Privatinsolvenz - Steuerrückerstattung

27. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Renate54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz - Steuerrückerstattung

Ich habe Anfang dieses Jahres die Privatinsolvenz beantragt und befinde mich jetzt in der sogenannten Wohlverhaltensperiode.Jetzt habe ich für 2003 eine Steuerrückerstattung bekommen, die sofort an meinen Insolvenzverwalter gegangen ist. Habe ich eigentlich Anspruch auf diesen Betrag, da ich mit meinem Einkommen gut 120,-€ unter der Pfändungsfreigrenze liege ?

-----------------
"Renate"

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Nein.

Steuerrückerstattungen unterliegen nicht dem Pfändungsschutz des § 850c ZPO und stehen ihnen damit auch in der Wohlverhaltensperiode nicht zu.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

schließe mich dem an.

Auch wenns weh tut is so.

Aber wenn es Sie beruhigt, zukünftig brauchen Sie dafür nicht den Wurscht mit der Steuerklärung machen, sondern Ihr Verwalter!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Renate54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. Ich habe jetzt von meinem Insolvenzverwalter erfahren, daß ich einen Teil der Rückerstattung bekomme, da ich unterhalb der Pfändungsfreigrenze liege.

-----------------
"Renate"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kawabiker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will bei meiner Freundin einziehen. Sie will Insolvenz beantragen. Wird mein Einkommen mit als Grundlage für die berechnungen mit einbezogen? Danke für eure Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.717 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen