Guten Morgen,
Meine Schester und ich haben letzten Dez. geerbt, 50:50 nach Testament.
Meine schwester schlägt das Erbe aus und ich werde Alleinerbe nach willkür...
Da ich so gut wie keinen Kontakt zu meiner Schw. habe, war mir ihre Ausschlagung immer rätselhaft. Seit Mrz diesen Jahres fordert sie immer wieder kleinere Geldbeträge (Vater hat ihr immer gegeben) und setzt mir dabei die Moralpistole auf die Brust.
Inzwischen weiß ich, daß sie seit 5 Jahren in Privatinsolvenz
ist und von H4 lebt.
Die Bank, die bei meiner Schw. der Gläubiger ist, und auch gleichzeitig auch die geerbte Konten betreut, ist verärgert und macht ständig Schwierigkeiten wegen des Pflichtteils der Schwester.
Meine Schwester lässt sich andauernd was anderes einfallen, um mir Geld abzufordern, und ständig die Moralgeschichte. Ich habe mittlerweile auch herausgefunden, daß dasselbe Spielchen auch mit meinem verst. Vater stattfand.
Frage: Wie soll ich mich weiter verhalten ? Ich habe so langsam Bedenken, daß ich in irgendwas mit reingezogen werde, was ich nicht überschauen kann.
Soll ich meiner Schwester einfach ihren Pflichtteil ausbezahlen (beträgt ja in diesem Fall 25%)
Vielen Dank für Antworten
Privatinsolvenz - Pflichtanteil
14. Juli 2009
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Frage vom 14. Juli 2009 | 09:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz - Pflichtanteil
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#1
Antwort vom 14. Juli 2009 | 10:46
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 7x hilfreich)
In der Regel besteht nach einer Ausschlagung kein Anspruch auf den Pflichtteil mehr!
#2
Antwort vom 16. Juli 2009 | 15:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Lundi,
gilt das auch bei einer Insolvenz der schwester ?
Ich meine, da gilt das nicht, daß der Anspruch des Pflichtteils entfällt.
Genau darüber bin ich im Unklaren.
Gruß
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#3
Antwort vom 16. Juli 2009 | 15:52
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 79x hilfreich)
quote:
Die Bank, die bei meiner Schw. der Gläubiger ist, und auch gleichzeitig auch die geerbte Konten betreut, ist verärgert und macht ständig Schwierigkeiten wegen des Pflichtteils der Schwester.
Wie? Schriftlich?
#4
Antwort vom 17. Juli 2009 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Auch bei Insolvenz des Erben entfällt der Pflichtteil, wenn dieser das Erbe ausschlägt.
Rechtlich gesehen hat Deine Schwester keine Ansprüche gegen Dich. Ob ihr das in moralischer Hinsicht anders beurteilt, bleibt Euch überlassen.
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