RA vom Schuldner meldet sich einfach nicht. Was kann man tun?

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
siggy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
RA vom Schuldner meldet sich einfach nicht. Was kann man tun?

Hallo, ich könnte einen Denkanstoß gut gebrauchen.

Der Anwalt eines Mietschuldners meldete die Privatinsolvenz seines Mandanten an. Es sind set dem über 2 Jahre vergangen und wir hören nichts mehr. Anfragen und Schreiben von uns bleiben unbeantwortet.

Irgendwie recht merkwürdig. Was würdet Ihr in so einem Fall tun, um den RA des Schuldners zum Handeln zu bewegen?
Vielen Dank!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Kommt ganz darauf an worum es Dir jetzt geht.
Wenn es um alte Schulden geht, dann wäre der Insolvenzverwalter wohl eher dein Ansprechpartner

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
siggy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Genau das ist ja das Problem.

Der Inso-Verwalter meldet sich nicht. Trotz mehrfacher Aufforderung.
Gäbe es eine rechtliche Handhabe ihn irgendwie dazu zu auffordern?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum sollte sich der IV melden? Er ist nicht dazu da mit den Gläubigern und/oder dem Schuldner großartig zu kommunizieren. Habt ihr Fragen zu Beschlüssen, ... schaut ihr im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de oder fragt beim zuständigen Insogericht nach.

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#4
 Von 
siggy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ganz einfach, weil der RA, welcher die Privatinsolvenz des Schuldners begleitet und sich bei uns als solcher vorgestellt hat, unmissverständlich zugesagt hat, sich "unaufgefordert" zu melden, wie es nun weitergehen soll. Beginn Schuldentilgung, Quotenregelung, zuständiges Gericht, usw.

Es erscheint nicht glaubwürdig, dass sich bei einer einfachen Privatinsolvenz 2,5 Jahre rein gar nichts tut. Und es macht uns Sorgen, dass auf nachfragen keinerlei Reaktion erfolgt. Die Frage zielt daher eher in die Richtung, ob der Inso-Verwalter bei Anfragen eine Auskunftspflicht hat, und falls ja, wie diese durchsetzbar wäre.

So gar keine Information ist auch keine Lösung.

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Sprichst du von einem Insovenzverwalter, sprich wurde bei deinem Schuldner die Insolvenz eröffnet oder redest du von einem "normalen" RA, der sich um die Tilgung kümmern wollte? Deine Aussagen dazu sind total widersprüchlich.

Sollte es der 1. Fall sein so schaue im Inet nach dem Verfahrensstand oder wende dich mit AZ ans Insogericht.
Sollte der 2. Fall zutreffen so wendest du dich an den Schuldner wenn der RA nicht reagiert.

Zwingen mit dir zu kommunizieren kannst du weder einen RA noch einen IV. Aber prüfe nun ersteinmal um was es überhaupt geht. Falls du dir total unsicher bist so schaue bei dem o.g. Link nach ob eine Insolvenz jemals eröffnet wurde (uneingeschränkte Suche, sonst klappt es nicht).

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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich stimme Inkasso hier zu,
Du sprichst einmal von einem RA der die Insolvenz begleitet und einmal von einem Insolvenzverwalter.
Vielelicht zur Klärung der IV wird vom Gericht bestellt. der von Dir beschriebene Rechtsanwalt wurde von Schuldner beauftragt.
Der hat unter Umständen kein Mandat mehr.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
siggy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht um den RA, welcher den Schuldner bei der Schuldenbereinigung vertritt, nicht um den IV.

Dieser hat die Vertretung des Schuldners angezeigt und wünscht, dass jeglicher Kontakt nur noch über ihn geht. Dieser Stand ist seit 2,5 Jahren (!) unverändert und offensichtlich wurde die Privatinsolvenz noch gar nicht gemeldet

Dummer Weise erreichen wir weder Schuldner, noch Gläubiger. Was macht man in einer solchen Situation? Klagen? Vollstrecken? Oder dauert es echt so lange, bis eine einfache Privatinsolvenz gemeldet wird?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120333 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von siggy2):
Dummer Weise erreichen wir weder Schuldner, noch Gläubiger.

Der Schuldner muss nicht mit euch reden.
Und warum sollten Gläubiger mit euch reden wollen?



Zitat (von siggy2):
Was macht man in einer solchen Situation?

Als erstes würde ich mal auf beweisbare Kommunikation (Zustellnachweis) und gerichtsfester Fristsetzung setzen.



Sieht so aus, als baut der RA das eine Verjährungsfalle auf. Von wann genau sind denn die Schulden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
siggy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, ich meinte nicht Schuldner und Gläubiger, sondern Schuldner und sein RA.

Die Schulden liegen länger zurück, die Verjährung wurde durch Mahnbescheid gehemmt. Falls der RA das nicht weiß, wäre das natürlich auch eine Erklärung ...

Fristsetzung wäre zur Beweissicherung sicherlich gut. Danke.

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#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ein MB hemmt hier fast gar nichts. Wie alt sind die Schulden und wurden diese tituliert?

Habt ihr euren Schuldner angeschrieben? Kam der Brief zurück?

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#11
 Von 
siggy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, aber keine Reaktion. Der RA des Schuldners hat außerdem gebeten, alles über ihn zu kommunizieren, meldet sich aber auch nicht. Es riecht tatsächlich nach einer Falle (Aussitzen, Verjährung).

Die unterzeichnete Vereinbarung über einen festgelegten Gesamtbetrag ist ca. 4 Jahre alt. Wegen Nichtzahlung folgte gerichtlicher MB, in der Hoffnung auf Hemmung der Verjährung gem. § 204 I Nr. 3 BGB . Tituliert wurde nichts, denn kurz darauf meldete sich sein RA mit Vertretungsvollmacht zur Schuldenbereinigung.

Werde es jetzt mal mit Fristsetzung an den RA versuchen.

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#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ob das Schreiben des RA die Verjährung hemmte könnte man theoretisch konstruieren indem man es als Verhandlungen sieht.
Höre auf dem RA hinterher zu laufen, das bringt nichts und eine Fristsetzung bringt den max zum lächeln wenn es nicht für einen Lachanfall sorgt.
Schreibe den Schuldner an und drohe direkt mit Klage, die du auch schnellstens einleiten solltest.

Geprüft ob der Schuldner Inso angemeldet hat hast du hoffentlich gemacht.

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 15.11.2017 20:34

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120333 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von siggy2):
in der Hoffnung auf Hemmung der Verjährung gem. § 204 I Nr. 3 BGB .

Nur so ca. 6 Monate ...



Zitat (von siggy2):
Tituliert wurde nichts, denn kurz darauf meldete sich sein RA mit Vertretungsvollmacht zur Schuldenbereinigung.

Sieht fast so aus, als wäre der Plan mit der Verjährung aufgegangen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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