Privatinsolvenz oder das Insolvenzverfahren durch den Gläubiger durchstehen?

21. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz oder das Insolvenzverfahren durch den Gläubiger durchstehen?

Hallo,
habe einen langjährigen Prozess über mehrere Instanzen gegen einen Zahnarzt verloren. Es ging um Körperverletzung und um einen nicht vereinbarten Zahnersatz (ZE) im Ober- und Unterkiefer auf Implantaten. Anstelle des vereinbarten Provisoriums aus Kunststoff hatte er bereits den endgültigen ZE aus teuere Vollkeramik fertigen lassen, was ich erst mit Erhalt der Rechnung erfuhr. Mit Gewalt und unter Schmerzen wurde dieser unpassende ZE von ihm reingepresst, mein Zahnfleisch mit einem harten Diamantschleifer entfernt "um Platz zu machen" für die unpassende Prothetik, was nicht lege artis ist . Dies ohne vorherige Aufklärung und ohne meine Einwilligung. Ich hatte danach mehrere Tage danach Schmerzen. Die Okklusion fehlte auf einer Seite. Der ZE sah aus wie ein Pferdegebiss. Außerdem bestand für mich Erstickungsgefahr, weil ihm mehrfach spitze Aufbauteile für die Implantate bzw. der Prothetik (Abutments) entglitten und mir in den Rachen fielen. Es war eine einzige Katastrophe und eine fürchterliche Tortur. Bei allen Behandlungsterminen hatte er Mühe, das Zittern seiner Hände zu kontrollieren. Anscheinend hat er ein Alkohol- und/oder Drogenproblem. (Tabuthema in der Ärteschaft). Er wollte am ZE nichts ändern. Ich hatte den ästhetisch vollkommen missratenen und funktionell völlig fehlerhaften Zahnersatz (ZE) sofort abgelehnt und die Behandlung abgebrochen. Vor Gericht hat er nur gelogen. Er hatte die besseren (teureren) Anwälte. Die Justitiz hat ihn protegiert. Im Urteil stand: "Ärzte machen keine Behandlungsfehler" und die Zeugenaussage meiner Begleitperson, die bei diesem letzten Behandlungstermin zugegen war, sei gelogen, was nicht der Fall war. Ich habe dem Zahnarzt bis zum Behandlungsabbruch bezahlt, nicht aber Honorar und Material-/Laborkosten für diesen letzten "Behandlungstermin". Er will aber dafür "honoriert" werden. Eine hübsche Summe dafür, dass er mir seine minderwertige "Ware" andrehen will, die ich bis dato nie erhalten habe und auch nicht haben will. Für ihn sind das "Peanuts", für mich der finanzielle und existentielle Ruin. Das war alles vor 6 Jahren. Wenn der ZE o.k. gewesen wäre, hätte ich alles bezahlt.
Nun läuft gegen mich die Zwangsvollstreckung. Die Sachpfändung verlief fruchtlos. Es steht die Vermögensauskunft an. Ich kann ein mit Lügen erschlichenes Urteil und einen offensichtlich parteiischen Richter nicht anerkennen. Ebensowenig bin ich bereit den Rest zu zahlen. Ich kann es auch nicht. Bekomme inzwischen Alg II und habe keinerlei Vertmögenswerte. In 2 Jahren gehe ich in Rente. Diese liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Daher weiß ich nicht, ob für mich jetzt die Privatinsolvenz Sinn macht. Ich werde keinen Job mehr mit pfändbarem Einkommen bekommen. Der Gläubiger will die Summe in toto, keine Raten. Selbst Raten kann ich nicht leisten.
Ich sehe im Moment keinen Vorteil für mich darin, bei einer Privatinsolvenz vom IV 3 jahre lang maximal ausgepresst und schikaniert zu werden. Diesen Eindruck vermitteln mir die Erfahrungen Betroffener in verschiedenen Foren. Es ist dort oft so, dass wenn es nicht zu einer gütlichen Erledigung kommt/kommen kann, der IV spätestens in der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung (RSB) mit allen Mitteln verhindern kann, wird und soll. Er wird schließlich ausgewählt (evtl. sogar inoffiziell "belohnt" ) von meinem Gläubiger, dem eine RSB widerstrebt. Da sich Schulnder in der Regel keinen eigenen Anwalt leisten können, sind sie ihm lange Zeit schutzlos ausgeliefert. und müssen sich wehren, ohne zu wissen wie.
Meine Fragen:
1. Ich weiß nicht, ob sich die Privatinsolvenz unterm Strich wirklich für mich noch lohnt. Kann mir jemand einen Rat geben? Es entstehen zudem zusätzliche Kosten (ca. 2000-2500€). Woher nehmen?
2. Kann ein Insolvenzverfahren durch den Gläubiger, wenn es bei mir keine Insolvenzmasse gibt, überhaupt gegen mich eröffnet werden? Wie soll man denn die Verfahrenskosten/Gerichtskosten abstottern, wenn überhaupt kein Geld übrig ist? Wird das wirklich trotzdem von Alg II-Empfängern (in meinem Alter) gefordert?
3. Ich werde nicht ewig leben. Wäre es für mich nicht günstiger, für den Rest meines Lebens den Rest nicht zu bezahlen und alle 2 Jahre eine (ergebnislose) Vermögensauskunft abzugeben, mit erneuter Sachpfändung? Ich hoffe darauf, dass der Gläubiger mit der Zeit einsieht, dass bei mir nichts zu holen sein wird und aufgibt. Vor allem, wenn ich in Rente bin. Illusorisch? Oder droht mir bei Zahlungsunfähigkeit üblicherweise/zwangsläufig das Insolvenzverfahren durch den Gläubiger?
Ich bin über hilfreiche Antworten dankbar!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Desperado123):
Im Urteil stand: "Ärzte machen keine Behandlungsfehler"


Das ist irgendwie nur schwer glaubwürdig...

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#2
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Desperado123):
über mehrere Instanzen gegen einen Zahnarzt verloren. Es ging um Körperverletzung und um einen nicht vereinbarten Zahnersatz (ZE) im Ober- und Unterkiefer auf Implantaten. Anstelle des vereinbarten Provisoriums aus Kunststoff hatte er bereits den endgültigen ZE aus teuere Vollkeramik fertigen lassen, was ich erst mit Erhalt der Rechnung erfuhr.


Es klingt sehr unglaubwürdig. Was stand den im Gutachten? War das auch "erschlichen und gegen sie gerichtet"?

Zitat (von Desperado123):
Ich kann ein mit Lügen erschlichenes Urteil und einen offensichtlich parteiischen Richter nicht anerkennen.


Bei mehreren Instanzen müssten das doch auch unterschiedliche Richter sein, oder? Und nicht einer von denen hat sich den Kostenvoranschlag angesehen, der angeblich nicht die geplante Behandlung abbildet? Glaube ich ehrlich gesagt nicht, denn das wird in der Regel geprüft.
Zitat (von Desperado123):
Er wird schließlich ausgewählt (evtl. sogar inoffiziell "belohnt" ) von meinem Gläubiger, dem eine RSB widerstrebt

Ziemlich blühende Phantasie.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von werweiß):
Bei mehreren Instanzen müssten das doch auch unterschiedliche Richter sein, oder?

Irrelevant, es gibt nun ein rechtskräftiges Urteil, insofern muss man da nicht mehr rumrätseln.

Auch Gläubiger können ein Insolvenzverfahren einleiten.

Ob man selber diesen Weg geht kann jeder selber entscheiden. Alle 2 Jahre eine VA abgeben geht natürlich auch. Man muss dann halt wegen der 0-Bonität eventuell mit diversen Einschränkungen leben, ist dann halt so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es war so wie geschrieben. Bekanntlich gibt es Gerichtverfahren und Fehlurteile, bei denen man vom Glauben abfällt. Bei mir war das so. Den gesamten Sachverhalt in allen Einzelheiten will ich hier nicht weiter ausführen. Ich wollte damit schildern wie es bei Behandlungsfehlern von Ärzten in der Praxis vor Gericht für den Betroffenen meist aussieht und wie man in die Schuldenfalle reingerät. Ich bin da kein Einzelfall. Hat jemand Antworten zu meinen drei Fragen? Es ist mir wichtig zu erfahren, was jetzt für mich am besten zu tun ist. Das andere ist gelaufen.

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#5
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch Gläubiger können ein Insolvenzverfahren einleiten.

Ist schon klar, dass die Gläubiger das generell machen können. Aber wie steht es mit den Voraussetzungen, die meinerseits erfüllt sein müssen, damit das Gericht dem Antrag entspricht? Ich habe kein Geld, um den Finanzierungsplan zu erfüllen, kein Vermögen, werde keine pfändbare Arbeit mehr bekommen. Welchen Sinn/Vorteil würde dies Insolvenzverfahren denn in meinem Fall für den Gläubiger bringen?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31895 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Desperado123):
Ich sehe im Moment keinen Vorteil für mich darin, bei einer Privatinsolvenz vom IV 3 jahre lang maximal ausgepresst und schikaniert zu werden.
Worin sollte die Auspressung und Schikane des IV bestehen? Offenbar liest du die falschen Infos oder verstehst grundsätzliches nicht?

Ein IV arbeitet nicht für den Gläubiger und wird nicht von diesem ausgewählt.
Zitat (von Desperado123):
Ich kann ein mit Lügen erschlichenes Urteil und einen offensichtlich parteiischen Richter nicht anerkennen.
Das wirst du wohl müssen, du hast die absolut schlechteren Karten in dem Spiel.

Als Zahlungsunfähiger/Insolventer kann man sich selbst einen IV suchen.
Der Gläubiger hat die Möglichkeit, bis auf den letzten Heller die Schulden einzutreiben, zumindest den Versuch zu unternehmen. Ein IV könnte uU den Gläubiger *besänftigen* und die Schuldsumme vermindern. Das Ergebnis wäre die Rechtschuldbefreiung/RSB.

zu 1: Eine PI *lohnt* sich für einen Schuldner, wenn Aussicht auf RSB besteht.
zu 2: Ja. Wenn nix zu holen ist, ist das eben so. Trotzdem kann der Gläubiger ein Insolvenzverfahren beantragen und einen Titel erwirken. Das tut er mit Hilfe des Gerichts.
zu 3: Der Gläubiger kann und wird selbst entscheiden, ob er *aufgibt* oder gerichtlich vorgeht. Gibt er nicht auf und erwirkt einen (Schuld)Titel, gilt dieser 30 Jahre lang.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Desperado123):
Aber wie steht es mit den Voraussetzungen, die meinerseits erfüllt sein müssen, damit das Gericht dem Antrag entspricht?

Du musst pleite sein - ist hier ja erfüllt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du musst pleite sein - ist hier ja erfüllt

Ist unvollständig, da: das Gericht überprüft zunächst, ob alle Voraussetzungen vorliegen, um das Insolvenzverf. zu eröffnen., als da sind:
Vorliegen eines zulässigen Eröffnungsantrages (setze ich voraus, dass dieser zulässig ist), Vorliegen eines glaubhaften Eröffnungsgrundes (ist ebenfalls im Sinne des Gläubigers zutreffend), dann aber:
ausreichend Masse, um zumindest die Verfahrenskosten zu decken bzw. die Möglichkeit der ihrer Stundung (dies kann ich nicht leisten). Somit wären die Voraussetzungen zur Eröffnung doch nicht gegeben, oder?

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#9
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Worin sollte die Auspressung und Schikane des IV bestehen? Offenbar liest du die falschen Infos oder verstehst grundsätzliches nicht?

Wenn z.B. der IV die private Haftpflichtversicherung über den Kopf des Schuldners hinweg kündigt oder dafür sorgt, dass der Versicherer dem Schuldner kündigt, indem der IV vom Versicher die Beitragszahlung zurückfordert, ist das Schikane, mehr noch: er treibt den Schulder im Schadensfall in noch höhere Schulden, wenn dieser dann nachfolgend nicht mehr versichert ist u. der Schaden vom Versicherer für ihn nicht mehr reguliert wird.
Wenn er die überwiesene Regulierungssumme für einen beim Schuldner entstandenen Schaden wegpfändet, darf der z.B. im Winter mit einem Loch in der Fensterscheibe sitzen bleiben. Das das ist keine Schikane/Auspressen, oder wie? Vor allem, wenn der Versicherungbeitrag gemessen an der Gesamtschuld lächerlich niedrig ist (Verhältnismäßigkeit).

Ein IV arbeitet nicht für den Gläubiger und wird nicht von diesem ausgewählt.


Bereits bei der Entscheidung über das Eröffnungsverfahren kann das Gericht kann einen vorläufigen IV einsetzen.
Ergeht beim Insolvenzgericht der Eröffnungsbeschluss und bestellt es einen IV. Sein Ziel ist es, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös an den/die Gläubiger zu verteilen (und nicht dem Schuldner bei der RSB zu unterstützen). Hierzu verwaltet er das Vermögen des Schuldners (also totaler Entzug der Entscheidungsgewalt des Schuldners) und entscheidet u.a. über das Fortbestehen von Verträgen. (Quelle advocado.de bzw. Insolvenzverordnung)

Noch einmal: welches sind die Vorteile für den Gläubiger, wenn er in meinem Fall das Insolvenzverfahren eröffnet, wenn bei mir nichts zu holen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zu 3: Der Gläubiger kann und wird selbst entscheiden, ob er *aufgibt* oder gerichtlich vorgeht. Gibt er nicht auf und erwirkt einen (Schuld)Titel, gilt dieser 30 Jahre lang.

Ein Titel ist eine der unabdingbaren Voraussetzungen und nicht Ziel des Insolvenzverfahrens. Mein Gläubiger hat längst ein Gerichtsurteil (Titel)
Meine Frage zielte darauf, ob [u][/u]erfahrungsgemäß bei Aussichtslosigkeit (fruchtlose Pfändung, ergebnislose Vermögenserklärung, Zahlungsunfähigkeit, zukünftig kein pfändbares Einkommen/Rente) es keinen Sinn für den Gläubiger macht, ein Insolvenzverfahren gegen mich zu eröffnen (geringe /keine Erfolgsaussichten).

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#11
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Als Zahlungsunfähiger/Insolventer kann man sich selbst einen IV suchen.


Wo steht das denn? Der IV wird vom Gericht bestimmt. Dieser ist meist ein Rechtsanwalt, mit dem sich die Rechtsanwält meines Gläubigers bestimmt "austauschen" werden. Teure (gute) Anwälte gehen sogar bis ins Richterzimmer..... oder "tauschen" sich mit dem Anwalt des Schuldners "aus". Man kennt sich und wird sich einig.... Sehr lukrativ, wenn der Gläubiger viel Geld hat und so genanntes "gesellschaftliches Ansehen". Alles in meinem Gerichtsprozess erlebt. Leider. Das Recht ist auf der Seite der Besitzständigen. Auch wenn Sie im Unrecht sind. So siehts aus! Rechtstaatlichkeit gibt es nicht für alle. Alles andere ist naive Gutgläubigkeit, um die breite Masse für dumm zu verkaufen und sie leichter abschröpfen oder hinters Licht führen zu können.

Noch eimal: welchen Vorteil hätte in meinem Fall der Gläubiger, wenn er ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet, außer das er über mich (lebenslang) die totale Kontrolle bzgl. meiner "Geschäftsfähigkeit" hätte und maximalen Druck dabei ausüben lassen kann (Zermürbungstaktik/Rache). In Sachen Zahlungsfähigkeit wird er nichts für sich herausschlagen können.

-- Editiert von Desperado123 am 21.06.2022 18:30

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#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Desperado123):
Das Recht ist auf der Seite der Besitzständigen. Auch wenn Sie im Unrecht sind. So siehts aus! Rechtstaatlichkeit gibt es nicht für alle.

Jetzt komme mal runter von deiner Opferrolle. Du hast nach eigenen Angaben verloren und nun ist auch gut.

Zitat (von Desperado123):
Dieser ist meist ein Rechtsanwalt, mit dem sich die Rechtsanwält meines Gläubigers bestimmt "austauschen" werden.

Ja natürlich, da dein Gläubiger oder dessen RA die Forderung beim IV anmelden muss. Daraufhin hat der IV zwangsläufig Kontakt. Das ist aber keine Verschwörung. Mein Gott du bist ein kleiner Hartzler, das Verfahren wäre vollkommen uninteressant.

Zitat (von Desperado123):
Noch eimal: welchen Vorteil hätte in meinem Fall der Gläubiger, wenn er ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet, außer das er über mich (lebenslang) die totale Kontrolle bzgl. meiner "Geschäftsfähigkeit" hätte und maximalen Druck dabei ausüben lassen kann (Zermürbungstaktik/Rache).

Auch hier du bist ja völlig daneben. Ein Insoverfahren ohne eigenen Antrag (mit RSB) dauert bei einem H4 Empfänger nur wenige Monate und würde dem Gläubiger nur Kosten verursachen. Also totaler Quatsch. Da macht es viel mehr Sinn aus Sicht des Gläubigers eine Kontopfändung und die Pfändung beim Vermieter Sinn. Gerade das 2. ist vielen sehr peinlich. Eine Kontopfändung kann viel Sinn machen um dich zu ärgern. Auch könnte der Gläubiger noch versuchen das ein oder andere zu pfänden was der GV als nicht wertvoll angesehen hat.

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#13
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ein Insoverfahren ohne eigenen Antrag (mit RSB) dauert bei einem H4 Empfänger nur wenige Monate und würde dem Gläubiger nur Kosten verursachen.

Ein Insolvenzverfahren durch den Gläubiger - ohne dass ich dabei Privatinsolvenz anmelde- dauert bei mir nur kurze Zeit? Jedenfalls kürzer als die drei Jahre bei der Privatinsolvenz und ohne die Auflagen (Obligenheiten) wie bei der Privatinsolvenz)? Mit dem Ergebnis, dass die Schulden lebenslang bestehen bleiben und jederzeit Rückzahlungen wieder eingefordert werden können, da keine RSB stattfindet und der Gläubiger aber nach wie vor leer ausgeht? Habe ich das richtig verstanden?

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#14
 Von 
Desperado123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da macht es viel mehr Sinn aus Sicht des Gläubigers eine Kontopfändung und die Pfändung beim Vermieter Sinn


Pfändung der Miete oder was ist damit gemeint? Die Miete ist eine bewilligte Leistung des Jobcenters. SGB II-Leistungen sind nicht pfändbar.
Sind Mieten bei "Normalverdienern" pfändbar? So nach dem Motto: such Dir eine billigere Wohnung. Vom so entstandenen Differenzbetrag kannste Deine Schulden begleichen?

Ich gehe hier keinen mit persönlichen/unsachlichen Formulierungen an. Das erwarte ich auch von anderen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Desperado123):
Ein Insolvenzverfahren durch den Gläubiger - ohne dass ich dabei Privatinsolvenz anmelde- dauert bei mir nur kurze Zeit? Jedenfalls kürzer als die drei Jahre bei der Privatinsolvenz und ohne die Auflagen (Obligenheiten) wie bei der Privatinsolvenz)? Mit dem Ergebnis, dass die Schulden lebenslang bestehen bleiben und jederzeit Rückzahlungen wieder eingefordert werden können, da keine RSB stattfindet und der Gläubiger aber nach wie vor leer ausgeht? Habe ich das richtig verstanden?

Jepp hast du. Sinn des Insoverfahrens ist alles zu verwerten was du hast. Da das vermutlich nichts wirklich sein wird, ist das Verfahren dann beendet.

Zitat (von Desperado123):
Sind Mieten bei "Normalverdienern" pfändbar?


Nicht die Mieten. Sondern Nebenkostenguthaben +Kaution beim Auszug.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Desperado123):
Wo steht das denn?

Nirgendwo, das ist einfach Unfug.



Zitat (von Anami):
Gibt er nicht auf und erwirkt einen (Schuld)Titel, gilt dieser 30 Jahre lang.

Auch falsch, der Titel gilt mindesten 30 Jahre, denn mit jedem Vollstreckungsversuch beginnen die 30 Jahre von vorne.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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