Privatinsolvenz Mitwirkungspflicht PKW Verwertung

1. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
blaubaer74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatinsolvenz Mitwirkungspflicht PKW Verwertung

Hallo.

Ich befinde mich in Privatinsolvenz und bin nach Eröffnung des Verfahrens ins Ausland umgezogen.
Meine Arbeitsaufnahme hier lag 4 Monate vor Antragstellung und der Endgültige Umzug fand erst 2 Monate nach Eröffnung statt.

Zur eigentlichen Frage, die Insolvenzverwalterin verlangt nun, mit Hinweis auf meine Mitwirkungspflicht meinen PKW auf meine Kosten an Ihren Amtssitz zur Übergabe zu verbringen. Es geht nicht um den PKW an sich, den soll Sie gerne verwerten.
Es geht darum ob mir im Rahmen der Mitwirkungspflicht die Rückführung auf meine Kosten abverlangt werden können und bzw. ein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung entstehen könnte.
Ich selbst konnte den Entsprechenden §§ der Inso keine Informationen dahingehend entnehmen, aber ich bin auch kein Jurist.

MfG
Blaubaer

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Einen konkreten § in der InsO wird es dazu auch nicht geben. Allerdings hat der Schuldner Herausgabepflichten und das sind im Regelfall Bringepflichten und keine Holpflichten. Etwas anders könnte nur bei unbeweglichen Vermögen gelten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

ich weiß ja nicht, wie viel das Auto wert ist, aber böte sich in einem solchen Fall nicht auch an, das Fahrzeug von der Insolvenzverwalterin abzulösen, notfalls in Raten? Ggf. könnten Sie auch selbst das Fahrzeug verkaufen und den Verkaufserlös an die Verwalterin ausbezahlen - sofern die mit einer solchen Vorgehensweise einverstanden wäre. Ansonsten bliebe wirklich nur die Möglichkeit, den PKW selbst nach Deutschland zu fahren und mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Weg zurück anzutreten.

Andere Frage: Sind Sie für Ihre Arbeit auf das Auto angewiesen? Dann könnten Sie der Verwalterin gegenüber unter Hinweis auf § 36 Abs. 1 InsO i.V.m. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO die Herausgabe verweigern.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubaer74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antworten.

Die Sache nach §36 ist mir bekannt, darüber ist mein anderes Fahrzeug gesichert.
Das Auto habe ich mit 1000€ Wert angegeben, angesichts der bestehenden Mängel, denke ich mitlerweile höchstens 500€ oder sogar weniger.
Die Insolvenzverwalterin hat auf Grundlage einer allgemeinen Wertermittlung, was auch immer das sein soll, 2500€ veranschlagt.

Der Punkt ist, die Entfernung beträgt ca. 1350km, mit allen Zusätzlichen Kosten, wie Benzin, Maut, Fähre usw., sind das 500-600€ Kosten.
Zurück ist nur Flug möglich, das sind nochmal etwa 500€.

Egal wie ich es drehe, entweder würde ich gegen Pflichten verstossen oder aber meine Familie und ich müssten einen Monat lang hungern.
Borgen kann ich mir nichts, das wären ja neue Schulden.
Wenn ich es geschenkt bekomme ist es Einkommen und würde gepfändet,
da ich nicht nach Deutscher Tabelle gepfändet werde, wird mir jeder Cent der über der Pfändungsgrenze liegt abgenommen, so wäre das Geld wieder weg.
Wenn ich das Geld in Bar hätte, was ich nicht habe, wäre das Verschleierung von Vermögen gewesen.

Ich habe der Insolvenzverwalterin aber zu verstehen gegeben das ich bei einer Verwertung hier evtl. behilflich wäre.

Das kann ja nicht der Sinn einer Privatinsolvenz sein.

Gruß Blaubaer

1x Hilfreiche Antwort

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