Privatinsolvenz und Abfindung

27. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
burningrom
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz und Abfindung

Angenommen ein Schuldner geht für 30000€ in die Privatinsolvenz , nach Eröffnung des Verfahre s verliert er plötzlich seinen Job und bekommt aufgrund von langer Betriebszugehörigkeit und Schwerbehunderung eine Abfindung von 150000€. Wird das Verfahren dann beendet oder läuft es dann weiter.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Supergrobi116
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Zunächst müsste herausgefunden werden, wie hoch die Summe ist, die tatsächlich zur Masse fließt. Das ist ja abhängig zB von der Steuerklasse, Unterhaltspflichten usw. ! Weiter ist zu berücksichtigen, dass der IV im eröffneten Verfahren auch eine Vergütung erhält. Diese ist gestaffelt, und richtet sich nach der vorhanden Masse : bis 25.000 € 40%, bis 50.000 € 25% usw. Dazu kommen noch Auslagen, idR pauschal, und Zustellungsauslagen. Weiter sind Gerichtskosten zu berücksichtigen. Also ohne genaues "Zahlenwerk" ist das nicht so einfach zu beantworten. Von alleine endet ein Verfahren mW auch nicht, falls die Masse für sämtliche Kosten und 100 %ige Befriedigung der Gläubiger ausreicht, muss immer noch ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt werden.

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#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Einfache Lösung der (hypothetischen) Frage: Zunächst dem IV den Zahlungseingang (!) von 150.000 € mitteilen und um Hinweis bitten, wie diese, die Forderungen bei Weitem übersteigende, Summe auf die Gläubiger zu verteilen ist. Dann beim Insolvenzgericht Antrag auf Beendigung des Insolvenzverfahrens stellen, sobald alle Forderungen, die Vergütung des IV und die Gerichtskosten bezahlt sind.


-- Editiert von so475670-44 am 30.05.2019 02:30

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