Hallo,
Freunde und Verwandte habe mir über Jahre hinweg sehr viel Geld geliehen. Verträge oder schriftliche Dokumente gibt es dazu nicht - weder für das mir ausgeliehene Geld noch für die bislang durch mich getätigten Rückführungen.
Müssen diese Schulden bei einer Beantragung einer Privatinsolvenz
auch angezeigt werden?
Haben die dadurch auch einen Rechtsanspruch auf einen pfändbaren Teil des Einkommens oder werden sich nur die Banken freuen 6 Jahre lang den pfändbaren Teil des Einkommens zu erhalten?
Danke.
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Privatschulden ohne Nachweise!
21. Juli 2014
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Frage vom 21. Juli 2014 | 00:28
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 78x hilfreich)
Privatschulden ohne Nachweise!
#1
Antwort vom 21. Juli 2014 | 00:50
Von
Status: Unbeschreiblich (130387 Beiträge, 41520x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Verträge oder schriftliche Dokumente gibt es dazu nicht <hr size=1 noshade>
Vertragliche Vereinbarung wird es wohl geben, oder hat das Geld immer morgens auf der Fußmatte gelegen?
quote:<hr size=1 noshade>Müssen diese Schulden bei einer Beantragung einer Privatinsolvenz auch angezeigt werden? <hr size=1 noshade>
Selbstverständlich.
Jedoch könnte es sein das der Insolvenzverwalter diese dann nicht anerkennt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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