Guten Morgen,
Ich habe gestern erfahren, dass mein gerichtlicher Plan gescheitert ist und ich nun insolvent bin. Mein Schuldenberater ist wie vom Erdboden verschluckt und keiner konnte mir vor den Feiertagen mehr sagen was zu tun ist. Ein Studienkredit vor vielen Jahren hat mir nun leider das Genick gebrochen. Daher kann mir vielleicht jemand auf folgende Fragen antworten:
1. ich habe einen Teilzeitjob und einen 450€ Job, insgesamt komme ich auf 25 Stunden und habe ein ärztliches Attest, welches aussagt, dass ich 25 Stunden arbeiten darf. Darf ich diese zwei Arbeitsverhältnisse behalten oder muss ich die Arbeitszeit an EINER Arbeitsstätte ausüben ?
Und wie wird die Pfändung dann aus diesen beiden Verhältnissen berechnet?
2. In dem Vertrag des Minijobs steht, dass eine Pfändung an Dritte ausgeschlossen ist und im Falle der AN die der Firma entstehenden Kosten zu tragen hat. Wie hoch sind solche Kosten?
3. Meine Konten sind seit gestern gesperrt. Kann ich aus meinem Girokonto ein P-Konto machen, trotz dass ich 200€ im minus bin?
Und was passiert mit dem Geld von dem Gemeinschaftskonto meines Freundes und mir ?
4. Mein Schuldenberater hatte mir immer ein paar Tipps gesagt wie ich das Ganze angehe, sodass es am Schlausten ist. Sollte man diesen nebenbei behalten oder kann man alles mit dem Insolvenzverwalter abwickeln?
Mit freundlichen Grüßen
Privatinsolvenz - Hilfe !
Zitat :Darf ich diese zwei Arbeitsverhältnisse behalten oder muss ich die Arbeitszeit an EINER Arbeitsstätte ausüben ?
Man kann und darf beliebig viele Arbeitsverhältnisse haben.
Zitat :Und wie wird die Pfändung dann aus diesen beiden Verhältnissen berechnet?
Anhand der Gesetze und der gesetzlichen Pfändungstabellen.
Zitat :2. In dem Vertrag des Minijobs steht, dass eine Pfändung an Dritte ausgeschlossen ist und im Falle der AN die der Firma entstehenden Kosten zu tragen hat.
Die Klausel sollte man prüfen, denn diese dürfte nichtig sein.
Zitat :Wie hoch sind solche Kosten?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat :Kann ich aus meinem Girokonto ein P-Konto machen, trotz dass ich 200€ im minus bin?
Nö, das kann nur die Bank machen.
Da ein P-Konto regelmäßig nur als Guthabenkonto geführt wird, sollte man sich wegen der 200 EUR was einfallen lassen.
Zitat :Und was passiert mit dem Geld von dem Gemeinschaftskonto meines Freundes und mir ?
Das wird vermutlich einkassiert und dann muss der Freund beweisen was ihm gehlrt.
Zitat :4. Mein Schuldenberater hatte mir immer ein paar Tipps gesagt wie ich das Ganze angehe, sodass es am Schlausten ist.
Und auf die Idee das Gemeinschaftskonto schleunigst zu beenden kam er nicht?
Zitat :Sollte man diesen nebenbei behalten oder kann man alles mit dem Insolvenzverwalter abwickeln?
Es wird alles nur über den Insolvenzverwalter laufen, der Schuldenberater hat da nichts mehr zu melden.
Vermutlich ist er wie viele andere im Osterurlaub und von gestern bis nach Ostern wird nichts weiter aufgrund dieser Nachricht passieren.Zitat :Mein Schuldenberater ist wie vom Erdboden verschluckt und keiner konnte mir vor den Feiertagen mehr sagen was zu tun ist.
Dass du nicht längst ein P-Konto hast, war mE ein ziemlicher Fehler.
zu1: Ich nehme an, dass das ärztl. Attest nur eine Empfehlung ist. Ärzte stellen keine max. Stundenzahl fest.
Aber nein, die Jobs müssen nicht bei einem AG sein.
zu 2: Was ist das für ein seltsamer Job bzw. Vertrag? Gibts dazu einen Wortlaut dieser Klausel?
zu 3: Möglichst zeitnah bei der Bank den Antrag auf ein P-Konto stellen. Die Bank macht den Rest. Fürs Gemeinschaftskonto ist auch ein P-Konto zu empfehlen.
zu 4: Viele machen beides.
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Zitat :Fürs Gemeinschaftskonto ist auch ein P-Konto zu empfehlen.
Tja, nur das es das dummerwiese nicht gibt ...
Ja man kann ja nur ein P-Konto machen, somit wird das Gemeinschaftskonto gelöscht und meins zu einem gemacht.
Es war für mich gestern ziemlich überraschend, da mein Schuldenberater vor kurzem mir gesagt hat, dass wir nochmal ein höheres Angebot dem Gericht anbieten, damit es keine endgültige Privatinsolvenz gibt. Ganz kurios existiert seine Beratung seit 2 Wochen nicht mehr, Briefkasten abgehangen etc. Er meinte er warnt mich vor, damit wir ein P-Konto machen und alles hinkriegen … tja.
Aber was würde das ganze ändern ob es ein Empfehlen oder ein Attest ist?
Zitat :Ganz kurios existiert seine Beratung seit 2 Wochen nicht mehr,
Bei dem was ich bisher über den gelesen habe, wundert mich das gar nicht ...
zB. Dass du aus finanziellen Gründen auch mehr oder eben in anderen Jobs mit mehr Einkommen arbeiten könntest.Zitat :Aber was würde das ganze ändern ob es ein Empfehlen oder ein Attest ist?
Ich gehe schwer von aus, dass die Bank dein Konto kündigen wird aufgrund des Dispos und der Inso. Schau mal in deinen Vertrag. Meist steht darin, dass der Dispo gekündigt wird wenn sich deine finanzielle Situation verschlechtert. Die Eröffnung der Inso ist dann der Kündigungsgrund. Solltest du das Konto erst kürzlich überzogen haben könnten noch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Das Gemeinschaftskonto wird der Insolvenzverwalter unter Beschlag nehmen und Guthaben zur Masse einziehen.
Zitat :Aber was würde das ganze ändern ob es ein Empfehlen oder ein Attest ist?
Eine Empfehlung ist nicht zu beachten. Du musst für die RSB so viel Masse wie möglich erwirtschaften. Mit 25 h die Woche ist das nicht möglich. Der IV könnte nur mit einer Empfehlung eines Arztes den Gläubigern mitteilen, dass du deine Obliegenheiten nicht erfüllst. Die Gläubiger können dann einen Versagungsantrag stellen. Im Zweifelsfall entscheidet dann ein Gericht.
Zitat :Ganz kurios existiert seine Beratung seit 2 Wochen nicht mehr, Briefkasten abgehangen etc
Wundert mich auch nicht. Wenn er alle so toll beraten hat wie dich.
Vielen Dank für die Infos. Sorry aus unerklärlichen Gründen kann ich mit meinem Handy nicht zitieren.
Gut zu wissen, mein Arzt und ich haben uns auf ein Attest geeinigt, mein Schuldenberater meinte das reicht aus, aber wir werden es sehen. Das was möglich ist werde ich auf jeden Fall erwirtschaften.
Ich werde mich Dienstagmorgen direkt an die Bank wenden und meinen Insolvenzverwalter kontaktieren, aber alles sehr beängstigend tatsächlich.
Zitat :Gut zu wissen, mein Arzt und ich haben uns auf ein Attest geeinigt
Attest ist gut, damit hat man was in der Hand.
Zitat :Ich gehe schwer von aus, dass die Bank dein Konto kündigen wird
Das dürfte rechtswidrig sein, denn fast jeder hat einen Anspruch auf ein Konto.
Allerdings sollte man zuvor das Gemeinschaftskonto schnellstens auflösen bzw. Dich dort herausnehmen.
Zitat :Das dürfte rechtswidrig sein, denn fast jeder hat einen Anspruch auf ein Konto.
Stimmt, aber das Konto ist überzogen. Der Dispo wird samt Konto gekündigt. Ist der übliche Vorgang.
Zitat :meinen Insolvenzverwalter kontaktieren
Warum? Dir ist schon klar, dass der IV nicht dein Helfer oder ähnliches ist? Der IV sorgt für ein faires Verfahren. Daher wird er dir weder helfen noch beraten.
Weil er und ich in keinerlei Kontakt bisher stehen und ich mich melden muss, um das weitere Verfahren zu besprechen.
Zitat :Weil er und ich in keinerlei Kontakt bisher stehen und ich mich melden muss, um das weitere Verfahren zu besprechen.
In der Regel meldet der InsoV sich von alleine.
Aber fragen kann man ja.
Jetzt muss ich nur doch nochmal fragen. Wie lange dauert das bis er sich meldet ? Denn schließlich sind meine beiden Konten eingefroren, ich bin nicht mal in der Lage mein Auto zu tanken oder unseren Kühlschrank zu füllen. Wie wird sich das vorgestellt ?
Zitat :Wie lange dauert das bis er sich meldet ?
Das ist in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Kann Dienstag sein, kann auch 2-3 Wochen dauern.
Zitat :Wie wird sich das vorgestellt ?
Man wusste ja was da kommt.
Vorsorge treffen, also Tank füllen, Kühlschrank füllen, Bargeldvorrat.
Noch ein Zeugnis für seine tolle Arbeit.
Wie sieht das Ganze denn sonst aus ? Gibt der Berater einem Bescheid, dass auch der zweite Versuch sich nochmal zu einigen gescheitert ist?
Wir haben Mitte Dezember gemeinsam das Insolvenzverfahren eröffnet und uns auf einen Beitrag geeinigt, den wir nochmal anbieten können. Er sagte mir er reicht das alles ein und meldet sich wenn es Neuigkeiten gibt und wir uns nochmal besprechen müssen für einen weiteren Vorschlag. Den ersten Vorschlag haben sie nochmal abgelehnt. Wird bei der zweiten Ablehnung dann automatisch das alles gemacht wie die Kontosperrung etc. ?
Tut mir leid, ich habe so wenig Ahnung und wurde null darauf vorbereitet. Ich habe immer nur die Worte gehört, dass er beide Hände ins Feuer legen wird, dass das angenommen wird und es ganz normal ist, dass dies meist erst im gerichtlichen Verfahren geschieht.
-- Editiert von User am 29. März 2024 22:29
Zitat :habe so wenig Ahnung und wurde null darauf vorbereitet
Du hast dich nicht vorbereitet. Nicht die Schuld auf andere schieben!
Zitat :Wir haben Mitte Dezember gemeinsam das Insolvenzverfahren eröffnet
Blödsinn. Die Inso wird vom Gericht eröffnet und zwar auf Antrag von dir (oder eines Gläubigers). Kann es sein, dass ihr im Dezember einen Antrag bei Gericht eingereicht habt, der gerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist und nun eröffnet wurde? Üblicherweise, und nur so kenne ich es, gibt es von gerichtlicher Seite nur einen Einigungsversuch. Entweder Annahme der Mehrheit oder eben nicht und dann wird eröffnet. Es gibt da keinen Basar wo man nochmals erhöhen könnte.
Zitat :Man wusste ja was da kommt.
Vorsorge treffen, also Tank füllen, Kühlschrank füllen, Bargeldvorrat.
Na offenbar wusste der TE hier nix und hat keine Vorbereitungen getroffen. Das verwundert immer wieder. Wo doch auch jederzeit ein PfüB hätte erfolgen können.
Zitat :Denn schließlich sind meine beiden Konten eingefroren, ich bin nicht mal in der Lage mein Auto zu tanken oder unseren Kühlschrank zu füllen.
Pech. Da hilft nur bei der Bank vorsprechen ob das eigene Konto umgewandelt werden kann ins P-Konto. Aber ich fürchte das wird nichts, weil du es überzogen hast und deine Bank somit auch Gläubiger ist. Im Regelfall wird somit das Konto gekündigt. Die Kündigung sollte an dich und den IV gehen.
Das Gemeinschaftskonto kannst du nicht umwandeln in ein P-Konto und der IV wird es, wenn überhaupt, erst nach Prüfung freigegeben.
Zitat :Wie wird sich das vorgestellt ?
Komische Frage. Es war doch deine Planung. Du hast doch einen Antrag auf Inso gestellt und unterschrieben. Du bist doch der Schuldner welcher sein Konto überzogen hat. Wie hast du dir denn das Vorgehen vorgestellt mit deiner Bank? Auch im gerichtlichen Einigungsverfahren wurde die Bank als Gläubiger angegeben oder etwa nicht? Wundert mich, dass da noch keine Kündigung erfolgte.
Vielen Dank für die ganzen Antworten, wirklich. Aber diese Unfreundlichkeit ist in keinerlei Hinsicht gerade angemessen.
Auch wenn ich mich damit absolut nicht auskenne - kein Grund dafür.
Warum wird man zu allen „Schuldnern" immer gleich so? Nicht jeder ist irgendeine Shopping-Maus oder ist die reingeraten, weil er sich ein schönes Leben gemacht hat.
Die Vorbereitung ging los als ich gemerkt habe, ich schaffe es alleine nicht. Die Vorbereitung war auch zum Schuldenberater zu gehen, diesen zu bezahlen und seinen Informationen glauben zu schenken! Und diese Informationen waren für mich natürlich in diesem Moment dem was ich vertraute !
Es ist kein Blödsinn, dass wir ihn eröffnet habe. Natürlich eröffnet der Schuldner ihn. Aber damit meine ich, dass er und ich dieses Ding gemeinsam ausgefüllt haben und besprochen haben - und ich hier die Aussage bekam, dass es mehrere Versuche vor Gericht gibt! Wenn Sie mir jetzt sagen, dass es nach dem ersten vorbei ist - ja dann macht das Sinn und man hätte sich darauf vorbereiten können, dass die Konten gesperrt sind. Aber nicht mit dem Wissensstand, den ich hatte durch meinen vermeintlich vertrauensvollen Schuldenberater, den man für seine Arbeit bezahlt und der das hauptberuflich gemacht hat! Entschuldigen Sie meine Blauäugigkeit - genau wie er mir erstmal von einem P-Konto abgeraten hat und er mir Bescheid geben wollte, wann es sinnvoll ist !
Man war blauäugig, hatte einen katastrophalen Berater und hat sich genau 0,0 mit dem Ablauf des Verfahrens beschäftigt.
Der Gesetzgeber berücksichtigt solche Fälle allerdings überhaupt nicht.
Zitat :Es ist kein Blödsinn, dass wir ihn eröffnet habe.
Doch ist es
Zitat :Natürlich eröffnet der Schuldner ihn
Nein tut der Schuldner nicht.
Zitat :diese Unfreundlichkeit
Das ist nicht unfreundlich sondern ehrlich. Was hat der freundliche von dir bezahlte Schuldnerberater denn getan?
Zitat :ich bin nicht mal in der Lage mein Auto zu tanken oder unseren Kühlschrank zu füllen. Wie wird sich das vorgestellt
Dann soll halt die andere Person den Kühlschrank füllen, wenn sie kein Geld mehr haben.
Und da Insolvenzen veröffentlicht werden müssen, hier der Link dazu.
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf;jsessionid=hnxvqSZ4NcAJaxoZ27ZG9-JutV0rwZGXge3PWqaD.node-085
Sie erhielten einen Studienkredit, so kann man annehmen, dass sie das Studium beendet haben und somit einen besser bezahlten Job finden könnten.
Und jetzt?
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