Privatinsolvenz/P-Konto

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Skewee04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz/P-Konto

Hallo zusammen,

hätte da folgendes Problem, der Bank liegt ein Schreiben des IV vor was besagt das alle Gehslteingänge auszuzahlen sind.
Bank geht folgendermassen vor, gibt im Folgemonat wohl immer den Betrag frei der im vormonat an Gehaltseingang auf dem Konto verzeichnet ist.
Jetzt hat mein Chef aber letzten Monat zwei mal um die 460€ Überwiesen so das die Bank für Juli 923€ frei gibt also 210€ unter dem mindestsatz von 1,133,80€.

Ist das so erlaubt und richtig??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mazen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Jeder eingang auf das konto wird gezählt. Egal ob lohn, geld bar eingezahlt oder sonstiges.

Du sagtest dein chef habe dir 2x460€ überwiesen, was 920€ zusammen macht. Wo ist das problem?

Geld sparen bei einer kontopfändung geht nur über einen monat.

Sprich du hast aus dem vormonat 300€ mit genommen, darfst du die in dem monat mit ausgeben.

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#2
 Von 
Skewee04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist doch eindeutig, der Gesetzliche Grundfreibetrag liegt bei 1,133,80€.
Habe aber im Juli nur über 923€ verfügt sprich 210€ weniger als der Gesetzgeber vorgibt.

Auf meinem Konto gehen auch nur Gehaltseingänge ein, keine Einzahlungen usw.

Mit welchem Recht senkt die VB einfach den Gf???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mazen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, vielleicht verstehe ich es wirklich nicht, aber

Monatlicher Freibetrag 1.133€
Lohnzahlungen: 920€

Du kannst über 923€ frei verfügen.
Woher soll denn die differenz kommen von ~200€

Vielleicht sollte sich einer hier mal zu wort nelden, der das problem versteht

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Skewee04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein derzeitiger Kontostand ist 503€

Da ich zu Monatsende eigentlich einen Abschlag von 900€ und bis zum 5. des Folgemonat noch Restlohn+Spesen erhalte.

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