Privatinsolvenz Mietkaution

9. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)
Privatinsolvenz Mietkaution

Hi,

meine Mietkaution die ich vor etwa 8 Jahren zahlte, konnte während des ganzen Verfahrens NIE in die Masse einfließen...

selbst der Insolvenzverwalter konnte diese sich nicht holen.

Die Kaution wurde vom Sozialamt damals gestellt und von mir 40€ monatlich vollständig abgezahlt.

Kann ich nach dieser Zeit die Kaution noch zurückholen oder ist das verjährt?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

was ich nicht ganz verstehe: Das Sozialamt hat doch die ganze Kaution an den Vermieter vorgestreckt, oder? Warum konnte der IV die dann nicht einziehen?

Davon abgesehen: Wenn die Kaution vollständig an das Sozialamt abgezahlt wurde, dann ist es quasi "Ihre" Kaution. Hier stellen sich mir nur folgende Fragen:

1.) Ist das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben?
2.) Falls ja: Wurde der Insolvenzbeschlag für diese Kaution im Aufhebungsbeschluss aufrechterhalten?

Wurde das Verfahren noch nicht aufgehoben, gehört die Kaution nach wie vor dem Insolvenzverwalter (§ 80 InsO ) und dieser könnte Ihren Vermieter um Auskehr der Kaution nachsuchen. Erging bereits ein Aufhebungsbeschluss und der Insolvenzbeschlag wurde aufrechterhalten, dann gilt das Gleiche. Nur wenn eine Aufhebung stattgefunden hat und in diesem Aufhebungsbeschluss der Insolvenzbeschlag nicht aufrechterhalten wurde, dann gehört die Kaution endgültig Ihnen. Dann bliebe nur noch die Frage offen, welche Aufrechungsmöglichkeiten ggf. der Vermieter aus Forderungen Ihnen gegenüber hat.

Gruß
Krypton

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