Guten Tag,
ich hätte eine Frage zu einer etwas komplizierten Situation:
Angenommen Frau A hat 3 Kinder und trennt sich von Ihrem Mann. Zunächst zieht sie aus in eine andere Wohnung, meldet jedoch gleichzeitig Privatinsolvenz
an (als Einzelperson). Sie ist weiterhin berufstätig, ihr Mann ist selbst arbeitslos und meldet Unterhaltsansprüche an. Die Scheidung einzureichen würde Kosten verursachen, die Frau A. jedoch nicht aufbringen kann.
Jetzt möchte die Mutter von Frau A. ihrer Tochter einen einen größeren Geldbetrag schenken.
Frage: "Verfällt" das geschenkte Geld vollständig an den Insolvenzverwalter? Hat der (Noch-) Ehemnann einen Anspruch auf einen Teil des geschenkten Geldes? Ein Ehevertrag ist nicht vorhanden.
Ich stecke in der Materie nicht so drin, würde mich aber sehr über eine Antwort freuen.
MfG
-----------------
" "
Privatinsolvenz / Scheidung / Schenkung
25. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2015 | 15:43
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Privatinsolvenz / Scheidung / Schenkung
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Januar 2015 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt möchte die Mutter von Frau A. ihrer Tochter einen einen größeren Geldbetrag schenken. <hr size=1 noshade>
Schlechte Idee.
Die Gläubiger und der noch-nicht-Ex freuen sich ...
Die Mutter von Frau A soll das Geld behalten.
Hin und wieder kann sie ihrer Tochter ja kleine, angemessene Geschenke machen, einen Urlaub zahlen, zudammen in den Kleiderladen einkaufen gehen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Schon
267.858
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten