Privatinsolvenz - wieso werdej solche unverantwortlichen Schuldner geschützt?

8. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
sun32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz - wieso werdej solche unverantwortlichen Schuldner geschützt?

Vor Kurzem habe ich meine Geldforderungen gerichtlich geltend gemacht. Der Schuldner hat EV abgegeben, wobei im EV keinerlei keine Auskünfte über Einkommen. Er ist wohl verheiratet und Seine Frau ist angeblich pflegebedürfig und hat ein Kinder. Sie leben wohl von Pflegegeld von seiner Frau. Nach meiner Meinung ist EV nicht richtig abgegeben. Also muss ich eine Strafsanzeige einleiten.. Wie kommt es, dass im EV-Fragebogen alles auf Nein gekreuzt ist, dass er zahlungsunfähig ist, Wie wird eigenlich hier bei der gerichtlichen Stelle für Abgave EV durchgeführt und nicht darauf geachtet wird? ich kann mit dem abgegebenen EV nichts anfangen. Schulder macht sich sehr bequem, "ich habe nichts und ich brauche auch nichts zurückzahlen".Danach bekomme ich ein Schreiben von Schuldnerberatung wg Privatinsolvenzverfahren eröfffnung. Ich bin laut EV die einzige Gläubigerin und leite der Schuldner Privatsinsolvenz im Wege. Wenn er so zahlungsunfähig ist, wer übernimmt wohl die Kosten für dieses Verfahren und wieso deutsche Rechtsprechung solche unverantwortige Schuldner schützen will. ? Bitte um Feedback!! Dankeschön



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24 Antworten
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#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das Deutsche Recht hat schon immer Schuldner bevorteilt. Dieser kann es sich bequem machen und sich zurücklehnen. Denn derjenige der Kredit gewährt hat ist der Dumme. Nicht der der geprellt hat.
Für das Verfahren übernimmt der Staat die Kosten. Du kannst den Schuldner ggf. wegen Betruges anzeigen. Aber da kommt nix bei raus! Was soll der Staat machen?
Es käme uns Gläubigern das Belgische Pfändungsrecht zugute, da würde sich jeder Schuldner überlegen Schulden zu machen. Aber in Deutschland sind Schuldner Opfer und nicht Täter!

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#2
 Von 
sun32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke schön für die Rückmeldung. Inzwischen ist es mir klar geworden, dass ich die Dumme bin, dass ich jemanden finanziell geholfen habe.Das ist für mich eine schmerzhafte Lehre.Gibt es überhaupt keine Möglichkeit, dass ich mein Geld zurückbekommen werde? Es sieht so aus, dass ich einfach dem Schuldner Geld verschenkt habe!! Was soll ich jetzt tun? Danke schön im voraus.

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#3
 Von 
Hêllênâ
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da du wohl im Besitz eines "Vollstreckbaren Titels" bist, stehen dir zumindest alle vollstreckbaren Möglichkeiten zur Verfügung! Nun kann man alle drei Jahre die Vollstreckung einleiten lassen und der Gerichtsvollzieher prüft die zu vollstreckende Masse.
Außerdem gilt unter bestimmten Voraussetzungen §197 BGB ; http://www.123recht.net/Privatinsolvenz-__f269957.html.
Somit tritt eine Dreißigjährige Verjährungsfrist ein! Es besteht 30 Jahre die Möglichkeit zu vollstrecken!!! Also alle drei Jahre vollstrecken bis die Forderung erfüllt ist!
Ich kenne das im Bekanntenkreis (Gläubiger) auch, hartnäckige Schuldner; die noch behaupten sie seien selbständig, aber seit 10 Jahren arbeitslos sind. Aber 30 Jahre sind eine lange Zeit, grins.

Auch die Insolvenz ist nicht so einfach möglich und unter den angegebenen Daten wohl schon rein wegen fehlenden Mitteln und den persönlichen Umständen/Willen unmöglich!

Viele Grüße
Hêllêna


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-- Editiert am 20.12.2010 21:42

-- Editiert am 20.12.2010 21:44

-- Editiert am 20.12.2010 21:54

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Aber 30 Jahre sind eine lange Zeit, grins.

Zumal einen Vollstreckungshandlung die Frist der Verjährung neu beginnen lässt.

Wichtig wäre regelmäßig (alle5-8 Jahre) eine Vollstreckung zu versuchen um die Einrede der Verwirkung zu verhindern.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
sun32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hêllêna und Hallo Harry,

danke für die Rückantwort. Es ist richtig, dass ich die Möglichkeit bis 30 Jahren vollstrecken kann. Natürlich muss ich zwischendurch alle 3 Jahren erneut vorstrecken, um die Verwirkung der Einrede zu verhindern. Das tut ich schon lange. Jedes Mal, wenn ich erneut vollstrecke, dann muss ich die Anwalts- undGerichtsvollzieher- sowie sonstige anfallenden Gebühren bzw. Kosten selber bezahlen, in der Hoffnung dass der Schuldner mal endlich was zurückbezahlt, aber das ist leider nicht der Fall. Es ist ziemlich zuviel für mich. Jedes mal wird die Vollstreckung erfolglos gelaufen und jetzt will der Schuldner Privatinsolvenz öffnen. Bis heute habe ich kein weiteres Schreiben von der Schuldnerberatung bekommen. Ich weiss auch leider noch nicht, was ich gegen Privatinsolvenz tun kann, bzw. welche Handlungsmögichkeiten habe ich denn überhaupt?

Viele Grüße





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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Wie kommt es, dass im EV-Fragebogen alles auf Nein gekreuzt ist, dass er zahlungsunfähig ist,

Genau deshalb. Er ist zahlungsunfähing und es befindet sich offensichtlich nichts pändbares im Eigentum des Schuldners.



quote:
Natürlich muss ich zwischendurch alle 3 Jahren erneut vorstrecken, um die Verwirkung der Einrede zu verhindern.

Um die Einrede der Verwirkung zu entgegnen reicht es absolut alle 5-8 Jahre eine Vollstreckung zu versuchen.



quote:
ich weiss auch leider noch nicht, was ich gegen Privatinsolvenz tun kann, bzw. welche Handlungsmögichkeiten habe ich denn überhaupt?

Nichts, Ziel der Privatinsolvenz ist es ja gerade, sich seiner Gläubiger zu entledigen.
Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde, kannst du deinen Titel in die Altpaiertonne werfen, der ist dann nichts mehr wert.



@Hêllênâ
quote:
Auch die Insolvenz ist nicht so einfach möglich und unter den angegebenen Daten wohl schon rein wegen fehlenden Mitteln und den persönlichen Umständen/Willen unmöglich!

Kannst du das mal näher ausführen weshalb da eine Unmöglichkeit bestehen soll?





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#7
 Von 
sun32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen

"Kannst du das mal näher ausführen weshalb da eine Unmöglichkeit bestehen soll?" diese Frage verstehe ich leider nicht so ganz.

kurze Erklärung: Bisher waren alle versuchten Vollstreckungsmaßnahmen gescheitert. Laut EV bin ich die einzige Gläubigerin. Der Schuldner arbeitet nicht, hat ein Kind und eine pflegebedürftige Frau. Ich weiss nicht so ganz genau, wovon er wirklich lebt. vom Pflegegeld und Kindergeld ? Jeder Mensch braucht Geld um zu überleben oder nicht? Obwohl er kein Geld hat, geht er zu einer Schuldnerberatung um Privatinsolvenz zu öffnen bzw. in die Wege einzuleiten. Dafür braucht man auch Geld,aber der Staat übernimmt wieder mal die Kosten für dieses Verfahren. Siehst Du überhaupt, dass ich wirklich eine Chance haben sollte, um meine Geld zurückzubekommen.
Wobei, ist das wirklich möglich, bei einziger Gläubiger einen Privatinsolvenz durchzuführen?! Ich habe daraus gelernt, niemals jemanden in seiner Not finanziell zu helfen, ich bin ausgenutzt worden und jetzt bin ich die dumme, der Schuldner ist doch arme Opfer. Schön geben ist Ok und zurück verlangen ist nicht mehr in Ordnung. Diese Erfahrung ist leider für mich sehr schmerzhaft. Ich rede hier nicht von einem kleinen Betrag.
Danke schön
LG





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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Mach dir nicht zu viele Hoffnungen. Ich hab Gläubiger bei denen die 30 Jahre bald um sind. Die haben einen Kiosk und bergeweise Schulden. Die werden nie zu Kohle kommen.

In deinem Fall sind die Pfändungsgrenzen doch eh sehr hoch, wenn der Frau und Kind hat.

Der Fehler ist mit Leuten Geschäfte zu machen die kein Geld haben. Deswegen prüfen Banken ja Ihre Kredite.

Den Schuldnern wird es mit der "Insolvenz" nicht leicht gemacht. Denn auch vorher was es so das bei solchen Leuten nie was zu holen war. So haben die wenigstens ein Chance da raus zu kommen.

Uwe

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#9
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Es gibt caritative Schuldnerberatungen, die kostenlos einen Schuldner beraten. In Privatinsolvenz kann man natürlich auch bei einem Gläubiger gehen, wenn der Betrag sehr hoch ist. Masse muss nicht vorhanden sein, aber der Schuldner muss die Kosten des Verfahrens tragen können , sonst geht gar nichts. Hier liegen die Kosten bei 12 € monatlich und das die gesamten 6 Jahre. Nur mal so zur Richtigstellung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
"Kannst du das mal näher ausführen weshalb da eine Unmöglichkeit bestehen soll?" diese Frage verstehe ich leider nicht so ganz.

Dies bezog sich auf die nicht nachvollziehbare Äußerung von Hêllênâ:
quote:
Auch die Insolvenz ist nicht so einfach möglich und unter den angegebenen Daten wohl schon rein wegen fehlenden Mitteln und den persönlichen Umständen/Willen unmöglich!


Sie ist der Meinung das eine Insolvenz nicht möglich ist. stützt dies zum einen fälschlicherweise auf die fehlenden Mittel.
Der andere Grund sind ominöse 'persönliche Umständen/Willen'.
Was das jedoch sein soll führt sie nicht näher aus, im Gesetz werden diese 'Gründe' auch nicht aufgeführt.

Von daher wüsste ich gerne von ihr, weshalb eine Insolvenrz aufgrund der genannten Gründe unmöglich sein soll.



quote:
Wobei, ist das wirklich möglich, bei einziger Gläubiger einen Privatinsolvenz durchzuführen?!

Die Anzahl der Gläubiger ist nicht relevant.



quote:
der Schuldner ist doch arme Opfer.

Ja in Deutschland wird der Schuldner noch 'verhätschelt'.
In Belgien z.B. wird ab dem Tag des Konkurseröffnungsurteils dem Schuldner die Verwaltung der Gesamtheit seiner Güter entzogen. Da gehört ihm nicht mal mehr das Klopapier ...
Oder die Niederlande. Hier wird das Insolvenzverfahren richterlich beaufsichtigt und gelenkt. Feste Rückzahlungsquoten von z. B. 20% oder 30% der Schuld muss der Schuldner dann unabhängig von seinen Einkünften bringen, um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen.





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#11
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Am besten ist es meines Erachtens, sich dahingehend abzugrenzen, dass man nur insoweit hilft, wie es für einen selber auch okay ist. Dann bleibt man auch nicht auf so viel sitzen.

Klar kann man sagen, mit so und so viel kann ich dir finanziell helfen, aber mehr wird für mich schwierig oder bei mir ist nichts zu holen, ich kann nicht viel mit Geld helfen, und klar kann man zudem Leute zusätzlich auch noch weiterverweisen (Staat, Hilfsorganisationen, ggfs. auch (weitere?) Leute, die privat helfen können, soweit es für sie okay ist).

Es bringt ja nichts, wenn man sich nicht abgrenzt und dann hinterher vielleicht selber ein Problem hat. Das gilt sowohl für jemandem was zustecken / schenken als auch jemandem was verleihen und hinterher vielleicht nicht oder nicht so viel davon zurück kriegen.


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-- Editiert am 23.12.2010 22:22

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#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Ja in Deutschland wird der Schuldner noch 'verhätschelt'.


Klar und in Frankreich oder England geht noch viel schneller und billiger. Daher wandern einige nur zu diesem Zweck aus.

Uwe

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#13
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Sagt mal, wenn es in Belgien so extrem heftig ist, wer muss denn dann dort für die insolventen Schuldner das Klopapier kaufen??? Doch nicht etwa der Insolvenzverwalter oder der Gerichtsvollzieher...? Wäre das nicht auch reichlich kompliziert und aufwendig und umständlich?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
er muss denn dann dort für die insolventen Schuldner das Klopapier kaufen??? Doch nicht etwa der Insolvenzverwalter oder der Gerichtsvollzieher...?

Nein, kaufen muss er selber, aber er muss das Geld dafür beantragen.





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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Klar und das für jede Blatt einzeln :-))

Kaum zu glauben, das die noch nicht drauf gekommen sind das pauschal zu regeln.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Was, er muss eine Beihilfe beantragen, dass er zum Einkaufen gehen kann -) Das hört sich so strange, abgefahren und übertrieben an, dass ich mich frage, ob die das in der Praxis wirklich so handhaben, haha!

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Was, er muss eine Beihilfe beantragen, dass er zum Einkaufen gehen kann -)


Ob ne Pfändungsfreigrenze oder ne Beihilfe - so groß ist der Unterschied ja nicht wirklich.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Pfändungsfreigrenze ist in der Praxis einfacher zu händeln. Er kann von seinem Selbstbehalt oder seiner Sozialhilfe oder seinem Einkommen unterhalb vom Selbstbehalt einkaufen gehen und muss vorher keine Extra-Beihilfe beantragen. Sonst würde man doch wohl den bürokratischen Aufwand im Kopf nicht aushalten, oder -)

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Nicht für jedes Blatt einzeln ...

Er muss eine Liste seines lebensnotwendigen Bedarfs anfertigen. Kein Luxus, aber so das man gerade so auskommt.
Das bekommt man dann als pauschalen Vorschuss.
Abgerechnet wird dann anhand der Einkaufsbelege am Monatsende. Der Rest geht an die Gläubiger.

Benötigt er mehr Geld (Bewerbungen, Fahrten zur Arbeit, Erhöhung der Energiekosten) muss er das beantragen und detailliert begründen. Und auch wieder abrechnen.



In Frankreich kann der Richter sogar anordnen, das ihm die Post des Schuldner zugestellt wird. Er liest diese und kontrolliert so z.B. ob neue Schulden gemacht werden.
In Deutschland ist Neuverschuldung während der Insolvenz kein Problem, in Frankreich gibt es dafür die rote Karte ...





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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Klar und in Frankreich oder England geht noch viel schneller und billiger. Daher wandern einige nur zu diesem Zweck aus.

Ja, dafür hat man aber auch strengere Regeln.
Für disziplinierte Schuldner sicher geeinget ...

In Frankreich muss man übrigens auch nachweisen, das man dort lebt. Briefkastenadresse läuft da nicht und Meldebescheinigung ist auch zu wenig an Beleg ...





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#21
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ist doch egal - nach einer bestimmten Zeit ist man alle Schulden los und kann neu beginnen. VIEL Besser aus früher.

Der Gläubiger hat das Nachsehen und muss, wenn er Pech hat das selber auch durchmachen.

Uwe

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#22
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Okay, ich verstehe. Organisatorisch ist es natürlich recht aufwendig, wenn man jeden Monat einen hochoffiziellen, ausführlichen Kassensturz machen muss, haha! Alle 6 Monate wäre da schon effizienter -)

Bezüglich der Lage in Frankreich:

Der Richter muss doch nicht die Post auschecken wie im Kittchen, es reicht doch, wenn er regelmäßig vom Schuldner die Kontoauszüge und weitere Einkommensnachweise (Lohnzettel, Arge-Bescheid etc.) und so anfordert (vielleicht so alle 6 Monate, damit er nicht so viel Aufwand damit hat, das ist ja sonst auch ein Zeitfresser).

Ich dachte, das würde wegen der Restschuldbefreiung nicht so toll kommen, wenn die Betreffenden neue Schulden machen, wo es dann mit dem Zurückzahlen wieder Essig ist, oder? Und Ermittlungen wegen Eingehungsbetrug werden schließlich auch nur dann wieder eingestellt, wenn die Betreffenden den Schaden begleichen, sprich die neuerlichen offenen Rechnungen dann doch irgendwie berappen (können).

Nochmals zur Prävention von Ärger, Frust und Geldproblemen: Bei gewissen Kunden könnte es sicher in der Praxis äußerst hilfreich und ratsam sein, konsequent auf Vorkasse zu arbeiten...Hab' ich kürzlich auch jemandem empfohlen!








-- Editiert am 23.12.2010 23:39

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#23
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Bei der Frage, worauf geachtet wird, was der Mensch ankreuzt und hinschreibt, fällt mir der Holger Pfahls mit dem französischen Grundbuch ein -)


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#24
 Von 
marcel53797
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

man könnte im Rahmen der Privatinsolvenz bei der Restschuldbefreiung einen sog. Versagungsgrund geltend machen. Dann würde es die Restschuldbefreiung nicht geben und es kann weiter vollstreckt werden.

Versagungsgründe habe ich beim Recherchieren in § 290 InsO gefunden.

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