Ich befinde mich seit 27.11.2021 im Insolvenzverfahren und habe jetzt festgestellt das etliche Gläubiger auf einmal die Forderungen bei der Schufa melden.
Anfang Januar 2022 kam die Meldung eines Gläubigers: Ein Vertragspartner hat einen Vertrag gekündigt.
Im Februar 2022 kam die Meldung eines Gläubigers: das eine Forderung tituliert wurde.
Dürfen diese Meldungen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren übermittelt werden?
Privatinsolvenz und Schufa
26. Mai 2022
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Frage vom 26. Mai 2022 | 10:35
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz und Schufa
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#1
Antwort vom 26. Mai 2022 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120057 Beiträge, 39822x hilfreich)
Privatinsolvenz verhindert keine Schufaeinträge.
#2
Antwort vom 26. Mai 2022 | 20:54
Von
Status: Praktikant (674 Beiträge, 118x hilfreich)
Die Insolvenz steht eigentlich auch in der Schufa... wenn noch nicht heute, dann morgen. Daher macht es vermutlich auch keinen Unterschied ob eine Forderung mehr oder weniger eingetragen ist.
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#3
Antwort vom 25. Juni 2022 | 18:00
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 0x hilfreich)
Man kann bei der Schufa alles eintragen. Nur Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind während der Wohlverhaltensphase verboten. Und man sollte sich wohl verhalten, damit es am Ende die Restschuldbefreiung gibt.
Und jetzt?
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