Privatinsolvenz ungeplant offener Kredit

24. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
MarioKlarmasy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz ungeplant offener Kredit

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall: Person A hat einen Kredit von 60.000€ zur freien Verwendung aufgenommen und ein Auto gekauft, mit welchem er sich als Autovermieter selbstständig machen möchte. Die Rate ist 1200€ pro Monat. Nach einigen Monaten läuft das Geschäft nicht wie geplant und Umsätze bleiben aus.

Nun verkauft Person A das Auto um den Kredit zurückzuzahlen und erhält den Kaufpreis in Bar (etwas weniger als die 60.000€). Nun ob ihr es glaubt oder nicht Person A wurde auf dem Nach hause weg überfallen, Anzeige gestellt ermittlungen laufen.

Problem:

Geht nun eine Privatinsolvenz? Der Kredit kann nicht mehr bedient werden.

Netto einkommen liegt bei 2500€ (reicht das aus zum zurückzahlen theoretisch?)

Problem ist Person A wurde bereits gekündigt und ist in 3 Monaten ohne Arbeit.

Arbeitslosengeld würde Person A dann bekommen, müsste in den 3 Jahren noch weiter etwas beachtet werden oder kommt eine Privatinsolvenz überhaupt in Frage?

Danke..!!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2661 Beiträge, 782x hilfreich)

Zitat (von MarioKlarmasy):
kommt eine Privatinsolvenz überhaupt in Frage?

Kommt drauf an ob A korrekte Angaben im Vertrag machte und ob eine vbuH konstruiert werden kann.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von MarioKlarmasy):
Geht nun eine Privatinsolvenz? Der Kredit kann nicht mehr bedient werden.

Ich lese da von 60.000 guten Gründen eine Privatinsolvenz durchzuziehen.



Zitat (von MarioKlarmasy):
Netto einkommen liegt bei 2500€ (reicht das aus zum zurückzahlen theoretisch?)

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von MarioKlarmasy):
müsste in den 3 Jahren noch weiter etwas beachtet werden

Ja, im Rahmen der Insolvenz besteht durchaus eine gesteigerte Pflicht zum bemühen um eine einträgliche Arbeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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