Angenommen Person A geht in die Privatinsolvenz
und lebt mit Person B zusammen.
Person B betreibt das Hobby Modelleisenbahn, Person A würde sich gerne an dem Hobby beteiligen wäre dies in der Wohlverhaltensphase innerhalb der Pfändungsfreigrenze problemlos möglich?
Dürfte Person A sich ggf sogar selbst eine eigene Anlage aus seinem Pfänungsfreiem Einkommen nach und nach bauen wenn dafür auf andere sachen ggf etwas mehr verzichtet?
Und viel Wichtiger wann genau beginnt die Wohlverhaltensphase bzw woran wird dies festgemacht?
Privatinsolvenz Hobby und Wohlverhaltensphase
20. Juli 2019
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Frage vom 20. Juli 2019 | 17:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz Hobby und Wohlverhaltensphase
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#1
Antwort vom 20. Juli 2019 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120002 Beiträge, 39814x hilfreich)
ZitatPerson A würde sich gerne an dem Hobby beteiligen :
In welcher Form genau?
ZitatDürfte Person A sich ggf sogar selbst eine eigene Anlage aus seinem Pfänungsfreiem Einkommen nach und nach bauen :
Mit seinem pfänungsfreien Einkommen kann er machen was er will.
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