Guten Abend Allerseits ,
Ich habe ein Problem und bitte hiermit um Hilfe/ Rat , und zwar :
Insolvenz Eröffnung war im Febr. 2006 , RSB wurde im Febr. 2012 erteilt.
Während der WVP bekam der Schuldner eine Forderung ( November 2011 ) die er für unbegründet hält , klagt die Förderung beim Gericht an und verliert , wurde zur Zahlung der o.g. Forderung im Nov. 2012 verurteilt .
Da die Forderung während eröffnete Insolvenzverfahren
bzw. während der WVP zugestellt und geltend gemacht wurde,(November 2011) ist die von RSB ( Febr. 2012 ) erfasst oder nicht ?
Wenn ein Berufungsgericht der Schuldner zur Zahlung verurteilt hat und er die Forderung bezahlt , macht er sich nicht an Gläubiger Benachteiligung schuldig ?
Welche Zeitpunkt ist für den Schuldner relevant - die Datum der Forderung Zustellung/ Geltendmachung oder die Datum des Gerichtsurteils ?
Dass der Schuldner die Gerichtskosten und der Anwalt der Gegnerin laut Urteil bezahlen muss , ist dem Schuldner klar .
Wäre sehr nett , wenn jemand die Antwort wusste .
Vielen Dank im Voraus . [/b]
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-- Editiert Aliah2012 am 21.11.2012 20:43
-- Editiert Aliah2012 am 21.11.2012 20:44
RSB erteilt , Forderung von RSB erfasst ?
21. November 2012
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2012 | 20:42
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 64x hilfreich)
RSB erteilt , Forderung von RSB erfasst ?
#1
Antwort vom 22. November 2012 | 13:25
Von
Status: Schüler (473 Beiträge, 327x hilfreich)
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>Da die Forderung während eröffnete Insolvenzverfahren bzw. während der WVP zugestellt und geltend gemacht wurde,(November 2011) ist die von RSB ( Febr. 2012 ) erfasst oder nicht ? <hr size=1 noshade>
Nur Forderungen, die bei Insolvenzeröffnung schon bestanden, sind von der RSB umfasst - und auch nur solche, die nicht aus Geldstrafen, Bußgeldern oder sonst aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung angemeldet wurden. Eine Forderung, die während der Inso erst entstanden ist, gilt als Neuverbindlichkeit und ist vom Schuldner auch nach Erteilung der RSB voll zu tilgen.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ein Berufungsgericht der Schuldner zur Zahlung verurteilt hat und er die Forderung bezahlt , macht er sich nicht an Gläubiger Benachteiligung schuldig <hr size=1 noshade>
Nein, der Schuldner darf nur Insolvenzgläubigern keinen Vorteil verschaffen. Neugläubiger sind von dieser Obliegenheit nicht umfasst. Ist auch irgendwie logisch: Neuforderungen gehen nicht in die RSB ein und würden damit fröhlich Zinsen verursachen, solange die Wohlverhaltensperiode noch läuft. Kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein...
quote:<hr size=1 noshade>Welche Zeitpunkt ist für den Schuldner relevant - die Datum der Forderung Zustellung/ Geltendmachung oder die Datum des Gerichtsurteils ? <hr size=1 noshade>
Das Datum, an welchem die Forderung begründet wurde, ist maßgeblich. Hat der Schuldner z.B. 2005 einen Vertrag abgeschlossen und 2006 wurde die Inso eröffnet, aber erst 2007 die Forderung eingeklagt, so ist es trotzdem eine Insolvenzforderung, die der Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden muss.
VG
InsoFlo
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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""
-- Editiert InsoFlo am 22.11.2012 13:27
#2
Antwort vom 26. November 2012 | 18:29
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 64x hilfreich)
Danke sehr für die Antwort , InsoFlo , und dafür , dass Sie sich die Zeit genommen haben , mir zu Antworten.
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