Hallo,
eine Frau ist in der Privatinsolvenz
(seit Mitte letzen Jahres. Geht um das gemeinsame Haus mit Ihrem Exmann). Sie hat vor einer Woche neu geheiratet.
Nun konnte ich im Net lesen, daß der neue Ehepartner "eigentlich" nichts mit der Privatinsolvenz zu tun hat ... "eigentlich" ... anscheinend gibt es Fälle, in denen der neue Ehepartner die Gerichtskosten der Privatinsolvenz tragen muss.
Vielleicht kennt sich da ja jemand etwas besser aus als wir. Wäre nett, wenn wir ein paar Infos bekommen könnten (nicht nur wegen den Gerichtskosten). Ausserdem: Macht es wirklich einen so gravierenden Unterschied, ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung besteht?
Desweiteren wurde vom neuen Ehepartner ein Wagen angeschafft, als er noch nicht mit der Frau verheiratet war. Spielt das irgendeine Rolle wegen dem Wert?
Vielen Dank.
MfG
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Privatinsolvenz - neuer Ehepartner?
19. März 2012
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Frage vom 19. März 2012 | 16:27
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 126x hilfreich)
Privatinsolvenz - neuer Ehepartner?
#1
Antwort vom 26. März 2012 | 09:36
Von
Status: Schüler (473 Beiträge, 327x hilfreich)
Guten Morgen,
quote:<hr size=1 noshade>Nun konnte ich im Net lesen, daß der neue Ehepartner "eigentlich" nichts mit der Privatinsolvenz zu tun hat ... "eigentlich" ... anscheinend gibt es Fälle, in denen der neue Ehepartner die Gerichtskosten der Privatinsolvenz tragen muss <hr size=1 noshade>
Bei der Entscheidung darüber, ob einem verheirateten Schuldner die Verfahrenskosten gestundet werden, wird auch begutachtet, ob der Ehegatte aus Billigkeitsgründen zur Vorschießung der Verfahrenskosten in Anspruch genommen werden kann, wenn er 1. entsprechend gut verdient und 2. die Schulden während der Ehe gemacht wurden. Ob sich das bei Gütertrennung anders verhält, bezweifle ich, da es eine Beistandspflicht unter Eheleuten gibt, die meines Wissens nach auch nicht durch Gütertrennung negiert wird.
Wenn aber eine Entscheidung über die Stundung bereits ergangen ist, kann diese nur noch bei Vorliegen der Voraussetzungen aus § 4c InsO aufgehoben werden. Die Verheiratung mit einem neuen solventen Ehepartner nach Erteilung der Stundung fällt hier nicht darunter...
Auch ansonsten hat der neue Ehepartner mit den Schulden und der Insolvenz nichts zu tun. Es ist daher völlig unerheblich, ob er das Auto vor oder nach Insolvenzeröffnung der Frau angeschafft hat. Dies würde nur dann eine Rolle spielen, wenn Gütergemeinschaft bestünde. Im gesetzlichen Güterstand oder gar bei Gütertrennung hat der neue Partner absolut nichts mit der Insolvenz der Frau zu tun.
VG
InsoFlo
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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""
#2
Antwort vom 29. März 2012 | 16:01
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 126x hilfreich)
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
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