Privatinsolvenz Hobby und Wohlverhaltensphase

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
tzunami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz Hobby und Wohlverhaltensphase

Angenommen Person A geht in die Privatinsolvenz und lebt mit Person B zusammen.

Person B betreibt das Hobby Modelleisenbahn, Person A würde sich gerne an dem Hobby beteiligen wäre dies in der Wohlverhaltensphase innerhalb der Pfändungsfreigrenze problemlos möglich?

Dürfte Person A sich ggf sogar selbst eine eigene Anlage aus seinem Pfänungsfreiem Einkommen nach und nach bauen wenn dafür auf andere sachen ggf etwas mehr verzichtet?

Und viel Wichtiger wann genau beginnt die Wohlverhaltensphase bzw woran wird dies festgemacht?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120002 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von tzunami):
Person A würde sich gerne an dem Hobby beteiligen

In welcher Form genau?



Zitat (von tzunami):
Dürfte Person A sich ggf sogar selbst eine eigene Anlage aus seinem Pfänungsfreiem Einkommen nach und nach bauen

Mit seinem pfänungsfreien Einkommen kann er machen was er will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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