Privatinsolvenz - Pflichtanteil

14. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
merkur_1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz - Pflichtanteil

Guten Morgen,

Meine Schester und ich haben letzten Dez. geerbt, 50:50 nach Testament.

Meine schwester schlägt das Erbe aus und ich werde Alleinerbe nach willkür...

Da ich so gut wie keinen Kontakt zu meiner Schw. habe, war mir ihre Ausschlagung immer rätselhaft. Seit Mrz diesen Jahres fordert sie immer wieder kleinere Geldbeträge (Vater hat ihr immer gegeben) und setzt mir dabei die Moralpistole auf die Brust.
Inzwischen weiß ich, daß sie seit 5 Jahren in Privatinsolvenz ist und von H4 lebt.

Die Bank, die bei meiner Schw. der Gläubiger ist, und auch gleichzeitig auch die geerbte Konten betreut, ist verärgert und macht ständig Schwierigkeiten wegen des Pflichtteils der Schwester.

Meine Schwester lässt sich andauernd was anderes einfallen, um mir Geld abzufordern, und ständig die Moralgeschichte. Ich habe mittlerweile auch herausgefunden, daß dasselbe Spielchen auch mit meinem verst. Vater stattfand.

Frage: Wie soll ich mich weiter verhalten ? Ich habe so langsam Bedenken, daß ich in irgendwas mit reingezogen werde, was ich nicht überschauen kann.
Soll ich meiner Schwester einfach ihren Pflichtteil ausbezahlen (beträgt ja in diesem Fall 25%)

Vielen Dank für Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lundi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
merkur_1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Lundi,

gilt das auch bei einer Insolvenz der schwester ?

Ich meine, da gilt das nicht, daß der Anspruch des Pflichtteils entfällt.

Genau darüber bin ich im Unklaren.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
Die Bank, die bei meiner Schw. der Gläubiger ist, und auch gleichzeitig auch die geerbte Konten betreut, ist verärgert und macht ständig Schwierigkeiten wegen des Pflichtteils der Schwester.


Wie? Schriftlich?



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Auch bei Insolvenz des Erben entfällt der Pflichtteil, wenn dieser das Erbe ausschlägt.

Rechtlich gesehen hat Deine Schwester keine Ansprüche gegen Dich. Ob ihr das in moralischer Hinsicht anders beurteilt, bleibt Euch überlassen.

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