Privatinsolvenz P-Konto und altes Konto mit Dispo

30. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
sunrise999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz P-Konto und altes Konto mit Dispo

Hallo zusammen,
ich werde in Kürze die Privatinsolvenz anstreben. Nun habe ich bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnet, welches ich demnächst in ein P-Konto umwandeln werde. Parallel besteht noch das alte Konto, bei dem ich den Dispokredit leider komplett ausgeschöpft habe. Was passiert denn bei einer Privatinsolvenz mit dem alten Konto und dem Dispo da drauf? Geht das auch mit in die Privatinsolvenz oder muss ich das nach den 3 Jahren zurück zahlen?
Danke schon Mal für eure Unterstützung.
Viele Grüße
sunrise999

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124068 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von sunrise999):
Was passiert denn bei einer Privatinsolvenz mit dem alten Konto und dem Dispo da drauf? Geht das auch mit in die Privatinsolvenz oder muss ich das nach den 3 Jahren zurück zahlen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten

Kommt halt darauf an, ob die Bank Strafanzeige erstattet und wie das Gericht im Falle des Falles entscheidet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sunrise999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort. Der Dispo ist ja schon lange überzogen, stellt sich für mich die Frage, warum die Strafanzeige stellen sollten, wenn ich PI anmelden?

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#3
 Von 
sunrise999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte vielleicht noch schreiben sollen, dass sich alles zusammen, mit allen Krediten, auf ca. 130000€ beläuft

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124068 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von sunrise999):
stellt sich für mich die Frage, warum die Strafanzeige stellen sollten, wenn ich PI anmelden?

Weil dann durchaus die Frage aufkommt, ob man in irgendeiner Form einen Betrug begangen hat, weil zur Zeit der Inanspruchnahme des Kredits absehbar war, dass man nichts zurückzahlen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2499 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von sunrise999):
Geht das auch mit in die Privatinsolvenz

Ja, alle Schulden werden aufgenommen.

Zitat (von sunrise999):
muss ich das nach den 3 Jahren zurück zahlen?

Ggf., sollte die Bank eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anmelden und du legst keinen WI dagegen ein oder ein Gericht entscheidet gegen dich.
Das kann im übrigen jeder Gläubiger tun.

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#6
 Von 
sunrise999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ggf., sollte die Bank eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anmelden und du legst keinen WI dagegen ein oder ein Gericht entscheidet gegen dich.
Das kann im übrigen jeder Gläubiger tun.


OK das heißt also vermutlich, dass dieser Betrag von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist. Den Betrag muss man dann wahrscheinlich nach den 3 Jahren zurück zahlen oder? Ist es auch möglich in so einem Fall, dass trotz Pfändungsfreigrenze, das Gehalt gepfändet werden kann?

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