Privatinsolvenz und Autoverkauf
Hallo,
eine Bekannte von mir hat die Privatinsolvenz
beantragt.Diese wurde jetzt eröffnet.Der zuständige Rechtsanwalt hat festgestellt,dass sie ein Auto besitzt und dass das Auto jetzt in die Insolvenzmasse gehört und verkauft werden soll,oder sie es abkaufen kann.
Bei dem Auto handelt sich um ein altes Fahrzeug,dass lt. dem Anwalt noch ca. 1000€ Wert ist.Der Anwalt geht natürlich von ideal Zustand des Fahrzeugs aus.Dieses ist jedoch nicht der Fall,weil das Auto mehrere Schäden und Defekte aufweisst.Somit verringert sich der Wert des Fahrzeugs erheblich.
Meine Bekannte ist jedoch auf das Auto angewissen.Sie ist eine alleinerziehende Mutter und Arbeitstätigt.Sie benötigt das Auto dringend um Ihr Kind morgens in den ca. 5 Km entfernten Kindergarten zu bringen und abzuholen und um ihre weit voneinander liegenden Arbeitsstellen zu erreichen (Reinigungskraft),sowie Arbeitsmittel zu transportieren.
Natürlich existieren Öffentl. Verkehrsmittel ,doch es wäre in ihrem Fall unzumutbar die ganzen Bessen,Eimer,Staubsauger u.s.w. mit dem Bus zu befördern.
Frage: Kann/muss der Insolvenzverwalter auf den Verkauf des Autos in ihrem Fall bestehen?
Oder kann in anbetracht der o.g. Umstände von dem Verkauf abgesehen werden
Danke schon mal für die Antworten
LG
Martin
P.S. Sorry für den doppelten Betrag und den cross mit Fam.Recht.War dort anscheinend falsch platziert.
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Privatinsolvenz und Autoverkauf
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
das Vorgehen des IV steht m.E. völlig im Gegensatz zur Inso! Generell gehört ein Auto mit Wert zur Masse. Jedoch bei 1000,-€ oder sogar weniger, ist hier nicht von einem Wert zu sprechen. Des weiteren wird das Auto für den Job benötigt.
Sie kann das Auto auch nicht "abkaufen", denn würde sie es abkaufen, stände es automatisch wieder der Masse zu.
Hier würde ich auf jedenfall zunächst einmal das Insolvenzgericht aufsuchen und die Sachlage erklären. Das Gericht kann und darf keine Rechtsberatung leisten, ist jedoch oft eine Quelle von Informationen und Hilfe.
Guten Abend,
wie mein Vorredner schon sagte, sollte sie auf Grund des geringen Wertes unter 2.500 Euro und der Notwendigkeit des PKW zur Berufsausübung, das Auto behalten dürfen; (siehe auch § 811 ZPO
, Baumbach Lauterbach, § 811 Rndr. 41, m.w.V. LG Braunschweig, MDR 70, 338
, AG Karlsruhe DGVZ 89, 141)
Viele Grüße
Sebastian Triebenbacher
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Hallo Sebastian Triebenbacher,
danke für deine Ergänzung!!!
Gruß CBW
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Werde ich so weiter geben.
eine Frage noch:
Arbeitet der Inso.Anwalt eigentlich in meinen oder in den der Gläubiger Interesse?
LG
Martin
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