Privatinsolvenz Schufaeinträge Restschuldbefreiung nach drei Jahren

27. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
cmuenze
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatinsolvenz Schufaeinträge Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Hallo in die Forengemeinde,
mit der Bitte um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt :
meine Privatinsolvenz wurde in 201611 mit einer Forderungssumme von 60.000 EUR eröffnet ( monatlich werden ca. 600 EUR von meinem Gehalt gepfändet ) .
Am heutigen Tag habe ich Online mit meinem Schufalogin die Bankeneinträge analysiert. Dabei war auffällig, dass drei wesentliche Posten von 2 Banken ( ca. 28.000 EUR ) mit dem Vermerk "Forderung ausgeglichen" gekennzeichnet waren. Zeitpunkt der Kennzeichnung vor ca. einem Jahr ( 201711 ).

Dazu folgende Fragen :
a.) Ist nun davon auszugehen, dass die entsprechenden Banken keinerlei Forderungen mehr erheben ?
b.) Aktuell strebe ich eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren an. Dürfen nun die Positionen mit "Forderung ausgeglichen" von der Ursprungsforderung von 60.000 EUR abgezogen werden, so dass die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erträglicher zu erreichen wäre ?
c.) Die Vergütung für den Insolvenzverwalter hat in der Berechnung nach drei Jahren eine erhebliche Bedeutung. Würde sich dieser Sachverhalt ebenfalls in der Vergütungsberechnung auswirken ?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Vielen Dank dafür im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Relevant ist nicht was in der Schufa steht, sondern welche Forderungen angemeldet wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Das kannst Du so nicht rechnen. Es gibt einen Verteilerschlüssel den der IV festlegt. Und in allererster Linie bedient sich erstmal der IV/TH "fürstlich" an Deinen Zahlungen. Die Gerichtskosten werden auch noch abgeführt.

Nach Adam Riese hättest Du ja bis heute "erst" EUR 14.400,00 abgeführt.

Die Bank wird nach Eröffnung der PI die Forderungen wahrscheinlich abgeschrieben haben... (was ja positiv wäre).
Die Gläubiger werden übrigens anteilig bedient und nicht Einer nach dem Anderen...

Eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren kannst Du erreichen, wenn Du min. 35% (21tsd €) der Forderungen beglichen hast.
Wenn es bei den 60tsd € Forderungen bleibt, könnte Dir das gelingen ;)

Aber zu Deinen Fragen:

a.) Eher nein!
b.) Eher nein! Wenn (siehe oben) die Forderungen nur abgeschrieben wurden.
c.) Eher nein! Die Vergütung richtet sich nach der Gesamtforderung und der Anzahl der Gläubiger.

Sprich doch einfach mit Deinem Treuhänder. Da gibt es auch gute und kompetente Leute darunter...

Viel Erfolg!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cmuenze
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

.. recht herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

@tapeking: Handelt es sich wirklich um 35% der Schuldsumme? Oder um 35% der Schuldsumme + das, was der Insolvenzverwalter erhält, also summa summarum ca. 50%?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cmuenze
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Die 35% beziehen sich auf den reinen Forderungsbetrag. Dieser Sachverhalt macht es auch in bestimmten Forderungsbereichen unmöglich die Dreijahresspanne zu halten.
Bsp. 100.000 EUR Forderung. Du hättest 35.000 EUR nach drei Jahren im Topf. Der Insovervalter erhält 40% ( von den 35.000 EUR. Demnach 14.000 EUR, welche wieder auf 35.000 EUR aufgefüllt werden müßten. Zusätzlich Gerichtskosten ( ca. 3000 EUR ). Mit ca. 50% ( eher noch über den Satz ) liegst du schon recht gut.
Ich persönlich habe die ursprüngliche Idee aufgegeben nach drei Jahren aus der Insolvenz zu kommen.

1x Hilfreiche Antwort

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