Guten Abend in die Runde. Ich versuche es so kurz wie möglich zu erklären,,, aber es ist etwas schwierig.
Ich habe vor 1 Monat die Privatinsolvenz begonnen und es gestaltete sich anfangs bei der Schuldenberatung auch absolut verständlich und nachvollziehbar was mir dort erklärt qurde- Auch hie´es, dass ich mein Auto in diesem Fall behalten könne.
Natürlich ist mir auch klar, dass es kein Zuckerschlecken wird und dass der IV in erster Linie dafür da ist, die Gläubiger zufriedenzustellen und zu vermitteln, was ich auch großartig finde, dass es diese Möglichkeit gibt. Leider gestaltet es sich jetzt aber zunehmend unangenehm.
Ich wohne zur Untermiete bei meiner früheren Beziehung. Wir waren nie verheiratet, haben keine gemeinsamen Kinder, hatten auch nie ein gemeinsames Konto und die Beziehung zerbrach letztendlich an meinem Problem, mit Geld umzugehen.
2020 folgte nach einigen unschönen Jahren voller Streit Vorwürfen und Trauer die endgültige Trennung aber keiner von uns fand eine Wohnung, anschließend wollte ich in eine WG ziehen und sie sich eine Untermieterin nehmen. Das hatte aber auch nicht funktioniert, sodass wir letztendlich übereinkamen, dass ich ihr Untermieter werde, was auch tatsächlich ganz okay klappt, auch mit neuen Partnern.
Jeder hat sein Zimmer - die Wohnung ist groß genug und optimal dafür geschnitten. Der Mietvertrag läuft eh schon von Anfang an auf ihren Namen. Meinen Untermietvertrag in Kopie habe ich jetzt auch geschickt. Kann der IV nun dazu noch den Mietvertrag meiner Untervermieterin verlangen? Dieser Vertrag läuft alleine auf meine Untervermieterin und wenn er möchte, dann würde sie ihm auch eine Kopie davpm machen, obwohl sie sich fragt, was sie mit meiner Insolvenz zu tun hat, will sie mir auch keine Steine in den Weg legen, aber ist das denn rechtens mal interessehalber, noch hat er danach nicht gefragt aber ich denke, das kommt noch,
Nun hatte ich mir vor ca. 9 Monaten für 900 € ein Auto gekauft, das inzwischen ca. 600 € wert ist (lt Werkstatt Schätzung)
Gekauft hatte ich es aus 2 Gründen. Um damit zur Arbeit zu fahren und momentan suche ich noch einen Nebenjob. Und zum anderen ist meine Vermieterin (also die Ex) schwer an Arthrose in Wirbelsäule, beiden Knien und Daumengelenk erkrankt (Knie und Rücken Grad4 - also Endstufe und sie kann sich nur unter starken Medikamenten und dennoch Schmerzen überhaupt fortbewegen. Das alles ist attestiert, Röntgenbilder liegen ebenfalls vor.
Deswegen mache ich mit dem Auto für sie die Besorgungen und kümmere mich um ihren kleinen Hund. Denn sie ist nicht mehr in der Lage eine kleine Runde mit der fr. Bulldogge zu gehen.
Der IV will mir das alte Auto trotzdem nicht lassen, unterstellt mir quasi Lüge und Betrug (wir wären bestimmt doch noch ein Paar). Beim Insolvenzgericht riet man mir einen Antrag für das Auto schnellstens einzureichen.
Habe ich gemacht und alles geschildert. Dann kam ein Brief zurück, wo der IV diese Unterstellungen in den Raum stellte (ohne Begründung) und ich könnte außerdem locker fußläufig meinen Arbeitsplatz erreichen, außerdem hätte ich ihm gegenüber nie einen geplanten Nebenjob erwähnt. Und das mit der Ex und der Arthrose wäre doch eh irrelevant für das Auto.
Also, fakt ist, dass leider jeder Satz von IHM nicht wahr ist.
1.Ich hätte zu Fuß einen tägl. Arbeitsweg von 2 Stunden und 40 Minuten – das nennt er also "fußläufig".
2. Habe ich ihm in unserem einmaligen Gespräch sehr wohl von dem geplanten Minijob erzählt und er hat mir noch vorgerechnet, wie wenig mir davon übrig bliebe. Das Gericht schrieb dazu, dass ein GEPLANTER Minijob nicht ausreicht, das die Zustimmung für das Auto nicht aufgrund präventiven Gründen erfolgen kann – man müsste diesen Job bereits haben, was übrigens inzwischen der Fall ist.
3.Meine Mitbewohnerin ist bereit es per Eid zu bestätigen, dass ich mit dem Auto für sie einkaufe, sie zum Arzt und Physio fahre, den Hund zum Tierarzt usw.
All das habe ich dem Gericht sehr freundlich geantwortet, da sie das Schreiben des IV mitschickten.
Darauf habe ich alles nochmals erklärt und meine 65-jährige Mitbewohnerin hat alle Atteste und ihren Behinderungsgrad, sowie Röntgenbilder mitschicken lassen und durch mich ausrichten lassen, dass Sie auch gerne bereit wäre mit dem Gericht zu sprechen und alles zu erklären u bestätigen.
Nun habe ich erneut Post vom Gericht und IV bekommen (zur Erinnerung: es geht noch immer lediglich um das 500€-Auto).Ein Anwalt erzählte mir übrigens gerade, dass dem IV von dem Autorückkauf, den er mir für 1100,- € anbot 40% in die eigene Tasche fließen. Stimmt das wirklich??
Meine Mitbewohnerin möge die Atteste detaillierter ausfertigen lassen, dass explizit
der Arzt bestätigt, "sie kann nicht laufen", obwohl bereits der Grad 4 belegt worden ist. Außerdem soll ICH noch das Einkommen und die Ausgaben meiner Mitbewohnerin, die als Beamtin in den Vorruhestand wegen der Arthrose gehen musste, dem Gericht darlegen.
Meine Mitbewohnerin hat sich bereits dazu geäußert und dem Gericht zurückgeschrieben, dass sie weder einen Zusammenhang zwischen ihrem Einkommen/Ausgaben und der Privatinsolvenz ihres Untermieters erkenne und zudem fremde Leute natürlich nicht ihr Einkommen oder ihre Ausgaben in der Lage sind einzusehen.
Das gelte auch für ihren Untermieter und man sich an sie selbst wenden möge, wenn man etwas von ihr möchte.
Dann möge man ihr dies unter Nennung der Rechtsgrundlage in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheids persönlich mitteilen, den sie juristisch prüfen lassen kann.
Es tut mir leid, dass es doch so viel geworden ist aber ich konnte es nicht kürzer erklären.
Meine Frage ist, was kann man dagegen tun oder ist man der Willkür des IV und sogar des AGs ausgeliefert. Dann würde ich , wenn möglich die Inso abbrechen und eine private Organisation damit betrauen wollen.
Ich würde mich sehr über Meinungen, eigene Erfahrungen und natürlich Tipps sehr freuen.
Problem mit dem Insolvenzverwalter
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ich bin ein Freund von praktischen Lösungen. Wenn man die ganze Auseinandersetzung mit Gericht und Inso-Verwalter umgehen möchte:
Zunächst sollte man sich klar machen, dass die Unterstützung einer fremden Person nicht Gegenstand der Inso sein kann. Das ist mit Sicherheit kein Grund, das Halten eines PKWs zu begründen. Und zum Job kam man ja auch bis vor kurzem ganz ohne PKW. Es gibt ja auch Öffis, Ihr werdet ja kaum auf einem einsamen Berg oder einer Hallig leben. Wie wäre es denn damit, dass sie Dir den Wagen abkauft und ihn Dir dann zur Erledigung Ihrer Angelegenheiten zur Verfügung stellt, evtl. noch zu Fahrten in den Dienst? Und bei den Behinderungen sollte die Lady eigentlich einen Pflegegrad haben. Wenn sie ihr tägliches Leben so wenig managen kann, dann tippe ich so auf Pflegegrad 2-3. Dann könnte sie Dich bezahlen, Du hättest Deinen Nebenjob und alle wären zufrieden.
wirdwerden
Na da weiß ja jemand richtig gut Bescheid. Du hast aber schon alles gelesen,oder?
Okay, ich erkläre es nochmal: Selbstverständlich wird die Hilfe bei "der Lady" dafür gewertet, wenn das Attest expliziet aussagt, dass sie die genannten Erledigungen nicht machen kann. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Und richtig gelesen hast du zudem auch nicht. Es geht nicht nur um meinen Hauptjob, sondern darum, dass ich einen Nebenjob mache, um schneller durch die Inso zu kommen, was mir der IV in Aussicht stellte. Das Auto ist zudem noch 600€ wert. Ich kenne Leute in Privatinso, die Autos im 3-stelligen Bereich behalten durften und die haben nicht mal gearbeitet. Was sagst du denn dazu??
Aber wenn du so gut Bescheid weißt, dann würde mich auch die rechtliche Grundlage interessieren, warum ICH Nachweise über Einkommen und Ausgaben meiner Untervermieterin (also besagte Lady) vorlegen möge. Und das Auto darf ich natürlich nicht an die Lady verkaufen lt. Insolvenzverordnung.
-- Editiert von User am 6. Januar 2025 12:53
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ZitatKann der IV nun dazu noch den Mietvertrag meiner Untervermieterin verlangen? :
Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine valide Rechtsgrundlage vorhanden ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Also, wie konkret begründet der InsoV dieses verlangen?
(Das der Untermietvertrag sich irgendwo irgendwie in irgendeiner Form auf den Hauptmietvertrag bezieht habe ich mal ausgeschlossen, denn dann liegt es ja ganz offensichtlich auf der Hand das der an den InsoV weiter zu geben ist.)
ZitatDeswegen mache ich mit dem Auto für sie die Besorgungen und kümmere mich um ihren kleinen Hund. Denn sie ist nicht mehr in der Lage eine kleine Runde mit der fr. Bulldogge zu gehen. :
Der IV will mir das alte Auto trotzdem nicht lassen, unterstellt mir quasi Lüge und Betrug (wir wären bestimmt doch noch ein Paar)
Man sollte sich dann doch schon mal entscheiden.
Entweder man ist nicht mehr zusammen.
Dann ist es bei einer Insolvenz völlig egal wem man damit irgendwie gefällig sein will, das dürfte keine tragfähige Begründung darstellen. Die Gläubiger müssen das weder dulden noch unterstützen, wenn dafür verwertbares Vermögen genutzt werden soll.
Die Ausführungen sollten schon dem sogenannten "Drittvergleich" standhalten.
Oder man ist zusammen - dann sind solche sozialen Gefälligkeiten eine tragfähige Begründung, es sollte dem sogenannten "Drittvergleich" standhalten.
Das Gericht scheint inzwischen wohl davon auszugehen, das es dieses "sind getrennt" ihm nicht mehr glaubwürdig scheint?
ZitatNun hatte ich mir vor ca. 9 Monaten für 900 € ein Auto gekauft, das inzwischen ca. 600 € wert ist (lt Werkstatt Schätzung) :
Dann sollte man sich doch mal um eine substantiierte Bewertung kümmern, denn irgendeine Schätzung von irgendwem aus irgendeiner Werkstatt sieht ein Gericht erfahrungsgemäß nicht als tragfähig an.
ZitatDas Gericht schrieb dazu, dass ein GEPLANTER Minijob nicht ausreicht, das die Zustimmung für das Auto nicht aufgrund präventiven Gründen erfolgen kann – man müsste diesen Job bereits haben, :
Völlig korrekt, zumindest müsste mal ein entsprechender Arbeitsvertrag vorliegen.
Zitatwas übrigens inzwischen der Fall ist. :
Dann sollte man doch mal substantiiert darlegen, warum man dafür das Kfz benötigt.
Das der Nebenjob der vorbildlichen Pflichterfüllung seitens des Insolventen dient, wird ja hoffentlich nicht auch noch angezweifelt?
Zitatund zudem fremde Leute natürlich nicht ihr Einkommen oder ihre Ausgaben in der Lage sind einzusehen. :
Das steht natürlich im krassen Widerspruch dazu, dass sie zuvor viel intimere Daten dem Untermieter gegenüber preisgegeben hat, ihm sogar entsprechende Unterlagen überlassen hat.
Und der Untermieter fällt wohl nicht unter "fremde Leute" .
ZitatDann möge man ihr dies unter Nennung der Rechtsgrundlage in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheids persönlich mitteilen, den sie juristisch prüfen lassen kann. :
Es gibt da keinen Bescheid und auch keine Rechtsgrundlage, denn sie ist - im Gegensatz zu Dir - nicht Beteiligte an dem Verfahren.
Wie Du Deine Beweislast erfüllst ist erst mal Dein Problem.
ZitatIch kenne Leute in Privatinso, die Autos im 3-stelligen Bereich behalten durften und die haben nicht mal gearbeitet. Was sagst du denn dazu?? :
Naja, "die anderen haben aber auch" war eine tragfähige Argumentation im Kindergarten, eventuell noch in der Grundschule. Vor einem Gericht sehe ich das nicht als tragfähiges Argument.
Zitatwarum ICH Nachweise über Einkommen und Ausgaben meiner Untervermieterin (also besagte Lady) vorlegen möge :
Weil Du die Beweislast trägst.
ZitatMeine Frage ist, was kann man dagegen tun oder ist man der Willkür des IV und sogar des AGs ausgeliefert. Dann würde ich , wenn möglich die Inso abbrechen und eine private Organisation damit betrauen wollen. :
Du solltest dich dringend nochmals mit deinen Obliegenheiten beschäftigen. Wasch mich, aber mach mich nicht nass funktioniert nicht. Du kannst keine RSB erwarten, also dass deine Gläubiger fast nix bekommen und selbst keine Einschränkungen hinnehmen wollen. Außerdem was gehen deine Gläubiger deine Mitbewohnerin/Ex/Partnerin und deren Einschränkungen an. Wenn sie Hilfe braucht, soll sie für zahlen . Dann erwirtschaftest du Masse und könnte das Auto Problem ggf lösen.
Eine Willkür seitens des Gerichts sehe ich nicht, und seitens des IV schon mal gar nicht.
Wie eine "private Organisation" dein Schuldenproblem lösen soll ist mir nicht klar.
Also komm mal runter, gib dem IV das Auto, das verlangte Geld oder bring nachvollziehbare Gründe für den Besitz bei.
Danke für einige Denkanstöße - einiges konnte ich nachvollziehen, einiges weniger aber muss man gleich sowas wie "Kindergarten" schreiben? Und sorry,"Drittvergleich" sagt mir leider nichts. Aber vielen Dank für deine Mühe, ich nehme wie gesagt einiges davon mit.
Ach und ich habe einen schriftlichen Beleg der Werkstatt über den Wert des Autos erhalten, den ich morgen dem IV übergebe.
Was würde ich denn damit beweisen?ZitatWeil Du die Beweislast trägst. :
Ich bin doch gerade dabei, diese Gründe zu nennen.ZitatAlso komm mal runter, gib dem IV das Auto, das verlangte Geld oder bring nachvollziehbare Gründe für den Besitz bei. :
Morgen erfahre ich beim IV mehr, bzw. lege ich die geforerten Unterlagen (die geforderten überarbeiteten Atteste, der Nebenjob und der Wert des Autos aktuell) Das ist doch gerade das, was er haben wollte.
Ich weiß nicht, warum man in diesem Forum , wo man Hilfe sucht, so angegangen wird, Der Unterton hier gefällt mir absolut nicht. Ich denke, ich habe hier freundllich geschrieben und brauche dann nicht noch so eine versuchte Behandlung von oben herab.
Deswegen wünsche ich jetzt noch allen Mitgliedern hier alles Gute und verabschiede mich aus diesem Forum.
Zitataber muss man gleich sowas wie "Kindergarten" schreiben? :
Das ist nun mal die der Grundschule üblicherweise vorhergehende Institution.
ZitatUnd sorry,"Drittvergleich" sagt mir leider nichts. :
Ein Drittvergleich / Fremdvergleich wird immer dann durchgeführt, wenn man beurteilen soll, ob ein Vorgang als Umgehung eines Tatbestandes eingestuft werden soll, in dem der Vergleich zu fremden Dritten herangezogen wird.
Es wird dabei darauf abgestellt, ob ein fremder Dritter zu vergleichbaren Konditionen gehandelt hätte oder behandenwoden wäre. Oder ob es besondere, unübliche Konditionen gibt, welche aufgrund der besonderen Näher der Hadelnden gewährt wurden.
Wenn man jetzt mal überlegt, wie viele Mieter alls das was Du machst, für ihren Vermieter machen - wohlgemerkt neben dem ausüben eines Haupt- und eines Nebjobs - dann wird man auf keine wirklich hohe Zahl kommen. Höchstvermutlich würde man bei 0 landen.
Zitatich habe einen schriftlichen Beleg der Werkstatt über den Wert des Autos erhalten :
Also schon was belastbares. Dann hoffen wir mal, dass er damit zufrieden ist.
ZitatWas würde ich denn damit beweisen? :
Tja, woher sollen wir das wissen? Niemand hier kennt den Inhalt der Akten beim InsoV und beim Gericht.
ZitatIch weiß nicht, warum man in diesem Forum , wo man Hilfe sucht, so angegangen wird, Der Unterton hier gefällt mir absolut nicht. :
Ich sehe nicht, dass du hier "angegangen" worden bist.
Zitat:ch denke, ich habe hier freundllich geschrieben..
Dein "Ton" bzgl. deiner Abtwort auf den Beitrag von wirdwerden (ein geschätztes Miglied im Forum mit Erfahrung und mit über 40.000 Beiträgen) gefällt mir nicht.
Offensichtlich gab es keine Wunschantworten.
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