Hallo ich bin jetzt immer noch nicht schlauer in meinem Beschluss steht :
Bei mir steht der Beschluss das ich die Restschuldbefreiung
erlange wenn ich den Obligenheiten nachkomme.
Heißt das ich bin gleich bei der Eröffnung schon in der Wohlverhaltensphase??
Ich muss also nur dem Insolvenzverwalter mitteilen wenn ich Arbeit habe oder Wohnortwechsel etc?
So steht es genau drin :
Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO
nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290
, 297
bis 298 InsO
nicht vorliegen.
Und wenn ich das unten vergleiche
Wenn die Voraussetzungen des § 290 InsO
zur Versagung der Restschuldbefreiung nicht gegeben sind, so stellt das Gericht durch Beschluss fest, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO
nachkommt. Mit diesem Ankündigungsbeschluss wird dem Schuldner vom Insolvenzgericht die ,,Tür zur Wohlverhaltensperiode`` geöffnet. Obliegenheiten sind ,,Verpflichtungen gegen sich selbst`
Privatinsolvenz Erneute frage.
19. August 2018
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Frage vom 19. August 2018 | 21:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 8x hilfreich)
Privatinsolvenz Erneute frage.
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#1
Antwort vom 14. September 2018 | 09:45
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatEs wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten des :§ 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290 , 297 bis 298 InsO nicht vorliegen
Nein, Du bist nicht automatisch in der "Wohlverhaltensperiode" angelangt.
Dein Beschluss sagt ja aus, das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Da Du die Restschuldbefreiung beantragt hast und vom Gericht nicht abgewiesen wurde,
erhälst Du diese am Ende der Inso wenn Du alle Obliegenheiten erfüllst. Hierzu ist Dein Insolvenzverwalter Berichtspflichtig gegenüber dem Gericht.
Mehr sagt das nicht aus.
Ca. 1 - 1 1/2 Jahre später wird nach Abhalten des Schlusstermins der erste Verfahrensabschnitt aufgehoben und nach Rechtskräftigkeit bist Du in Deiner WVP. Ab dann ist es auch nicht mehr der IV sondern Dein Treuhänder.
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