohl Frau X als auch Ehemann.
Was kann den Häusern passieren, ist eine Verwertung aufgrund der Belastung uninteressant? Können die Gläubiger an Frau X nicht ran, wenn sie keine Insolvenz anmeldet?
Wie wäre hier am besten vorzugehen?
Privatinsolvenz Ehefrau / gemeinsame Häuser
12. Oktober 2016
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Frage vom 12. Oktober 2016 | 22:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz Ehefrau / gemeinsame Häuser
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2016 | 23:51
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWie wäre hier am besten vorzugehen? :
Das Beste wäre die Schulden zu bezahlen.
Wäre ich der Gläubiger, würde ich einen Titel erwirken und die Mieteinnahmen pfänden.
Der Insolvenzverwalter wird es sinngemäß vergleichbar machen.
SG
Berry
#2
Antwort vom 12. Oktober 2016 | 23:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatKönnen die Gläubiger an Frau X nicht ran, wenn sie keine Insolvenz anmeldet? :
Natürlich kommen die Gläubiger an Frau X und ihr Vermögen ran.
Wenn die einen Titel haben, können die auch Immobilien pfänden & versteigern lassen.
ZitatSie trägt sich mit dem Gedanken, der Privatinsolvenz zuzuwenden. :
Damit dürfte sie sich der Schulden von der GmbH vermutlich nicht entledigen können.
Wie genau sind die Schulden aus der GmbH entstanden?
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 07:16
Von
Status: Schüler (264 Beiträge, 168x hilfreich)
Die häufigsten persönlichen Schulden aus einer GmbH sind jene des 64 GmbhG. Die unterliegen wegen Vorsatz nicht der Restschuldbefreiung. Auch fehlende Stammeinlagen und private Überentnahmen können zur persönlichen Haftung führen.
Auch hier dürfte wegen Vorsatz (Delikt) das Gedankenspiel enden.
Ohne präzisen Sachverhalt kann auch die nicht anwaltliche Hilfe, keine sein.
#4
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 10:31
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
Ich schätze mal wieder eine Geschichte wo die Hälfte fehlt,
denn:
Zitathat Schulden aus einer gescheiterten GmbH und kein eigenes Einkommen :
ZitatEin Haus ist 3,5 Jahre in Besitzt, das andere Haus 1 Jahr. :
ZitatBeide Häuser wurden zu 100% finanziert. :
Wer bekommt bitte schön kurz vor der Inso und ohne eigenes Einkommen eine
Immobilie zu 100% finanziert?
gruß charly
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