RSB , Schufa Einträge

15. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)
RSB , Schufa Einträge

Guten Abend,

Guten Abend ,

Habe eine Frage bezüglich RSB und Schufa Einträge , wäre sehr nett wenn mir jemand Antworten würde .

1 . Wie lange ist die RSB anfechtbar ?
2 . Wann ( genau ) werden die Schufa Einträge nach RSB Erteilung gelöscht?

VIELEN DANK !

-- Editiert Aliah2012 am 15.11.2012 20:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

1. soweit mir bekannt ist es 1 Jahr nach RSB aber nur für Verstöße im letzten Jahr der WPU

2. 3 Jahre nach Erteilung der RSB bei der Schufa. Div. andere Auskunfteien speichern länger.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen,

zu 1.: ab Rechtskraft des Beschlusses über die Erteilung der RSB ist dieser noch genau 1 Jahr anfechtbar. Eine Beschränkung hinsichtlich der Obliegenheitsverletzungen auf das letzte Jahr der Wohlverhaltensperiode findet nicht statt, vgl. hierzu § 303 InsO . Es muss sich um Verstöße handeln, von denen der Gläubiger vor Rechtskrafteintritt keine Kenntnis hatte und die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung geführt haben.

zu 2.: Ab Erteilung der RSB 3 Jahre plus X. Dieses X entspricht der Zeit die noch bis zum 01.01. des Folgejahres vergeht. Wird bspw. heute die RSB erteilt, dann gilt: heute plus 3 Jahre entspricht dem 16.11.2015. Am 01.01. des Folgejahres - also hier am 01.01.2016 - wird der Eintrag von der SCHUFA gelöscht. Wie es mit den anderen Auskunfteien (infoscore etc.) aussieht, kann ich aber nicht sagen.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Danke sehr für die hilfreiche Antworten.

1. Wenn die RSB in Febr. 2012 erteilt wurde , ist die bis Febr. 2013 anfechtbar - richtig ?
Kann die RSB von Gläubiger oder/ und Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht selber angefechtet werden ?
Aus welche Gründe kann die RSB angefechtet werden ?

2. D.h , bei RSB Erteilung im Febr. 2012 , werden die Schufa Einträge am 01.01.2016 gelöscht ?
Erfolgt die Löschung automatisch oder muss die beantragt werden?

Herzlichen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten .

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Wenn die RSB in Febr. 2012 erteilt wurde , ist die bis Febr. 2013 anfechtbar - richtig <hr size=1 noshade>


Nicht ganz. Wenn die RSB im Febr. 2012 erteilt wurde, dann dürfte sie nicht vor März 2012 rechtskräftig geworden sein. § 303 InsO stellt auf die Jahresfrist ab Rechtskraft ab. Somit wäre der Zeitpunkt maßgeblich, an welchem die Erteilung für rechtskräftig erklärt worden ist.

quote:<hr size=1 noshade>Kann die RSB von Gläubiger oder/ und Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht selber angefechtet werden <hr size=1 noshade>


Insolvenzgericht und -verwalter sind neutrale Institutionen, die nicht von sich aus Versagung beantragen bzw. im Falle des Gerichts ohne entsprechenden Antrag, also quasi von Amts wegen, verhängen dürfen. Die einzige Möglichkeit besteht seitens des Treuhänders in der WVP, wenn der Schuldner trotz Aufforderung seine Treuhändervergütung nicht zahlt und auch keine Stundung dieser Kosten ausgesprochen wurde. Dies aber auch nur, solange die RSB nicht erteilt wurde. Ein Antragsrecht des Treuhänders auf Widerruf der RSB sieht § 303 InsO nicht vor ("Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers...")

quote:<hr size=1 noshade>Aus welche Gründe kann die RSB angefechtet werden ? <hr size=1 noshade>


Wenn dem Gläubiger Versagungsgründe erst nach Erteilung der RSB bekannt werden. Die Anforderungen des Gesetzgebers sind hier aber sehr hoch. Hätte der Gläubiger die Gründe bspw. schon vor Erteilung der RSB kennen können, dann wird ein Widerruf in aller Regel nicht erfolgen.

quote:<hr size=1 noshade>Erfolgt die Löschung automatisch oder muss die beantragt werden? <hr size=1 noshade>


Normalerweise automatisch. Schadet aber trotzdem nicht, sich ein paar Wochen danach eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen. Sollte das dann noch drin stehen, einfach mit der SCHUFA in Verbindung setzen und ggf. den Befreiungsbeschluss übersenden.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

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