RSB erteilt,Vollstreckungsschtzantrag-Nachteile?

24. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)
RSB erteilt,Vollstreckungsschtzantrag-Nachteile?

RSB im Febr. 2012 erteilt.

Kann/ darf der Schuldner Vollstreckungsschutz beantragen ohne seine RSB zu gefährden?
Es handelt sich um eine Forderung , die nach Erteilung der RSB entstanden und gerichtlich geltend gemacht wurde ., die der Schuldner nicht "auf einem Schlag " bezahlen kann .

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworte .

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,

sämtliche neue Schulden NACH beantragung der Insolvenz sind von der RSB nicht betroffen!

Ergo: Die RSB ist nicht gefährdet, allerdings gibt's auch keinen Vollstreckungsschutz für neue Schulden!

Und genau das ist der Fehler im System! Denn macht ein Schuldner gleich wieder neue Schulden, sollte die RSB versagt werden, denn sie war Sinnlos der Schuldner hat nix daraus gelernt... Dir sollte nachträglich die RSB versagt werden! Gehst in die Insolvenz und fängst gleich wieder mit neuen Schulden an... Das soll Recht sein? Niemeals!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@ CBW

Danke für deine sehr hilfreiche Antwort :devil:

Zu deine Information : Ich habe keine neue Schulden gemacht , es handelt sich um ein verlorenes Prozess gegen Göttinger Gruppe ( sagt dir was ? ) , die Forderung wurde 2011 vor Gericht geltend gemacht , das Urteil vor eine Woche gesprochen , ich habe verloren und muss zahlen .

Alles klar ?

Es ist sehr leicht , den Stab über andere zu brechen , wenn man keine Ahnung hat .

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