wer kann mir auskunft geben?bin seit 06 in insolvenz,habe 2 töchter die je 316 euro unterhalt bekommen haben.seit die älteste im juni 18 geworden ist und ohne ausbildungsstelle war stand ihr kein unterhalt mehr zu.den unterhaltsbetrag bekommt mein insolvenzverwalter.meine älteste ist zu mir gezogen und bei mir gemeldet.habe angefragt ob der selbstbehalt sich daraufhin erhöht ,bekam keine rückantwort.habe eine pfändungstabelle ,leider etwas älter 05,aus der hervorgeht das der pfändungsbetrag bei einem unterhaltsplichtigen kind ca ein drittel ist von dem was mein insolvenzverwalter verlangt.möchte wissen ob das rechtens ist da man mit dem nicht reden kann .habe versucht über gericht schon einige details rauszufinden aber die haben bei meinem insolvenzverwalter angefragt.wäre nett wenn mir jemand von euch helfen könnte. danke im voraus lg alive3508
-----------------
""
Privatinsolvenz und Unterhalt
14. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 14. Dezember 2010 | 22:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz und Unterhalt
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Dezember 2010 | 08:19
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
leider kann ich nicht so ganz folgen!
Wieso bekommt der Verwalter den Unterhalt???
Aber nun ja - ist deine älteste Tochter zu dir gezogen, ist sie zunächst eine unterhaltsberechtigte Person die bei der Pfändung berücksichtigt werden muss.
Die Pfändungstabelle ab dem 01.07.2005 ist nach wir vor aktuell. Leider ist nicht bekannt, wie bei dir gepfändet wird! Lohn-/Gehaltspfändung? Dann wäre der AG der Ansprechpartner für die Pfändungsberechnung.
Der IV ist dir gegenüber nicht verpflichtet, er muss dir also keine Auskünfte erteilen. Er ist ausschließlich dem Gericht gegenüber zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Der IV kann und darf dich nicht beraten!
Und jetzt?
Schon
267.689
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten