Privatinsolvenz Erneute frage.

19. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Garage2020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Privatinsolvenz Erneute frage.

Hallo ich bin jetzt immer noch nicht schlauer in meinem Beschluss steht :

Bei mir steht der Beschluss das ich die Restschuldbefreiung erlange wenn ich den Obligenheiten nachkomme.
Heißt das ich bin gleich bei der Eröffnung schon in der Wohlverhaltensphase??
Ich muss also nur dem Insolvenzverwalter mitteilen wenn ich Arbeit habe oder Wohnortwechsel etc?

So steht es genau drin :

Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290 , 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.


Und wenn ich das unten vergleiche



Wenn die Voraussetzungen des § 290 InsO zur Versagung der Restschuldbefreiung nicht gegeben sind, so stellt das Gericht durch Beschluss fest, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt. Mit diesem Ankündigungsbeschluss wird dem Schuldner vom Insolvenzgericht die ,,Tür zur Wohlverhaltensperiode`` geöffnet. Obliegenheiten sind ,,Verpflichtungen gegen sich selbst`

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ruderboot
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Garage2020):
Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290 , 297 bis 298 InsO nicht vorliegen


Nein, Du bist nicht automatisch in der "Wohlverhaltensperiode" angelangt.
Dein Beschluss sagt ja aus, das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Da Du die Restschuldbefreiung beantragt hast und vom Gericht nicht abgewiesen wurde,
erhälst Du diese am Ende der Inso wenn Du alle Obliegenheiten erfüllst. Hierzu ist Dein Insolvenzverwalter Berichtspflichtig gegenüber dem Gericht.
Mehr sagt das nicht aus.

Ca. 1 - 1 1/2 Jahre später wird nach Abhalten des Schlusstermins der erste Verfahrensabschnitt aufgehoben und nach Rechtskräftigkeit bist Du in Deiner WVP. Ab dann ist es auch nicht mehr der IV sondern Dein Treuhänder.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen