Privatinsolvenz - Hilfe !

29. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.03.2024 16:08:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz - Hilfe !

Guten Morgen,

Ich habe gestern erfahren, dass mein gerichtlicher Plan gescheitert ist und ich nun insolvent bin. Mein Schuldenberater ist wie vom Erdboden verschluckt und keiner konnte mir vor den Feiertagen mehr sagen was zu tun ist. Ein Studienkredit vor vielen Jahren hat mir nun leider das Genick gebrochen. Daher kann mir vielleicht jemand auf folgende Fragen antworten:

1. ich habe einen Teilzeitjob und einen 450€ Job, insgesamt komme ich auf 25 Stunden und habe ein ärztliches Attest, welches aussagt, dass ich 25 Stunden arbeiten darf. Darf ich diese zwei Arbeitsverhältnisse behalten oder muss ich die Arbeitszeit an EINER Arbeitsstätte ausüben ?

Und wie wird die Pfändung dann aus diesen beiden Verhältnissen berechnet?

2. In dem Vertrag des Minijobs steht, dass eine Pfändung an Dritte ausgeschlossen ist und im Falle der AN die der Firma entstehenden Kosten zu tragen hat. Wie hoch sind solche Kosten?

3. Meine Konten sind seit gestern gesperrt. Kann ich aus meinem Girokonto ein P-Konto machen, trotz dass ich 200€ im minus bin?
Und was passiert mit dem Geld von dem Gemeinschaftskonto meines Freundes und mir ?

4. Mein Schuldenberater hatte mir immer ein paar Tipps gesagt wie ich das Ganze angehe, sodass es am Schlausten ist. Sollte man diesen nebenbei behalten oder kann man alles mit dem Insolvenzverwalter abwickeln?

Mit freundlichen Grüßen




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
Darf ich diese zwei Arbeitsverhältnisse behalten oder muss ich die Arbeitszeit an EINER Arbeitsstätte ausüben ?

Man kann und darf beliebig viele Arbeitsverhältnisse haben.



Zitat (von vicmathur):
Und wie wird die Pfändung dann aus diesen beiden Verhältnissen berechnet?

Anhand der Gesetze und der gesetzlichen Pfändungstabellen.



Zitat (von vicmathur):
2. In dem Vertrag des Minijobs steht, dass eine Pfändung an Dritte ausgeschlossen ist und im Falle der AN die der Firma entstehenden Kosten zu tragen hat.

Die Klausel sollte man prüfen, denn diese dürfte nichtig sein.



Zitat (von vicmathur):
Wie hoch sind solche Kosten?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von vicmathur):
Kann ich aus meinem Girokonto ein P-Konto machen, trotz dass ich 200€ im minus bin?

Nö, das kann nur die Bank machen.
Da ein P-Konto regelmäßig nur als Guthabenkonto geführt wird, sollte man sich wegen der 200 EUR was einfallen lassen.



Zitat (von vicmathur):
Und was passiert mit dem Geld von dem Gemeinschaftskonto meines Freundes und mir ?

Das wird vermutlich einkassiert und dann muss der Freund beweisen was ihm gehlrt.



Zitat (von vicmathur):
4. Mein Schuldenberater hatte mir immer ein paar Tipps gesagt wie ich das Ganze angehe, sodass es am Schlausten ist.

Und auf die Idee das Gemeinschaftskonto schleunigst zu beenden kam er nicht?



Zitat (von vicmathur):
Sollte man diesen nebenbei behalten oder kann man alles mit dem Insolvenzverwalter abwickeln?

Es wird alles nur über den Insolvenzverwalter laufen, der Schuldenberater hat da nichts mehr zu melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39153 Beiträge, 6437x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
Mein Schuldenberater ist wie vom Erdboden verschluckt und keiner konnte mir vor den Feiertagen mehr sagen was zu tun ist.
Vermutlich ist er wie viele andere im Osterurlaub und von gestern bis nach Ostern wird nichts weiter aufgrund dieser Nachricht passieren.
Dass du nicht längst ein P-Konto hast, war mE ein ziemlicher Fehler.

zu1: Ich nehme an, dass das ärztl. Attest nur eine Empfehlung ist. Ärzte stellen keine max. Stundenzahl fest.
Aber nein, die Jobs müssen nicht bei einem AG sein.
zu 2: Was ist das für ein seltsamer Job bzw. Vertrag? Gibts dazu einen Wortlaut dieser Klausel?
zu 3: Möglichst zeitnah bei der Bank den Antrag auf ein P-Konto stellen. Die Bank macht den Rest. Fürs Gemeinschaftskonto ist auch ein P-Konto zu empfehlen.
zu 4: Viele machen beides.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Fürs Gemeinschaftskonto ist auch ein P-Konto zu empfehlen.

Tja, nur das es das dummerwiese nicht gibt ...


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#4
 Von 
guest-12330.03.2024 16:08:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja man kann ja nur ein P-Konto machen, somit wird das Gemeinschaftskonto gelöscht und meins zu einem gemacht.

Es war für mich gestern ziemlich überraschend, da mein Schuldenberater vor kurzem mir gesagt hat, dass wir nochmal ein höheres Angebot dem Gericht anbieten, damit es keine endgültige Privatinsolvenz gibt. Ganz kurios existiert seine Beratung seit 2 Wochen nicht mehr, Briefkasten abgehangen etc. Er meinte er warnt mich vor, damit wir ein P-Konto machen und alles hinkriegen … tja.


Aber was würde das ganze ändern ob es ein Empfehlen oder ein Attest ist?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
Ganz kurios existiert seine Beratung seit 2 Wochen nicht mehr,

Bei dem was ich bisher über den gelesen habe, wundert mich das gar nicht ...


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39153 Beiträge, 6437x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
Aber was würde das ganze ändern ob es ein Empfehlen oder ein Attest ist?
zB. Dass du aus finanziellen Gründen auch mehr oder eben in anderen Jobs mit mehr Einkommen arbeiten könntest.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2661 Beiträge, 782x hilfreich)

Ich gehe schwer von aus, dass die Bank dein Konto kündigen wird aufgrund des Dispos und der Inso. Schau mal in deinen Vertrag. Meist steht darin, dass der Dispo gekündigt wird wenn sich deine finanzielle Situation verschlechtert. Die Eröffnung der Inso ist dann der Kündigungsgrund. Solltest du das Konto erst kürzlich überzogen haben könnten noch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Das Gemeinschaftskonto wird der Insolvenzverwalter unter Beschlag nehmen und Guthaben zur Masse einziehen.

Zitat (von vicmathur):
Aber was würde das ganze ändern ob es ein Empfehlen oder ein Attest ist?

Eine Empfehlung ist nicht zu beachten. Du musst für die RSB so viel Masse wie möglich erwirtschaften. Mit 25 h die Woche ist das nicht möglich. Der IV könnte nur mit einer Empfehlung eines Arztes den Gläubigern mitteilen, dass du deine Obliegenheiten nicht erfüllst. Die Gläubiger können dann einen Versagungsantrag stellen. Im Zweifelsfall entscheidet dann ein Gericht.

Zitat (von vicmathur):
Ganz kurios existiert seine Beratung seit 2 Wochen nicht mehr, Briefkasten abgehangen etc

Wundert mich auch nicht. Wenn er alle so toll beraten hat wie dich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.03.2024 16:08:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Infos. Sorry aus unerklärlichen Gründen kann ich mit meinem Handy nicht zitieren.

Gut zu wissen, mein Arzt und ich haben uns auf ein Attest geeinigt, mein Schuldenberater meinte das reicht aus, aber wir werden es sehen. Das was möglich ist werde ich auf jeden Fall erwirtschaften.




Ich werde mich Dienstagmorgen direkt an die Bank wenden und meinen Insolvenzverwalter kontaktieren, aber alles sehr beängstigend tatsächlich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
Gut zu wissen, mein Arzt und ich haben uns auf ein Attest geeinigt

Attest ist gut, damit hat man was in der Hand.



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ich gehe schwer von aus, dass die Bank dein Konto kündigen wird

Das dürfte rechtswidrig sein, denn fast jeder hat einen Anspruch auf ein Konto.

Allerdings sollte man zuvor das Gemeinschaftskonto schnellstens auflösen bzw. Dich dort herausnehmen.


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2661 Beiträge, 782x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte rechtswidrig sein, denn fast jeder hat einen Anspruch auf ein Konto.

Stimmt, aber das Konto ist überzogen. Der Dispo wird samt Konto gekündigt. Ist der übliche Vorgang.

Zitat (von vicmathur):
meinen Insolvenzverwalter kontaktieren

Warum? Dir ist schon klar, dass der IV nicht dein Helfer oder ähnliches ist? Der IV sorgt für ein faires Verfahren. Daher wird er dir weder helfen noch beraten.

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#11
 Von 
guest-12330.03.2024 16:08:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil er und ich in keinerlei Kontakt bisher stehen und ich mich melden muss, um das weitere Verfahren zu besprechen.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
Weil er und ich in keinerlei Kontakt bisher stehen und ich mich melden muss, um das weitere Verfahren zu besprechen.

In der Regel meldet der InsoV sich von alleine.
Aber fragen kann man ja.


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#13
 Von 
guest-12330.03.2024 16:08:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt muss ich nur doch nochmal fragen. Wie lange dauert das bis er sich meldet ? Denn schließlich sind meine beiden Konten eingefroren, ich bin nicht mal in der Lage mein Auto zu tanken oder unseren Kühlschrank zu füllen. Wie wird sich das vorgestellt ?
:???:

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
Wie lange dauert das bis er sich meldet ?

Das ist in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Kann Dienstag sein, kann auch 2-3 Wochen dauern.



Zitat (von vicmathur):
Wie wird sich das vorgestellt ?

Man wusste ja was da kommt.
Vorsorge treffen, also Tank füllen, Kühlschrank füllen, Bargeldvorrat.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
guest-12330.03.2024 16:08:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ein Zeugnis für seine tolle Arbeit.

Wie sieht das Ganze denn sonst aus ? Gibt der Berater einem Bescheid, dass auch der zweite Versuch sich nochmal zu einigen gescheitert ist?

Wir haben Mitte Dezember gemeinsam das Insolvenzverfahren eröffnet und uns auf einen Beitrag geeinigt, den wir nochmal anbieten können. Er sagte mir er reicht das alles ein und meldet sich wenn es Neuigkeiten gibt und wir uns nochmal besprechen müssen für einen weiteren Vorschlag. Den ersten Vorschlag haben sie nochmal abgelehnt. Wird bei der zweiten Ablehnung dann automatisch das alles gemacht wie die Kontosperrung etc. ?

Tut mir leid, ich habe so wenig Ahnung und wurde null darauf vorbereitet. Ich habe immer nur die Worte gehört, dass er beide Hände ins Feuer legen wird, dass das angenommen wird und es ganz normal ist, dass dies meist erst im gerichtlichen Verfahren geschieht.



-- Editiert von User am 29. März 2024 22:29

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#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2661 Beiträge, 782x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
habe so wenig Ahnung und wurde null darauf vorbereitet

Du hast dich nicht vorbereitet. Nicht die Schuld auf andere schieben!

Zitat (von vicmathur):
Wir haben Mitte Dezember gemeinsam das Insolvenzverfahren eröffnet

Blödsinn. Die Inso wird vom Gericht eröffnet und zwar auf Antrag von dir (oder eines Gläubigers). Kann es sein, dass ihr im Dezember einen Antrag bei Gericht eingereicht habt, der gerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist und nun eröffnet wurde? Üblicherweise, und nur so kenne ich es, gibt es von gerichtlicher Seite nur einen Einigungsversuch. Entweder Annahme der Mehrheit oder eben nicht und dann wird eröffnet. Es gibt da keinen Basar wo man nochmals erhöhen könnte.

Zitat (von Harry van Sell):
Man wusste ja was da kommt.
Vorsorge treffen, also Tank füllen, Kühlschrank füllen, Bargeldvorrat.

Na offenbar wusste der TE hier nix und hat keine Vorbereitungen getroffen. Das verwundert immer wieder. Wo doch auch jederzeit ein PfüB hätte erfolgen können.

Zitat (von vicmathur):
Denn schließlich sind meine beiden Konten eingefroren, ich bin nicht mal in der Lage mein Auto zu tanken oder unseren Kühlschrank zu füllen.

Pech. Da hilft nur bei der Bank vorsprechen ob das eigene Konto umgewandelt werden kann ins P-Konto. Aber ich fürchte das wird nichts, weil du es überzogen hast und deine Bank somit auch Gläubiger ist. Im Regelfall wird somit das Konto gekündigt. Die Kündigung sollte an dich und den IV gehen.
Das Gemeinschaftskonto kannst du nicht umwandeln in ein P-Konto und der IV wird es, wenn überhaupt, erst nach Prüfung freigegeben.
Zitat (von vicmathur):
Wie wird sich das vorgestellt ?

Komische Frage. Es war doch deine Planung. Du hast doch einen Antrag auf Inso gestellt und unterschrieben. Du bist doch der Schuldner welcher sein Konto überzogen hat. Wie hast du dir denn das Vorgehen vorgestellt mit deiner Bank? Auch im gerichtlichen Einigungsverfahren wurde die Bank als Gläubiger angegeben oder etwa nicht? Wundert mich, dass da noch keine Kündigung erfolgte.

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#17
 Von 
guest-12330.03.2024 16:08:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ganzen Antworten, wirklich. Aber diese Unfreundlichkeit ist in keinerlei Hinsicht gerade angemessen.
Auch wenn ich mich damit absolut nicht auskenne - kein Grund dafür.
Warum wird man zu allen „Schuldnern" immer gleich so? Nicht jeder ist irgendeine Shopping-Maus oder ist die reingeraten, weil er sich ein schönes Leben gemacht hat.

Die Vorbereitung ging los als ich gemerkt habe, ich schaffe es alleine nicht. Die Vorbereitung war auch zum Schuldenberater zu gehen, diesen zu bezahlen und seinen Informationen glauben zu schenken! Und diese Informationen waren für mich natürlich in diesem Moment dem was ich vertraute !

Es ist kein Blödsinn, dass wir ihn eröffnet habe. Natürlich eröffnet der Schuldner ihn. Aber damit meine ich, dass er und ich dieses Ding gemeinsam ausgefüllt haben und besprochen haben - und ich hier die Aussage bekam, dass es mehrere Versuche vor Gericht gibt! Wenn Sie mir jetzt sagen, dass es nach dem ersten vorbei ist - ja dann macht das Sinn und man hätte sich darauf vorbereiten können, dass die Konten gesperrt sind. Aber nicht mit dem Wissensstand, den ich hatte durch meinen vermeintlich vertrauensvollen Schuldenberater, den man für seine Arbeit bezahlt und der das hauptberuflich gemacht hat! Entschuldigen Sie meine Blauäugigkeit - genau wie er mir erstmal von einem P-Konto abgeraten hat und er mir Bescheid geben wollte, wann es sinnvoll ist !

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Man war blauäugig, hatte einen katastrophalen Berater und hat sich genau 0,0 mit dem Ablauf des Verfahrens beschäftigt.
Der Gesetzgeber berücksichtigt solche Fälle allerdings überhaupt nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2661 Beiträge, 782x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
Es ist kein Blödsinn, dass wir ihn eröffnet habe.

Doch ist es

Zitat (von vicmathur):
Natürlich eröffnet der Schuldner ihn

Nein tut der Schuldner nicht.

Zitat (von vicmathur):
diese Unfreundlichkeit

Das ist nicht unfreundlich sondern ehrlich. Was hat der freundliche von dir bezahlte Schuldnerberater denn getan?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4266 Beiträge, 692x hilfreich)

Zitat (von vicmathur):
ich bin nicht mal in der Lage mein Auto zu tanken oder unseren Kühlschrank zu füllen. Wie wird sich das vorgestellt

Dann soll halt die andere Person den Kühlschrank füllen, wenn sie kein Geld mehr haben.
Und da Insolvenzen veröffentlicht werden müssen, hier der Link dazu.
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf;jsessionid=hnxvqSZ4NcAJaxoZ27ZG9-JutV0rwZGXge3PWqaD.node-085
Sie erhielten einen Studienkredit, so kann man annehmen, dass sie das Studium beendet haben und somit einen besser bezahlten Job finden könnten.

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Und jetzt?

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