Probleme mit Inso Verwalterin

17. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)
Probleme mit Inso Verwalterin

Hallo ich hätte ein paar Fragen bzw ich weiß nicht was ich tun soll.
Seit meiner Inso Eröffnung hatte ich nie einen Termin mit meiner Verwalterin um ein paar Fragen zu klären.
Ich werde auch durch Ihre Sekretärinnen immer abgewimmelt. Persönlich mit Ihr sprechen konnte ich noch nie.

Auch muss ich jeden Monat meine Lohnabrechnungen ihr vorlegen verstehe ich auch nicht warum ?
Ich befinde mich in Ausbildung den Vertrag hat sie vorliegen und sie weiß das ich monatlich nur ca 600 netto bekomme.

Auch habe ich meinen Ausbildungsbetrieb gewechselt. Seit August 2015 bis April sind dabei 643 Überstunden entstanden.
Ich habe das mit mithilfe meines Anwaltes jetzt geltend gemacht.
Das ganze läuft über einen Abwicklungsvertrag dort steht auch drin das bei Auszahlung meine Inso mit berücksichtigt werden darf.
Den Vertrag legte ich Ihr auch vor aber wieder kein Persönliches Gespräch möglich.
Stattdesen nur die Aussage der Sekretärin das es eine "Sonderzahlung" ist und diese pfändbar ist.

Ich bekomme das Geld am 30.06 ausgezahlt ca 1700 brutto.
Ich bekomme es halt jetzt als "Einmalzahlung" gezahlt.
Aber die Ansprüche sind ja in den Monaten von August 2015 bis April 2016 entstanden.
Hätte meine Ex Arbeitgeber das immer jedes Monat bezahlt wäre ich ja in keinem Monat über meinen Freibetrag gekommen





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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Mir wurde ein Abwicklungsvertrag vorgelegt da stand folgender Wortlaut drin zitiere :

Die genannten Ansprüche des Auszubildenden sind fällig am 30.06.2016.
Die Firma darf einen etwaigen Forderungsübergang auf Dritte bzw aus der Privatinsolvenz des Auszubildenden sich ergebende Auswirkungen bei der Abwicklung dieses Vertrages berücksichtigen..

Daraufhin unterschrieb ich den Vertrag und fügte hinzu :

Die von Ihnen angeführte Privatinsolvenz berührt die Ansprüche nicht,weil die Beträge Monat genau abgerechnet werden müssen.
Durch die Monatsgenaue Abrechnung wird der Pfändungsfreibetrag in keinem Monat überschritten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119628 Beiträge, 39758x hilfreich)

Und Du glaubst weil Du da so was drunter geschrieben hast, müsste das jetzt gelten?


Hat der Arbeitgeber den Vertrag auch unterschrieben?
Wenn ja, wann? Bevor oder nachdem Du da was druntergeschrieben hast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja Arbeitgeber hat auch schon unterzeichnet und am 30.06 kommt es zur Auszahlung.
Den unterzeichneten Vertrag hab ich vor mir.

Aber wie verhält sich das nun ?
Ist was pfändbar ? Oder nur ein Teil ? Oder garnichts ?

-- Editiert von Postbote1990 am 17.06.2016 20:38

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

Vergütungen aus Überstunden sind n.m.K. zu 50 % pfändbar. Den Exarbeitgeber darauf hinweisen, dass er nur die Hälfte an den Insovenzverwalter überweist.

Berry

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#5
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich bekomme laut dem Abwicklungsvertrag ca 1300 Euro netto...
Einem Kind bin ich zu Unterhalt verpflichtet.
Die Ansprüche sind entstanden in dem Zeitraum von August 2015 bis April 2016 wenn mein Ex Arbeitgeber mir die Stunden monatlich gezahlt hätte wäre ich ja auch niemals und in keinem Monat über meinen Pfändungsfreibetrag gekommen ? Und es wäre auch nichts pfändbar gewesen ?

Wieso dann jetzt wenn ich den Einmalbetrag belomme? Dafür kann ich ja nichts das jetzt die gesamten Monate auf einmal ausgezahlt werden.

Nehme ich mein Nettogehalt Ausbildungsvergütung sind ca knapp 495 Euro..
Von den 1300 netto aus dem Abwicklungsvertrag muss ja Monat genau abgerechnet werden zb sag ich jetzt mal 1300 geteilt durch 9 Monate zb ergibt ca 150 Euro..
Wenn ich jetzt 495 + 150 nehme sind 645 Euro dann wäre ich ja auch meilenweit vom Pfändungsfreibetrag weg.
Warum sind dann immer noch 50 Prozent pfändbar erschliest sich mir nicht wirklich.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Postbote1990):
Ich bekomme laut dem Abwicklungsvertrag ca 1300 Euro netto...
Einem Kind bin ich zu Unterhalt verpflichtet.





Aber die Pfändungsfreigrenze liegt doch bei 1470€?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Was heißt das nunmehr genau für mich ?

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