Privatinsolvenz- Verfahrenskosten

16. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
AnniGer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz- Verfahrenskosten

Hallo.
Ich bin kurz vor Anmeldung einer Privatinsolvenz. Heute teilte mir meine Schuldnerberaterin mit, dass mein Mann eventuell die Verfahrenskosten übernehmen muss. Kann mir jemand sagen wie das abläuft? Er ist Erzieher und verdient genauso viel wie ich. Allerdings hat er ein wenig angespart, weil sein Auto regelmäßig eine Reparatur braucht. Muss er dann sein Erspartes opfern um meine Verfahrenskosten zu zahlen? Und wie verhält es sich mit meinen Schulden? Die sind teilweise vor und während der Ehe entstanden. Ich musste einen Kredit aufnehmen, um meine Schulden zu begleichen. Und das war ein riesiger Teufelskreis. Mein Gewissen plagt mich und ich fühle mich einfach nur schlecht. Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Danke im Voraus




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2660 Beiträge, 782x hilfreich)

Zitat (von AnniGer123):
Ich musste einen Kredit aufnehmen, um meine Schulden zu begleichen

Stimmt nicht. Du wolltest das. Ggf liegt sogar eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vor. Dann greift ggf die RSB nicht. Wie viele Raten wurden gezahlt?

Zitat (von AnniGer123):
Muss er dann sein Erspartes opfern um meine Verfahrenskosten zu zahlen?

Bin mir nicht sicher ob für Verfahrenskosten das Gesamteinkommen herangezogen wird. Könnte durchaus sein wenn die SUB das sagt.

Zitat (von AnniGer123):
Und wie verhält es sich mit meinen Schulden?

Wer unterschrieben hat haftet. Ob er bürgt oder mithaftet müsst ihr prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnniGer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sollte denn eine vbuH vorliegen? Ich habe bisher immer die Raten gezahlt. Immer mind. 3. Ich konnte dann nicht mehr alle Raten zahlen, wegen Kündigung und Krankheit. Er hat nichts mit unterschrieben. Das sind nur meine Schulden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AnniGer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sollte denn eine vbuH vorliegen? Ich habe bisher immer die Raten gezahlt. Immer mind. 3. Ich konnte dann nicht mehr alle Raten zahlen, wegen Kündigung und Krankheit. Er hat nichts mit unterschrieben. Das sind nur meine Schulden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von AnniGer123):
Warum sollte denn eine vbuH vorliegen?

Weil Betrug ein Klassiker für eine vbuH ist.
Und wenn man einen Kredit aufnimmt und nach 3 Raten schon insolvent ist und nichts mehr zahlt, der kann sich ganz schnell solchen Vorwürfen ausgesetzt sehen. Da sollte man dann im Falle des Falles substantiiert seine Unschuld an der Situation belegen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.307 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.179 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.