Privatinsolvenz Ehefrau / gemeinsame Häuser

12. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Verstrappel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz Ehefrau / gemeinsame Häuser

Hallo,

Nehmen wir folgende Konstellation an:

Frau X hat Schulden aus einer gescheiterten GmbH und kein eigenes Einkommen. Sie trägt sich mit dem Gedanken, der Privatinsolvenz zuzuwenden.

Sie besitzt mit ihrem Mann 2 Mietshäuser, welche sich durch die Mieten tragen. Ein Haus ist 3,5 Jahre in Besitzt, das andere Haus 1 Jahr. Beide Häuser wurden zu 100% finanziert. Ein "Gewinn" entsteht vor Rücklagen und Steuern von etwa 400 Euro pro Monat.
Für ein Haus besteht auch noch ein Kredit zur Sanierung, welcher regelmäßig getilgt wird.

Eingetragen ins Grundbuch sind sowohl Frau X als auch Ehemann.

Was kann den Häusern passieren, ist eine Verwertung aufgrund der Belastung uninteressant? Können die Gläubiger an Frau X nicht ran, wenn sie keine Insolvenz anmeldet?

Wie wäre hier am besten vorzugehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Verstrappel):
Wie wäre hier am besten vorzugehen?


Das Beste wäre die Schulden zu bezahlen.

Wäre ich der Gläubiger, würde ich einen Titel erwirken und die Mieteinnahmen pfänden.

Der Insolvenzverwalter wird es sinngemäß vergleichbar machen.

SG

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Verstrappel):
Können die Gläubiger an Frau X nicht ran, wenn sie keine Insolvenz anmeldet?

Natürlich kommen die Gläubiger an Frau X und ihr Vermögen ran.

Wenn die einen Titel haben, können die auch Immobilien pfänden & versteigern lassen.



Zitat (von Verstrappel):
Sie trägt sich mit dem Gedanken, der Privatinsolvenz zuzuwenden.

Damit dürfte sie sich der Schulden von der GmbH vermutlich nicht entledigen können.

Wie genau sind die Schulden aus der GmbH entstanden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Die häufigsten persönlichen Schulden aus einer GmbH sind jene des 64 GmbhG. Die unterliegen wegen Vorsatz nicht der Restschuldbefreiung. Auch fehlende Stammeinlagen und private Überentnahmen können zur persönlichen Haftung führen.

Auch hier dürfte wegen Vorsatz (Delikt) das Gedankenspiel enden.

Ohne präzisen Sachverhalt kann auch die nicht anwaltliche Hilfe, keine sein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Ich schätze mal wieder eine Geschichte wo die Hälfte fehlt,

denn:


Zitat (von Verstrappel):
hat Schulden aus einer gescheiterten GmbH und kein eigenes Einkommen


Zitat (von Verstrappel):
Ein Haus ist 3,5 Jahre in Besitzt, das andere Haus 1 Jahr.


Zitat (von Verstrappel):
Beide Häuser wurden zu 100% finanziert.



Wer bekommt bitte schön kurz vor der Inso und ohne eigenes Einkommen eine
Immobilie zu 100% finanziert?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

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