Privatperson A befindet sich im fünften Jahr der Wohlverhaltensphase. Gläubiger B ist in der Tabelle aufgeführt.
Ein Inkassounternehmen C schickt 2019 unerwartet eine Forderung für Gläubiger B an A aus 1994.
A hat diese Forderung nicht in die Insolvenztabelle des Gläubigers aufgenommen - hat sie vergessen, weil sie in der Schuldenauflistung von B in 2011 nicht enthalten ist.
Kann A den vergessenen Betrag nachträglich in die Privatinsolvenz
aufnehmen?
-- Editiert von Moderator am 22.02.2019 19:35
-- Thema wurde verschoben am 22.02.2019 19:35
Privatinsolvenz - zu wenig Schulden angegeben
22. Februar 2019
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Frage vom 22. Februar 2019 | 16:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Privatinsolvenz - zu wenig Schulden angegeben
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#1
Antwort vom 23. Februar 2019 | 08:57
Von
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